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Mai - Stadt Altentreptow

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Treptower Tollensewinkel – 10 – Nr. 05/2013<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

b) der Gesamtbetrag der außer-<br />

auf<br />

35.010 EUR<br />

ordentlichen Erträge auf<br />

0 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

4.720 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

0 EUR<br />

auf<br />

30.290 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung<br />

festgesetzt.<br />

der Rücklagen auf<br />

EUR<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

EUR<br />

§ 2<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

EUR<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung<br />

der Rücklagen auf<br />

EUR<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen<br />

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 681.375 EUR<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf<br />

717.595 EUR<br />

-36.220 EUR<br />

auf<br />

0 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR<br />

§ 4<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Ein- und Auszahlungen auf<br />

0 EUR<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt auf<br />

11.700 EUR<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

37.650 EUR<br />

§ 5<br />

Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

40.500 EUR<br />

-2.850 EUR<br />

(Grundsteuer A) auf 249 v. H. d) die Einzahlungen aus<br />

b) für die Grundstücke<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

67.470 EUR<br />

(Grundsteuer B) auf 347 v. H.<br />

die Auszahlungen aus<br />

2. Gewerbesteuer auf 300 v. H.<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

28.400 EUR<br />

Breest, 23.04.13<br />

Ort, Datum<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der<br />

Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte<br />

angezeigt.<br />

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme<br />

vom Dienstag, dem 22.05.13 bis Dienstag, dem 04.06.13<br />

von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr (dienstags bis 18:00 Uhr) in Tützpatz,<br />

Verwaltungsgebäude II Zimmer 6 öffentlich aus.<br />

Breest, den 23.04.13<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Groß<br />

Teetzleben für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 08.05.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf<br />

681.675 EUR<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Aufwendungen auf<br />

721.345 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf -39.670 EUR<br />

festgesetzt.<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

39.070 EUR<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt auf<br />

67.600 EUR<br />

§ 5<br />

Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />

(Grundsteuer A) auf 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) auf 300 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 300 v. H.<br />

§ 6<br />

Stellen gemäß Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt<br />

0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />

Groß Teetzleben, den 10.05.2013<br />

Ort, Datum

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