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Seite 1/7 FAQ Vergleichsangebot Kläger LBB-Fonds 1 ... - Ssma.de

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<strong>FAQ</strong> <strong>Vergleichsangebot</strong> Kläger <strong>LBB</strong>-<strong>Fonds</strong><br />

1. Fragen zur Vergleichsquote, <strong>de</strong>n Kosten und <strong>de</strong>r Abwicklung<br />

2. Steuerfragen<br />

1. Allgemeine Fragen<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Welche Bezugsgröße für <strong>Vergleichsangebot</strong>e wird zu Grun<strong>de</strong> gelegt?<br />

Die Quoten beziehen sich jeweils auf das gezeichnete Kommanditkapital,<br />

sind also unabhängig davon, ob man das Eigenkapital aus Barmitteln<br />

erbracht o<strong>de</strong>r refinanziert hat.<br />

Wer<strong>de</strong>n noch Zinsen auf <strong>de</strong>n Betrag berechnet?<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um die endgültige Vergleichsquote; da die Zahlung<br />

innerhalb weniger Wochen erfolgen soll, kommen keine Zinsen hinzu.<br />

Ausnahme: IBV Deutschland-<strong>Fonds</strong>. Hier läuft die Spekulationsfrist noch<br />

über <strong>de</strong>n 31.12.2008 hinaus weiter. Es liegt in <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>r Kläger,<br />

die Angebote gleich anzunehmen und ein gewisses - aus unserer Sicht<br />

minimales - Risiko <strong>de</strong>r Besteuerung in Kauf zu nehmen. Sie können jedoch<br />

auch das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Spekulationsfrist abwarten und dann annehmen. In<br />

diesem Fall erhöht sich die Quote - wie bei <strong>de</strong>n Angeboten für die Nicht-<br />

Kläger - um einen jährlichen geringen Zins, verringert sich jedoch, falls<br />

zwischenzeitlich Ausschüttungen geleistet wer<strong>de</strong>n (z.B. beim IBV<br />

Deutschland 3).<br />

Wer<strong>de</strong>n Ausschüttungen noch abgezogen?<br />

Nein. Ausnahme: IBV Deutschland-<strong>Fonds</strong>, falls <strong>de</strong>r Vergleich erst nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Spekulationsfrist angenommen wird (siehe Antwort wie vor) und<br />

die International-<strong>Fonds</strong>. Dort steht in <strong>de</strong>n Vertragsmustern, was noch in<br />

Abzug gebracht wird.<br />

Ist das Angebot wirklich sicher?<br />

Das Angebot liegt schriftlich vor. Die Abwicklung erfolgt über die Kanzleien<br />

und wird von diesen überwacht. Ab Mittwoch, 3.12.2008: Die Verträge für<br />

die einzelnen Kläger liegen bereits vor. Nach Mitteilung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Klägers, dass er <strong>de</strong>n Vergleich annehmen will, wird die Kanzlei fristgerecht<br />

für <strong>de</strong>n Kläger <strong>de</strong>n Vertrag unterzeichnen und zustellen.<br />

Kommt das Geld wirklich?<br />

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Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Die Mittel sind bereits vom Abgeordnetenhaus bewilligt und wer<strong>de</strong>n über die<br />

Kanzleien an die Kläger gezahlt. Zweifel an <strong>de</strong>r Bonität <strong>de</strong>r Zahlen<strong>de</strong>n, wie<br />

sie damals bei <strong>de</strong>r Fin Tech 21 bestan<strong>de</strong>n, bestehen nicht. Die Zahlung soll<br />

bis spätestens En<strong>de</strong> Februar 2009 bei <strong>de</strong>n Zeichnern eingehen.<br />

Welche Kosten kommen noch auf mich zu?<br />

Das hängt vom Einzelfall ab. In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen Verfahrens- und<br />

Terminsgebühr bereits abgerechnet sind, ist noch die Einigungsgebühr zu<br />

zahlen. Sofern bisher nur die Verfahrensgebühr abgerechnet ist, entstehen<br />

noch Termins- und Einigungsgebühr. Im Gegenzug kommt es – soweit noch<br />

kein Urteil im Einzelfall vorliegt – in <strong>de</strong>r ersten Instanz zu einer Reduzierung<br />

<strong>de</strong>r Gerichtskosten von drei auf eine Gebühr.<br />

Kommt das Geld noch im diesem Jahr?<br />

Nein. Das Geld fließt aber bis En<strong>de</strong> Februar 2009, bei <strong>LBB</strong> 12 und 13 bis<br />

15.4.2009. Wenn man bei <strong>de</strong>n IBV Deutschland <strong>Fonds</strong> mit <strong>de</strong>r Annahme<br />

wartet, fließt die Zahlung innerhalb von sechs Wochen nach<br />

Anteilsübertragung.<br />

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die bisher anfallen<strong>de</strong>n<br />

Kosten, wenn ich das <strong>Vergleichsangebot</strong> annehme?<br />

Das hängt von <strong>de</strong>m konkreten Versicherungsvertrag und <strong>de</strong>r<br />

Deckungszusage ab. Grundsätzlich trägt die RSV nur die Kosten einer<br />

Einigung, soweit sie <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>s vom Versicherungsnehmer<br />

angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. Die<br />

Kanzleien haben alle RSVen wegen Übernahme <strong>de</strong>r Vergleichskosten<br />

angeschrieben, weil <strong>de</strong>r Vergleich auch für die RSV günstiger ist. Mit einer<br />

Antwort ist aber erst im Laufe <strong>de</strong>s Monats Dezember zu rechnen, so dass<br />

eine Entscheidung für o<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n Vergleich unabhängig von <strong>de</strong>r RSV-<br />

Zusage getroffen wer<strong>de</strong>n müsste.<br />

Wann müssen die Angebote angenommen wer<strong>de</strong>n?<br />

Darüber wer<strong>de</strong>n wir mit Versand <strong>de</strong>r vollständigen Unterlagen informieren,<br />

die Fristen stehen noch nicht endgültig fest.<br />

Wie verläuft die Abwicklung?<br />

Die Kanzleien übersen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Klägern die vollständigen Angebotsunterlagen<br />

nebst einer Erläuterung. Die Kläger entschei<strong>de</strong>n, ob sie <strong>de</strong>n Vergleich<br />

annehmen wollen, und teilen dies <strong>de</strong>n Kanzleien dann mit. Die Kanzleien<br />

sammeln die Vergleichsannahmen und erklären diese gegenüber <strong>de</strong>r<br />

<strong>Seite</strong> 2/7


Gegenseite, wobei sie darauf achten, dass bei <strong>de</strong>n <strong>Fonds</strong>, bei <strong>de</strong>nen die<br />

Spekulationsfrist erst En<strong>de</strong> 2008 ausläuft, die Annahme erst im Januar 2009<br />

erklärt wird. Ansprechpartner für die Kläger sind daher nur die Kanzleien<br />

(und für Rückfragen auch die Kon<strong>de</strong>rt & Mainka GmbH), nicht jedoch die<br />

BIH-Unternehmen. Die Kanzleien nehmen <strong>de</strong>n Klägern insofern die<br />

gesamte Abwicklung ab.<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Wie sieht das mit <strong>de</strong>n Darlehen/Finanzierungen aus? Gibt es hier<br />

Möglichkeiten z.B. zu klagen, um das Darlehen nicht weiter leisten zu<br />

müssen?<br />

Die Vergleiche bieten keine Regelung für die Refinanzierung; diese muss<br />

ggf. aus <strong>de</strong>r Vergleichszahlung abgelöst wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>LBB</strong>-<br />

Refinanzierungen: Die Kläger sollen sich direkt an <strong>de</strong>n für sie zuständigen<br />

Sachbearbeiter wen<strong>de</strong>n, eine zentrale Anlaufstelle gibt es nicht. Die <strong>LBB</strong> hat<br />

aber intern alle Sachbearbeiter angewiesen, dass auf Vorfälligkeitsentschädigung<br />

grundsätzlich verzichtet wird. Hinsichtlich eines Verzichts auf Strafund<br />

Verzugszinsen, die entstan<strong>de</strong>n sind, weil während <strong>de</strong>r Verfahren die<br />

Zahlungen ausgesetzt wur<strong>de</strong>n, stehen wir noch in Verhandlungen.<br />

Warum sehen die Quoten für die <strong>Vergleichsangebot</strong>e <strong>de</strong>r Nicht-Kläger<br />

an<strong>de</strong>rs aus als in 2006? Und warum sind die Vergleichsbeträge beim<br />

IBV <strong>Fonds</strong> Deutschland 3 so niedrig?<br />

Auf die damaligen Quoten wird ab 1.1.2005 rechnerisch ein Aufschlag von<br />

3% p.a. gemacht (<strong>de</strong>r einen Wertverlust ausgleichen soll), dafür wer<strong>de</strong>n ab<br />

<strong>de</strong>m 1.1.2005 geleistete Ausschüttungen abgezogen. Die Werte verän<strong>de</strong>rn<br />

sich also Jahr für Jahr und je<strong>de</strong>s Mal, wenn Ausschüttungen geleistet<br />

wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re wirkt sich das beim IBV Deutschland 3 aus, <strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s<br />

Jahr die garantierte Aussschüttung geleistet hat. Hier wur<strong>de</strong>n seit 2005 bis<br />

2008 insgesamt 20% <strong>de</strong>s Eigenkapitals als Ausschüttung gezahlt.<br />

Frage: Was ist mit <strong>de</strong>n Mandanten <strong>de</strong>s <strong>LBB</strong> <strong>Fonds</strong> 2?<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Hier sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, wer<strong>de</strong>n aber<br />

laufend fortgesetzt. Wir wer<strong>de</strong>n unsere Mandanten informieren, sobald ein<br />

endgültiges Ergebnis feststeht.<br />

Wie sieht das mit <strong>de</strong>n Darlehen/Finanzierungen aus? Gibt es hier<br />

Möglichkeiten z.B. zu klagen um das Darlehen nicht weiter leisten zu<br />

müssen?<br />

Wenn <strong>de</strong>r Vergleich angenommen wird, wird auch auf Ansprüche allen<br />

an<strong>de</strong>ren Anspruchsgegnern gegenüber verzichtet, also auch auf Ansprüche<br />

gegenüber <strong>de</strong>r refinanzieren<strong>de</strong>n Bank, soweit sie im Zusammenhang mit<br />

<strong>Seite</strong> 3/7


<strong>de</strong>r <strong>Fonds</strong>beteiligung stehen. Die Anleger sollen zunächst einmal selbst mit<br />

<strong>de</strong>r Bank die Bedingungen <strong>de</strong>r Pfandfreigabe zu klären versuchen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Finanzierungen über die <strong>LBB</strong> bemühen wir uns <strong>de</strong>rzeit noch<br />

um eine pauschale Regelung (insbeson<strong>de</strong>re auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Straf- und<br />

Verzugszinsen). Die <strong>LBB</strong> hat mündlich bereits erklärt, auf Vorfälligkeitsentschädigung<br />

zu verzichten. Wenn es Probleme mit <strong>de</strong>r Abwicklung gibt,<br />

nach<strong>de</strong>m sie mit <strong>de</strong>r Bank gesprochen haben, sollen sich die Anleger an<br />

<strong>de</strong>n für sie zuständigen Anwalt wen<strong>de</strong>n.<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Wichtig:<br />

Was ist, wenn man im Dezember im Urlaub ist?<br />

In diesen Fällen soll möglichst eine Urlaubsanschrift bekannt gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Falls das nicht möglich ist, sollte die Entscheidung für o<strong>de</strong>r gegen<br />

Annahme <strong>de</strong>s Vergleichs vorher getroffen wer<strong>de</strong>n. Bei Refinanzierungen<br />

kann hinsichtlich <strong>de</strong>r Pfandfreigabe dann ggf. im Januar noch<br />

nachgearbeitet wer<strong>de</strong>n, die Auszahlung kann sich dann allerdings<br />

verzögern.<br />

Wie sieht es aus mit <strong>de</strong>m Rechtshängigkeitszins?<br />

Wenn man <strong>de</strong>n Vergleich annimmt, spielt <strong>de</strong>r Rechtshängigkeitszins keine<br />

Rolle. Er ist nur bei Fortführung <strong>de</strong>r Prozesse relevant. Bei Fortführung <strong>de</strong>s<br />

Prozesses gilt folgen<strong>de</strong>s: Der Rechtshängigkeitszins wird berechnet auf <strong>de</strong>n<br />

gerichtlich auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageeinreichung festgestellten Scha<strong>de</strong>n<br />

für <strong>de</strong>n Zeitraum von Klageeinreichung bis Zahlung. Er beträgt 5 %-Punkte<br />

über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszins, <strong>de</strong>rzeit 8,19% p.a.<br />

Wie verhalten wir uns jetzt hinsichtlich <strong>de</strong>r Vergleiche auf<br />

<strong>Fonds</strong>ebene?<br />

Uns liegen noch nicht zu allen <strong>Fonds</strong> die Unterlagen vor. Wir wer<strong>de</strong>n je<strong>de</strong>n<br />

<strong>Fonds</strong> einzeln prüfen. Wir wissen jedoch bereits, dass wesentliche<br />

Beanstandungen, die wir im September geäußert hatten, inzwischen<br />

ausgeräumt sind. Insofern wer<strong>de</strong>n wir allen Vergleichen zustimmen, bei<br />

<strong>de</strong>nen wir das wirtschaftlich für sinnvoll halten.<br />

Beim <strong>LBB</strong> 12 und 13 besteht akut Insolvenzgefahr. Hier empfehlen wir auch<br />

<strong>de</strong>n Nicht-Klägern <strong>de</strong>n Ausstieg und die Annahme <strong>de</strong>s Abfindungsangebots<br />

<strong>de</strong>r Fin Tech.<br />

2. Steuerfragen<br />

Frage:<br />

Wann laufen die Spekulationsfristen ab?<br />

<strong>Seite</strong> 4/7


Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Bei <strong>de</strong>n <strong>Fonds</strong> <strong>LBB</strong> 3 bis 11 sind die Spekulationsfristen bereits abgelaufen,<br />

beim Berlin Hyp <strong>Fonds</strong> 1, <strong>de</strong>m Bavaria Ertragsfonds 2, <strong>LBB</strong> 12 und 13<br />

laufen sie En<strong>de</strong> 2008 ab. Beim Bavaria Ertragsfonds 2 entsteht jedoch bei<br />

Annahme <strong>de</strong>s Vergleichs kein steuerlicher Gewinn, so dass man sofort<br />

annehmen kann. Beim Berlin Hyp <strong>Fonds</strong> 2 en<strong>de</strong>t die Frist am 30.6.2009, es<br />

entsteht jedoch auch dort kein zu versteuern<strong>de</strong>r Gewinn. Beim IBV<br />

Deutschland 1 en<strong>de</strong>t die Frist am 31.12.2009, beim IBV <strong>Fonds</strong> Deutschland<br />

2 am 31.12.2010 und beim IBV Deutschland 3 für die in 2000 Beigetretenen<br />

am 31.12.2010, für die in 2001 Beigetretenen am 31.12.2011. Beim <strong>LBB</strong> 13<br />

wur<strong>de</strong> nach <strong>Fonds</strong>schließung noch eine Immobilie ausgetauscht, so dass<br />

hinsichtlich dieser Immobilie theoretisch die Spekulationsfrist länger laufen<br />

kann. Die Immobilie macht jedoch einen so kleinen Anteil am <strong>Fonds</strong> aus,<br />

dass dies aus unserer Sicht zu vernachlässigen ist.<br />

Erfolgt bei Annahme <strong>de</strong>s Vergleichs für die Kläger innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Spekulationsfrist eine Besteuerung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzzahlung?<br />

RA Neusel wird hierzu kurzfristig ein Gutachten erstellen, das AAA-<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn zur Verfügung gestellt wird, das Nicht-Mitglie<strong>de</strong>r aber auch<br />

erwerben können. Grundsätzlich gilt: Die Anteilsübertragung im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Vergleichs ist kein Veräußerungsgeschäft, son<strong>de</strong>rn ein notwendiger<br />

Teilakt im Rahmen <strong>de</strong>r Rückabwicklung <strong>de</strong>r Beteiligung. Nach Auffassung<br />

von RA Neusel - die von Herrn Dr. Schirp und Frau Kon<strong>de</strong>rt geteilt wird - fällt<br />

bei <strong>de</strong>r Übertragung im Vergleich auch innerhalb <strong>de</strong>r Spekulationsfrist daher<br />

keine Steuer an. Herr Dr. Schirp ist selbst am IBV D 2 beteiligt und wird in<br />

diesem Jahr <strong>de</strong>n Vergleich annehmen. Das Urteil, auf <strong>de</strong>r wir uns stützen,<br />

stammt vom Bun<strong>de</strong>sfinanzhof (BFH-Urteil vom 27.6.2006 - IX R 47/04). Das<br />

Urteil kann über die Internetseite <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofes<br />

www.bun<strong>de</strong>sfinanzhof.<strong>de</strong> auch angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Es gibt eine<br />

Presseerklärung <strong>de</strong>s BFH dazu mit folgen<strong>de</strong>m Inhalt:<br />

"Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler<br />

Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft dar.<br />

Dies hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 47/04<br />

entschie<strong>de</strong>n.<br />

Die Steuerpflichtigen hatten von einem Bauträger eine Eigentumswohnung<br />

erworben und vermietet. Wegen Insolvenz <strong>de</strong>s Bauträgers wur<strong>de</strong>n sie<br />

jedoch nicht im Grundbuch eingetragen. Der Bürge <strong>de</strong>s Bauträgers, eine<br />

Bank, leistete daraufhin Scha<strong>de</strong>nsersatz in Höhe <strong>de</strong>s Kaufpreises Zug um<br />

Zug gegen Herausgabe <strong>de</strong>r Wohnung.<br />

Das Finanzamt sah in diesem Vorgang ein privates Veräußerungsgeschäft<br />

im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 <strong>de</strong>s Einkommensteuergesetzes<br />

(EStG). Obwohl <strong>de</strong>r Kaufpreis und die vom Bürgen geleistete Rückzahlung<br />

gleich hoch waren, ergab sich nach dieser Vorschrift ein<br />

Veräußerungsgewinn, weil die während <strong>de</strong>r Vermietungszeit zu Gunsten <strong>de</strong>r<br />

<strong>Seite</strong> 5/7


Steuerpflichtigen berücksichtigten Absetzungen für Abnutzung bei <strong>de</strong>r<br />

Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und Veräußerungspreis die<br />

Anschaffungskosten verringerten.<br />

Der BFH (wie auch zuvor das Finanzgericht) beurteilte hingegen <strong>de</strong>n<br />

Vorgang als nicht steuerpflichtig. Bei privaten Veräußerungsgeschäften im<br />

Sinne von § 23 EStG han<strong>de</strong>le es sich um einen gestreckten<br />

Steuertatbestand, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Anschaffung eines Wirtschaftsguts beginne<br />

und mit <strong>de</strong>ssen Veräußerung en<strong>de</strong>. Eine Anschaffung setze keine<br />

zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung voraus, son<strong>de</strong>rn dafür reiche<br />

bereits die Übertragung <strong>de</strong>s wirtschaftlichen Eigentums - wie im Streitfall -<br />

aus. Hier fehle es aber an einer Veräußerung, weil sich das ursprüngliche<br />

Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Abwicklungsverhältnis verwan<strong>de</strong>lt<br />

habe. Die Herausgabe <strong>de</strong>s zuvor angeschafften Wirtschaftsguts stelle<br />

hierbei keinen geson<strong>de</strong>rten marktoffenbaren Vorgang, son<strong>de</strong>rn nur einen<br />

notwendigen Teilakt im Rahmen <strong>de</strong>r Rückabwicklung <strong>de</strong>s irreparabel<br />

gestörten Vertragsverhältnisses dar."<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Wie sieht es mit <strong>de</strong>r Besteuerung innerhalb <strong>de</strong>r Spekulationsfristen<br />

aus?<br />

Die Werte kann nur die IBV ermitteln. Sie sind jedoch nicht unerheblich. Bei<br />

<strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>r Abfindungsangebote <strong>de</strong>r Fin Tech (Angebot für die Nicht-<br />

Kläger) sollte man die Spekulationsfrist auf je<strong>de</strong>n Fall beachten, solange<br />

man noch Steuern zahlt.<br />

Wie kann man das <strong>Vergleichsangebot</strong> annehmen, wenn <strong>de</strong>r <strong>Fonds</strong> sich<br />

noch in <strong>de</strong>r Spekulationsfrist befin<strong>de</strong>t?<br />

Antwort: Bei <strong>LBB</strong> 12 und 13 ist die Anteilsübertragung erst zum 31.3.2009<br />

vorgesehen, so dass dort die 10-Jahres-Frist (Ausnahme<br />

Zweitmarkterwerber) ebenfalls bei Anteilsübertragung abgelaufen ist. Die<br />

Kanzlei nimmt für die Kläger, die <strong>de</strong>n Vergleich wollen, diesen erst im<br />

Januar an. Deswegen erfolgt dort die Auszahlung auch erst zum 15.4.2009.<br />

Bei <strong>de</strong>n IBV Deutschland <strong>Fonds</strong> kann man mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s<br />

<strong>Vergleichsangebot</strong>s abwarten, bis die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist. Die<br />

Klage muss trotz<strong>de</strong>m in diesem Jahr zurückgenommen wer<strong>de</strong>n. Man kann<br />

aber auch sofort annehmen (vgl. Antwort zum Spekulationsgewinn), was wir<br />

empfehlen.<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Kann man Son<strong>de</strong>rwerbungskosten für 2008 noch geltend machen,<br />

wenn man das Angebot annimmt?<br />

Im Jahr 2008 anfallen<strong>de</strong> Son<strong>de</strong>rwerbungskosten können noch über <strong>de</strong>n<br />

<strong>Fonds</strong> (Mitteilung an IBV) geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Nach Anteilsübertragung<br />

anfallen<strong>de</strong> Son<strong>de</strong>rwerbungskosten können in <strong>de</strong>r eigenen<br />

<strong>Seite</strong> 6/7


Steuererklärung als nachlaufen<strong>de</strong> Son<strong>de</strong>rwerbungskosten angegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Was passiert, wenn man <strong>Vergleichsangebot</strong> nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Spekulationsfrist (z. B. zum 31.12.2009) annimmt und <strong>de</strong>r <strong>Fonds</strong> vorher<br />

in die Insolvenz geht?<br />

Das <strong>Vergleichsangebot</strong> ist verbindlich. Es gilt auch für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r<br />

Insolvenz <strong>de</strong>s <strong>Fonds</strong>.<br />

Wenn die <strong>Fonds</strong>gesellschaften mit <strong>de</strong>n Garanten einen Vergleich<br />

schließen, fließen die Zahlungen auf <strong>Fonds</strong>ebene dann so, dass sie für<br />

<strong>de</strong>n Anleger steuerschädlich sein können?<br />

Wir haben die schriftliche Zusage <strong>de</strong>r BIH, dass etwaige Vergleichszahlungen<br />

auf <strong>Fonds</strong>ebene in <strong>de</strong>n <strong>Fonds</strong> <strong>LBB</strong> 12 und 13 frühestens nach <strong>de</strong>m<br />

31.3.2009, in allen an<strong>de</strong>ren <strong>Fonds</strong> frühestens nach <strong>de</strong>m 31.12.2008 fließen.<br />

Für alle Kläger, die bis zu diesen Terminen das <strong>Vergleichsangebot</strong><br />

annehmen, entsteht damit kein Steuerscha<strong>de</strong>n.<br />

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