Informationen zur - beim SPZ Linz-Land

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23.07.2014 Aufrufe

Informationen zur Lese–Rechtschreibschwäche/LRS (Legasthenie) 1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)? 2. Wie erkennt man eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)? 3. Wer stellt eine Lese-Rechtschreib-Schwäche fest (LRS)? 4. Gibt es einen LRS-Bescheid? 5. Welche Hilfen stehen zur Diagnose und für Fördermaßnahmen zur Verfügung? 6. Wie wird die Rechtschreibung in einer Schularbeit beurteilt? 7. Kann ein Kind nur auf Grund seiner Rechtschreibergebnisse in Deutsch negativ beurteilt werden? 8. Kann ein Kind wiederholen? 9. Links 1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)? Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS/Legasthenie) wird im schulischen Organisations- und Kooperationsmodell zur Förderung von Kindern mit Lese- Rechtschreib-Schwäche des Landesschulrates von Oberösterreich als Beeinträchtigung beim Erlernen der Lese- und Rechtschreibfertigkeit umschrieben. Die Störung des Lernprozesses ist nicht durch eine spezifische Sinnesbehinderung oder durch eine allgemeine geistig-intellektuelle Behinderung erklärbar. Nach ICD-10 (= internationale Klassifikation psychischer Störungen) gehört LRS zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Das Hauptmerkmal ist eine eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, unangemessene Beschulung oder andere Probleme erklärbar ist. Das beinhaltet das Leseverständnis, die Fähigkeit gelesene Worte wieder zu erkennen und vorzulesen. Mit der Lesestörung geht oftmals eine Rechtschreibstörung einher. Die Kinder haben Probleme, Wörter richtig zu buchstabieren und zu schreiben. Kinder mit einer LRS haben oft in der Vorgeschichte eine umschriebene Entwicklungsstörung, besonders die Sprachfunktionen betreffend. Kinder haben Defizite in der phonologischen Verarbeitung, d.h. im Zugriff auf die Lautstruktur der gesprochenen Sprache. Es besteht eine auffällige Diskrepanz der Fortschritte beim Lesen/Schreiben und sonst durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz. 1

<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> Lese–Rechtschreibschwäche/LRS (Legasthenie)<br />

1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />

2. Wie erkennt man eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />

3. Wer stellt eine Lese-Rechtschreib-Schwäche fest (LRS)?<br />

4. Gibt es einen LRS-Bescheid?<br />

5. Welche Hilfen stehen <strong>zur</strong> Diagnose und für Fördermaßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung?<br />

6. Wie wird die Rechtschreibung in einer Schularbeit beurteilt?<br />

7. Kann ein Kind nur auf Grund seiner Rechtschreibergebnisse in<br />

Deutsch negativ beurteilt werden?<br />

8. Kann ein Kind wiederholen?<br />

9. Links<br />

1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS/Legasthenie) wird im schulischen<br />

Organisations- und Kooperationsmodell <strong>zur</strong> Förderung von Kindern mit Lese-<br />

Rechtschreib-Schwäche des <strong>Land</strong>esschulrates von Oberösterreich als<br />

Beeinträchtigung <strong>beim</strong> Erlernen der Lese- und Rechtschreibfertigkeit umschrieben.<br />

Die Störung des Lernprozesses ist nicht durch eine spezifische Sinnesbehinderung<br />

oder durch eine allgemeine geistig-intellektuelle Behinderung erklärbar.<br />

Nach ICD-10 (= internationale Klassifikation psychischer Störungen) gehört LRS zu<br />

den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Folgende<br />

Bedingungen müssen erfüllt sein:<br />

Das Hauptmerkmal ist eine eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der<br />

Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, unangemessene<br />

Beschulung oder andere Probleme erklärbar ist. Das beinhaltet das<br />

Leseverständnis, die Fähigkeit gelesene Worte wieder zu erkennen und<br />

vorzulesen.<br />

Mit der Lesestörung geht oftmals eine Rechtschreibstörung einher. Die Kinder<br />

haben Probleme, Wörter richtig zu buchstabieren und zu schreiben.<br />

Kinder mit einer LRS haben oft in der Vorgeschichte eine umschriebene<br />

Entwicklungsstörung, besonders die Sprachfunktionen betreffend. Kinder<br />

haben Defizite in der phonologischen Verarbeitung, d.h. im Zugriff auf die<br />

Lautstruktur der gesprochenen Sprache.<br />

Es besteht eine auffällige Diskrepanz der Fortschritte <strong>beim</strong> Lesen/Schreiben<br />

und sonst durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz.<br />

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2. Wie erkenne ich eine Lese-Rechtschreib-Schwäche?<br />

An der Fehlerhäufigkeit und Unstrukturiertheit der Fehler erkenne ich eine LRS.<br />

Diese Kinder machen wesentlich mehr Fehler als andere, wobei auch häufig<br />

verwendete Wörter betroffen sind. Es gibt keine typischen Fehler. Fehler, wie zB b-d,<br />

b-p …. weisen nicht zwangsläufig auf eine spezielle Lese-Rechtschreib-Schwäche<br />

hin. Wenn ein Kind grundsätzlich gute Schulleistungen erbringt, jedoch im Lesen und<br />

Rechtscheiben mehrere der folgenden Symptome zeigt, ist eine Abklärung unbedingt<br />

zu empfehlen.<br />

Auslassungen, Ersetzungen, Verdrehungen oder Hinzufügung von<br />

Buchstaben, Worten oder Wortteilen <strong>beim</strong> Lesen<br />

Niedrige Lesegeschwindigkeit<br />

Startschwierigkeiten <strong>beim</strong> Vorlesen, langes Zögern, Verlieren der Zeile im<br />

Text, ungenaues Phrasieren<br />

Vertauschung von Wörtern im Satz und von Buchstaben in den Wörtern<br />

Unfähigkeit Gelesenes Wiederzugeben<br />

Fehler in der phonetischen Genauigkeit<br />

Schwierigkeiten bei der Buchstabe-Lautbeziehung<br />

Probleme <strong>beim</strong> Zusammenlauten der Phoneme<br />

<br />

<br />

Die Segmentierung von Wörtern fällt sehr schwer<br />

Probleme <strong>beim</strong> Aufbau des Sichtwortschatzes; es ist oft nicht möglich häufig<br />

vorkommende Wörter als Wortbilder abzuspeichern und wiederzugeben<br />

3. Wer stellt die Lese-Rechtschreib-Schwäche fest?<br />

Die Lehrkräfte der betreffenden Unterrichtsfächer stellen eine LRS fest. Zum<br />

Nachweis einer gravierenden LRS kann ein Gutachten von fachlich anerkannten<br />

Institutionen erbracht werden.<br />

Erlässe des LSR für OÖ A3-23-1/2-01 v. 7.6.2001 und A3-23-1/6-ad1-07 v. 12.3.2008<br />

4. Gibt es einen LRS- Bescheid?<br />

Nein, es gibt keinen LRS-Bescheid und keinen Zeugnisvermerk.<br />

5. Welche Hilfen stehen <strong>zur</strong> Diagnose und für Fördermaßnahmen <strong>zur</strong><br />

Verfügung?<br />

Individualisierung und Differenzierung im Klassenunterricht<br />

Förderkonzept der Schule<br />

<strong>SPZ</strong>: LRS- Beratung<br />

Schulpsychologische Beratungsstelle<br />

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Bei besonders komplexen und schweren Fällen wird den Eltern die Einholung eines<br />

Gutachtens von fachlich anerkannten Institutionen <strong>zur</strong> weiteren Abklärung<br />

empfohlen.<br />

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Institut für Sinnes- und<br />

Sprachneurologie<br />

<strong>Land</strong>es-Frauen und Kinderklinik, Abteilung Kinder und Jugendpsychiatrie<br />

Wagner-Jauregg Krankenhaus, Abteilung Jugendpsychiatrie<br />

Institut für Familien- und Jugendberatung der Stadt <strong>Linz</strong><br />

Zentrum Spattstraße, Familien- und Erziehungsberatung<br />

Institut Legasthenie, OÖ Hilfswerk<br />

Ambulatorium St. Isidor der Caritas der Diözese <strong>Linz</strong><br />

Gutachten anderer Institutionen können von den Lehrern angenommen und<br />

berücksichtigt werden. Die Entscheidung liegt in der Hand des Lehrers (Klassenoder<br />

Schulkonferenz).<br />

6. Beurteilung der Rechtschreibung in einer Schularbeit?<br />

Die Rechtschreibung ist nur einer von vier zu beurteilenden Teilbereichen. Bei<br />

rechtschreibschwachen Kindern können Fehler innerhalb einer Fehlerkategorie als<br />

ein Fehler gewertet werden. Diese dienen als Übungsgrundlage im Unterricht und<br />

können bei der nächsten Schularbeit in die Beurteilung miteinbezogen werden.<br />

Rundschreiben Nr. 32/2001 des BM<br />

Erlässe des LSR für OÖ A3-23-1/2-01 v. 7.6.2001 und A3-23-1/6-ad1-07 v. 12.3.2008<br />

7. Kann ein Kind nur auf Grund seiner Rechtschreibergebnisse in Deutsch<br />

negativ beurteilt werden?<br />

Nein, da sonst alle anderen Teilbereiche der Deutschnote auch negativ sein<br />

müssten.<br />

8. Kann ein Kind wiederholen?<br />

Ja, wenn die Mindestanforderungen aller Deutschbereiche - die unverzichtbaren<br />

Kernbereiche sind vom Lehrer festzulegen - nicht erfüllt wurden.<br />

Aber: Eltern müssen über die Defizite ehest benachrichtigt und über<br />

Fördermaßnahmen informiert werden (Frühwarnsystem).<br />

9. Links<br />

www.lsr-ooe.gv.at/erlaesse<br />

www.cisonline.at/Gesetzliche Grundlagen/Rundschreiben, Erlässe<br />

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