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24.07.2014 Aufrufe

Hochschule als vergeschlechtlichte Organisation in den Blick nimmt. Der Gender-Report, bei dem es sich um eine wissenschaftliche Studie (in Abgrenzung zu behördlichen Evaluationen) über die nordrheinwestfälischen Hochschulen handelt, hat zum Ziel, die Entwicklungen an den 33 Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW unter Gleichstellungsaspekten darzustellen (14 Universitäten, 12 Fachhochschulen und 7 Kunst- und Musikhochschulen). Dabei haben wir 1 einen Ansatz gewählt, der über die Berichterstattung zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hinausgeht. 2 So fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Hochschulen nicht anonym in den Report ein, sondern die Gleichstellungsleistungen und -mängel der einzelnen Hochschulen werden dokumentiert und somit sichtbar. Ziel des Gender-Reports ist es – komplementär zum CEWS-Ranking (vgl. Löther 2009) –, quantitative und qualitative Hochschuldaten zusammenzuführen. 1 Der Gender-Report wurde von Prof’in Dr. Ruth Becker, Dipl.- Ing. Anne Casprig, Dr. Beate Kortendiek, Dr. A. Senganata Münst und Dr. Sabine Schäfer als Forschungsprojekt der Koordinationsstelle Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW erstellt und durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert. Im vorliegenden Beitrag werden Ergebnisse des Forschungsprojektes vorgestellt, die von der gesamten Projektgruppe (und nicht ausschließlich von der Autorin des Beitrags) erarbeitet wurden und teilweise dem Gender-Report entnommen sind. 2 Der Gender-Report fungiert als Ersatz für den LGG-Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes der Landesverwaltung, da die Hochschulen mit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes zum 1. Januar 2007 Körperschaften des Öffentlichen Rechts mit eigener Dienstherreneigenschaft geworden sind und somit nicht mehr unter die Berichtspflicht fallen, vgl. MGFFI 2008: 46. Der differenzierte Gender-Blick auf die nordrhein-westfälischen Hochschulen legt Erfolge ebenso wie Misserfolge offen. So wird öffentlich, welche Hochschulen in vorbildhafter Weise die Leitungsgremien geschlechterparitätisch besetzt haben – wie z. B. die Ruhr-Universität Bochum, die Universität Bielefeld und die Fachhochschule Bielefeld, deren Hochschulräte die gleiche Anzahl an männlichen und weiblichen Mitgliedern aufweisen – oder welche Hochschulen nicht über gültige Frauenförderpläne verfügen und somit gegen öffentliches (Gleichstellungs-)Recht verstoßen wie die Universität Bonn oder die Fachhochschule Gelsenkirchen. Aufgrund dieser Vorgehensweise ist der Gender-Report ein methodisches Instrument, die Fassaden hinter sich und die Fakten sprechen zu lassen. 1.2 Der Gender-Report im Überblick Der Gender-Report umfasst sowohl die Darstellung und Analyse quantitativer Geschlechterverhältnisse als auch die Erfassung gleichstellungspolitischer Interventionen an nordrhein-westfälischen Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW. Dabei wird Geschlechter(un)gerechtigkeit anhand folgender Indikatoren erhoben: Vertikale Segregation – Geschlechterhierarchien an der Hochschule Horizontale Segregation – Entwicklungen in den Fachdisziplinen Geschlechteraspekte in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Außendarstellungen und Leitbildern der Hochschulen VORTRÄGE 91

Frauenförderpläne: Gleichstellung in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen Kinderbetreuung an den Hochschulen in NRW Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung – Gender Studies Institutionalisierung, Ressourcen und Projekte zur Gleichstellung an den Hochschulen in NRW In Anlehnung an das dreidimensionale Konzept der Geschlechtergerechtigkeit von Nancy Fraser (2001) – Repräsentation, Umverteilung und Anerkennung – wird im Gender-Report zunächst das Hauptaugenmerk auf den Aspekt der Repräsentation von Frauen gelegt, da quantitative Geschlechterparität auf allen Hierarchiestufen von Hochschule und Wissenschaft als wesentliches, wenn auch nicht umfassendes Merkmal von Geschlechtergerechtigkeit dienen kann. Im Anschluss daran wird die gleichstellungspolitische Praxis an den nordrhein-westfälischen Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW analysiert und der Beitrag jeder einzelnen Hochschule untersucht. Gleichstellungspolitische Praxis zielt insbesondere auf die zwei weiteren Dimensionen zur Geschlechtergerechtigkeit – auf Umverteilung und Anerkennung – und hierüber auf die Schaffung einer geschlechtergerechten Hochschulstruktur und -kultur. Entsprechend diesen Zielsetzungen besteht der Gender-Report aus drei Hauptteilen: In Teil A wird der Frage der Geschlechter(un)gerechtigkeit an nordrhein-westfälischen Hochschulen auf der quantitativen Ebene nachgegangen. In Teil B steht die Gleichstellungspraxis an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW im Mittelpunkt und in Teil C werden die Gender-Profile der 33 Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW vorgestellt. 1.3 Datengrundlage zur Erstellung der Gender-Profile und zur Analyse der Gleichstellungspraxen Der methodische Ansatz des Gender-Reports besteht aus drei unterschiedlichen Zugängen. Der erste methodische Zugang basiert auf einer quantitativen Längsschnittanalyse auf Landesebene sowie im Bundesländervergleich und umfasst die Hochschulen aller Träger in NRW. Der zweite Ansatz besteht in einer Detailanalyse und Längsschnittanalyse der jeweiligen Hochschule in NRW in Trägerschaft des Landes. Drittens werden Gender-Profile für alle Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW (qualitativ) erstellt; einbezogen werden 14 Universitäten, 12 Fachhochschulen 3 und 7 Kunstund Musikhochschulen. Die quantitativen Analysen beruhen auf den Daten der amtlichen Statistik. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit (Längsschnittanalyse auf Hochschulebene) mussten diese Daten für die Jahre vor den Strukturanpassungen (Auflösung der Gesamthochschulen, Zusammenlegung der Universitäten Duisburg und Essen, 3 Die vier neu gegründeten Fachhochschulen in Trägerschaft des Landes NRW werden bei der zukünftigen Fortschreibung des Gender-Reports berücksichtigt. 92

Hochschule als vergeschlechtlichte Organisation<br />

in den Blick nimmt.<br />

Der Gender-Report, bei dem es sich um eine<br />

wissenschaftliche Studie (in Abgrenzung zu<br />

behördlichen Evaluationen) über die nordrheinwestfälischen<br />

Hochschulen handelt, hat zum<br />

Ziel, die Entwicklungen an den 33 Hochschulen<br />

in Trägerschaft des Landes NRW unter Gleichstellungsaspekten<br />

darzustellen (14 Universitäten,<br />

12 Fachhochschulen und 7 Kunst- und Musikhochschulen).<br />

Dabei haben wir 1 einen Ansatz<br />

gewählt, der über die Berichterstattung zur Umsetzung<br />

des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)<br />

hinausgeht. 2 So fließen die Ergebnisse aus den<br />

einzelnen Hochschulen nicht anonym in den<br />

Report ein, sondern die Gleichstellungsleistungen<br />

und -mängel der einzelnen Hochschulen<br />

werden dokumentiert und somit sichtbar. Ziel<br />

des Gender-Reports ist es – komplementär zum<br />

CEWS-Ranking (vgl. Löther 2009) –, quantitative<br />

und qualitative Hochschuldaten zusammenzuführen.<br />

1 Der Gender-Report wurde von Prof’in Dr. Ruth Becker, Dipl.-<br />

Ing. Anne Casprig, Dr. Beate Kortendiek, Dr. A. Senganata<br />

Münst und Dr. Sabine Schäfer als Forschungsprojekt der<br />

Koordinationsstelle Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung<br />

NRW erstellt und durch das Ministerium für Innovation,<br />

Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert. Im vorliegenden<br />

Beitrag werden Ergebnisse des Forschungsprojektes vorgestellt,<br />

die von der gesamten Projektgruppe (und nicht ausschließlich<br />

von der Autorin des Beitrags) erarbeitet wurden und teilweise<br />

dem Gender-Report entnommen sind.<br />

2 Der Gender-Report fungiert als Ersatz für den LGG-Bericht zur<br />

Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes der Landesverwaltung,<br />

da die Hochschulen mit dem Inkrafttreten des<br />

Hochschulfreiheitsgesetzes zum 1. Januar 2007 Körperschaften<br />

des Öffentlichen Rechts mit eigener Dienstherreneigenschaft<br />

geworden sind und somit nicht mehr unter die Berichtspflicht<br />

fallen, vgl. MGFFI 2008: 46.<br />

Der differenzierte Gender-Blick auf die nordrhein-westfälischen<br />

Hochschulen legt Erfolge<br />

ebenso wie Misserfolge offen. So wird öffentlich,<br />

welche Hochschulen in vorbildhafter Weise die<br />

Leitungsgremien geschlechterparitätisch besetzt<br />

haben – wie z. B. die Ruhr-Universität Bochum,<br />

die Universität Bielefeld und die Fachhochschule<br />

Bielefeld, deren Hochschulräte die gleiche<br />

Anzahl an männlichen und weiblichen Mitgliedern<br />

aufweisen – oder welche Hochschulen nicht<br />

über gültige Frauenförderpläne verfügen und<br />

somit gegen öffentliches (Gleichstellungs-)Recht<br />

verstoßen wie die Universität Bonn oder die<br />

Fachhochschule Gelsenkirchen. Aufgrund dieser<br />

Vorgehensweise ist der Gender-Report ein methodisches<br />

Instrument, die Fassaden hinter sich und<br />

die Fakten sprechen zu lassen.<br />

1.2 Der Gender-Report im Überblick<br />

Der Gender-Report umfasst sowohl die Darstellung<br />

und Analyse quantitativer Geschlechterverhältnisse<br />

als auch die Erfassung gleichstellungspolitischer<br />

Interventionen an nordrhein-westfälischen<br />

Hochschulen in Trägerschaft des Landes<br />

NRW. Dabei wird Geschlechter(un)gerechtigkeit<br />

anhand folgender Indikatoren erhoben:<br />

Vertikale Segregation – Geschlechterhierarchien<br />

an der Hochschule<br />

Horizontale Segregation – Entwicklungen in<br />

den Fachdisziplinen<br />

Geschlechteraspekte in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen,<br />

Außendarstellungen<br />

und Leitbildern der Hochschulen<br />

VORTRÄGE<br />

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