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war es natürlich äußerst brisant und wichtig,<br />
dass sich dieses hohe Gremium mit dieser Problematik<br />
befasste.<br />
Ein Jahr später, 1999, haben Bund und Länder<br />
das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm<br />
HWP in der Nachfolge der diversen Hochschulsonderprogramme<br />
für eine Laufzeit von 2001<br />
bis 2003 beschlossen. Eines der sechs Fachprogramme<br />
des HWP hieß „Chancengleichheit für<br />
Frauen in Forschung und Lehre“.<br />
Ein wesentliches politisches Element war die<br />
Neufassung der Paragraphen 5 und 6 des<br />
Hochschulrahmengesetzes im Jahre 1998 sowie<br />
deren Umsetzung in die Landeshochschulgesetze,<br />
wobei wir als Bundeskonferenz bereits bei<br />
der Novellierung des HRG kräftig nachhelfen<br />
konnten; manche politische Amtsträgerinnen<br />
erinnern sich noch heute daran und sprechen<br />
von einem kühnen Husarenstück. In dieser<br />
Novellierung wurde erstmalig festgelegt, dass<br />
sowohl im Rahmen der staatlichen Finanzierung<br />
der Hochschulen als auch bei der Bewertung<br />
von Forschung und Lehre „Fortschritte bei<br />
der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu<br />
berücksichtigen sind“.<br />
Insgesamt war also ein gewisser Bewusstseinswandel<br />
in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft<br />
zu beobachten. Gelegenheit für uns,<br />
auch einen gewissen Druck aufzubauen, denn<br />
Erfolg wollten natürlich alle Beteiligten. Frauenförderung<br />
hatte plötzlich einen Wert, einen<br />
finanziellen Wert bekommen. Auch war ein<br />
Paradigmenwechsel zu beobachten, von der<br />
„Frauenförderung“ zur „Chancengleichheit“.<br />
Frauenförderung wurde zu der Zeit vorwiegend<br />
mit dem Ansatz verbunden, eine bessere<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.<br />
Chancengleichheit als durchgängiges<br />
Leitprinzip sollte auf die notwendigen strukturellen<br />
Änderungen zielen, um vorhandene<br />
Qualifikationspotenziale von Frauen stärker als<br />
bisher zur Geltung zu bringen. Insbesondere die<br />
politisch Verantwortlichen und die Leitungen<br />
der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen<br />
erhielten für die Umsetzung<br />
des Verfassungsauftrags aus Art. 3 (2) GG<br />
damit eine besondere Verantwortung.<br />
Auch auf europäischer Ebene können wir auf gut<br />
zehn Jahre Aktivitäten im Bereich „Women and<br />
Science“ zurückblicken. Eine Reise in kleinen<br />
Schritten aber mit klarer Motivation und großen<br />
Hoffnungen, die auch dort bis heute nicht zu<br />
Ende ist. Sie begann vor zehn Jahren mit dem<br />
Slogan: „No data, no problem, no policy.“<br />
Durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1.<br />
Mai 1999 in Kraft trat, wurden Chancengleichheit<br />
und Gender Mainstreaming als Prinzip<br />
der Europäischen Gemeinschaft im EG-Vertrag<br />
festgeschrieben.<br />
Durch die Prioritätensetzung im 5. Forschungsrahmenprogramm<br />
(1998–2002) wurde die<br />
Notwendigkeit betont, der Förderung der Beteiligung<br />
von Frauen im Bereich der Forschung<br />
besondere Aufmerksamkeit zu schenken; insbesondere<br />
sollte ab sofort die Forschung von, für<br />
und über Frauen gefördert werden.<br />
Im Juli 1999 hat die Europäische Kommission<br />
einen Aktionsplan zur Gleichstellung in der<br />
Wissenschaft beschlossen mit dem Titel „Frauen<br />
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