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Umsetzung politisch unterstützt wird. Hierzu<br />
bieten sich monetäre Anreize in Gestalt von<br />
zusätzlichen Ressourcen an, die auf der Basis<br />
positiv im Wettbewerb bewerteter Gleichstellungsaktivitäten<br />
verteilt werden.<br />
Diese Strategie ist nicht neu in der Hochschulund<br />
Wissenschaftspolitik. Unter sich verstärkenden<br />
wettbewerblichen Bedingungen und<br />
angesichts gedeckelter Haushalte kommt ihr<br />
aber erhebliche Wirkungsmacht zu. Das derzeit<br />
wohl prominenteste Beispiel für ökonomische<br />
Anreize zur Gleichstellung seitens der Politik ist<br />
das „Professorinnenprogramm des Bundes und<br />
der Länder zur Förderung der Gleichstellung von<br />
Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung<br />
an deutschen Hochschulen“, das im Jahr<br />
2008, ausgestattet mit 150 Millionen Euro für<br />
200 Professuren für Frauen, aufgelegt wurde. In<br />
einem wettbewerblichen Verfahren wurden in<br />
der ersten Runde 79 Hochschulen (von 113) und<br />
in der zweiten Runde 45 Hochschulen (von 60)<br />
für ihre Gleichstellungskonzepte als förderungswürdig<br />
anerkannt. Schon die Bewerbung um die<br />
Fördermittel kann als gleichstellungspolitischer<br />
Erfolg gewertet werden, kann doch davon ausgegangen<br />
werden, dass dadurch die Auseinandersetzung<br />
mit der Gleichstellung in der jeweiligen<br />
Hochschule zwangsläufig gefördert wurde:<br />
„Das Professorinnenprogramm hat einen großen<br />
Einfluss auf die strukturelle Stärkung der Chancengerechtigkeit<br />
an deutschen Hochschulen: So<br />
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