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Umsetzung politisch unterstützt wird. Hierzu<br />

bieten sich monetäre Anreize in Gestalt von<br />

zusätzlichen Ressourcen an, die auf der Basis<br />

positiv im Wettbewerb bewerteter Gleichstellungsaktivitäten<br />

verteilt werden.<br />

Diese Strategie ist nicht neu in der Hochschulund<br />

Wissenschaftspolitik. Unter sich verstärkenden<br />

wettbewerblichen Bedingungen und<br />

angesichts gedeckelter Haushalte kommt ihr<br />

aber erhebliche Wirkungsmacht zu. Das derzeit<br />

wohl prominenteste Beispiel für ökonomische<br />

Anreize zur Gleichstellung seitens der Politik ist<br />

das „Professorinnenprogramm des Bundes und<br />

der Länder zur Förderung der Gleichstellung von<br />

Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung<br />

an deutschen Hochschulen“, das im Jahr<br />

2008, ausgestattet mit 150 Millionen Euro für<br />

200 Professuren für Frauen, aufgelegt wurde. In<br />

einem wettbewerblichen Verfahren wurden in<br />

der ersten Runde 79 Hochschulen (von 113) und<br />

in der zweiten Runde 45 Hochschulen (von 60)<br />

für ihre Gleichstellungskonzepte als förderungswürdig<br />

anerkannt. Schon die Bewerbung um die<br />

Fördermittel kann als gleichstellungspolitischer<br />

Erfolg gewertet werden, kann doch davon ausgegangen<br />

werden, dass dadurch die Auseinandersetzung<br />

mit der Gleichstellung in der jeweiligen<br />

Hochschule zwangsläufig gefördert wurde:<br />

„Das Professorinnenprogramm hat einen großen<br />

Einfluss auf die strukturelle Stärkung der Chancengerechtigkeit<br />

an deutschen Hochschulen: So<br />

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