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Mai - Stadt Altentreptow

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Treptower Tollensewinkel – 8 – Nr. 05/2013<br />

Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Golchen<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 24.04.2013 (-und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde)<br />

folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Erträge auf<br />

215.400 EUR<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Aufwendungen auf<br />

270.400 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge<br />

und Aufwendungen auf<br />

-55.000 EUR<br />

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Erträge auf<br />

EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

EUR<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung<br />

der Rücklagen auf<br />

- 55.000 EUR<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung<br />

der Rücklagen auf<br />

-55.000 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 214.250 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 268.825 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

- 54.575 EUR<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf<br />

EUR<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

4.400 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

8.450 EUR<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

-4.050 EUR<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

63.455 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

4.830 EUR<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

58.625 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne<br />

Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0<br />

EUR.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt<br />

auf<br />

0 EUR<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt auf<br />

30.155 EUR<br />

§ 6<br />

Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />

(Grundsteuer A) auf 350 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) auf 350 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 400 v. H.<br />

§ 6<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitales<br />

zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />

Der voraussichtliche Stand des<br />

Eigenkapitales zum 31.12. des<br />

Haushaltsvorjahres<br />

beträgt<br />

und zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />

..... EUR.<br />

..... EUR<br />

..... EUR<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische<br />

Seenplatte angezeigt.<br />

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme<br />

von Dienstag, dem 21.05.13 bis Dienstag, dem 04.06.13<br />

von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (dienstags bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude<br />

II in Tützpatz, Zimmer 6 öffentlich aus.<br />

Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Gnevkow<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der §§ 46 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 11.04.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Erträge auf<br />

304.670 EUR<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Aufwendungen auf<br />

304.670 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge<br />

und Aufwendungen auf<br />

0 EUR<br />

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Erträge auf<br />

..... EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf ..... EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

..... EUR

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