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Mai - Stadt Altentreptow

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Nr. 05/2013 – 5 – Treptower Tollensewinkel<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung<br />

der Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme<br />

ab Dienstag, dem 21.05.2013 bis Freitag, dem 31.05.2013<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

0 EUR von 9:00 bis 16:00 Uhr,<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

0 EUR in Tützpatz, Waldstr. 11 (Verwaltungsgebäude II) Zimmer 10 öffentlich<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung<br />

aus.<br />

der Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

Röckwitz, den 10.04.2013<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 274.730 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 281.675 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

-6.945 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde Kriesow<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck-<br />

auf<br />

3.190 EUR lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertre-<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

14.300 EUR<br />

tung vom 25.04.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

auf<br />

-11.110 EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

23.285 EUR<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Erträge auf<br />

358.840 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

5.230 EUR<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Aufwendungen auf<br />

361.340 EUR<br />

der Saldo der Ein- und<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

18.055 EUR<br />

und Aufwendungen auf<br />

- 2.500 EUR<br />

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Erträge auf<br />

2.500<br />

festgesetzt.<br />

EUR<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt auf 27.200 EUR<br />

§ 5<br />

Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />

(Grundsteuer A) auf 275 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) auf 347 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 307 v. H.<br />

Röckwitz, d.10.04.2013<br />

Ort, Datum<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

0 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

2.500 EUR<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung<br />

der Rücklagen auf<br />

EUR<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

EUR<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

EUR<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung<br />

der Rücklagen auf<br />

EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 358.090 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 355.560 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

2.530 EUR<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf<br />

EUR<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

7.750 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

16.500 EUR<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -8.750 EUR<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

8.520 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkelt<br />

auf<br />

2.300 EUR<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

6.220 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.

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