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Regelungen zur Antidiskriminierung bzw. in<br />
das 2006 in Deutschland in Kraft getretene Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz gemündet.<br />
im Gender Mainstreaming Gender in allen<br />
politischen Prozessen zu berücksichtigen sei,<br />
sei im Diversity Mainstreaming die Vielfalt zu<br />
berücksichtigen. Normativ grundlegend für<br />
diese politische Perspektive auf Diversität ist<br />
das Postulat einer allgemeinen Chancengleichheit,<br />
die sich in politisch-philosophischer<br />
Hinsicht auf postmoderne Ideen eines inklusiven<br />
Universalismus stützt, den Wolfgang<br />
Welsch bereits 1991 in Zusammenhang mit der<br />
Anerkennung von Differenz und „Gerechtigkeit<br />
gegenüber dem Heterogenen“ gebracht hat.<br />
Diversität wird hier als Prinzip einer partizipativen<br />
Demokratie verstanden. Diese Überlegungen<br />
berufen sich auf die Verwirklichung der<br />
Menschenrechte für alle und sind in den USA<br />
wie auch im Jahr 2000 in der EU in gesetzliche<br />
Mehr noch als die Umsetzung von Gender<br />
Mainstreaming stellt die Umsetzung von<br />
Diversitätspolitik eine Herausforderung für<br />
die Gleichstellungspolitik in Hochschule und<br />
Forschung dar. Fiel es bisher schon schwer, die<br />
Herstellung und Durchsetzung der Gleichheit<br />
und Gerechtigkeit der Geschlechter als nicht<br />
hintergehbares Postulat selbstverständlich bei<br />
allen politischen Prozessen zu berücksichtigen,<br />
so gilt dies erst recht für Gleichheit und<br />
Gerechtigkeit in Bezug auf Vielfalt. Hinzu<br />
kommt, dass Diversitätspolitik in Konkurrenz<br />
zur Geschlechtergleichstellungspolitik geraten<br />
kann, denn die Berücksichtigung von Vielfalt<br />
meint nicht immer auch die Gleichstellung von<br />
Frauen. Geschlecht wird unter Bedingungen<br />
von Diversität zu einer Kategorie von vielen,<br />
während Diversität in der Geschlechtergleichstellung<br />
eine nachgeordnete Kategorie der<br />
Differenzierung ist.<br />
Durch Gender Mainstreaming und vor allem die<br />
Diskussion um Managing-Diversity-Konzepte<br />
verschiebt sich zugleich der Fokus vom normativ-rechtlich<br />
begründeten Gleichheitsanspruch<br />
hin zu ökonomischen Aspekten der effizienten<br />
Nutzung vielfältiger Humanressourcen. Dies<br />
ermöglicht einerseits eine hohe Anschlussfähigkeit<br />
an die neuen Steuerungsstrukturen der unternehmerischen<br />
Hochschule, birgt aber andererseits<br />
die Gefahr, dass soziale Ungleichheiten<br />
individualisiert werden und auch aus dem<br />
Blick geraten können. Mit dem Verschwinden<br />
der expliziten Bezugnahme auf die Kategorie<br />
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