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Satzung - Spvg Wesseling-Urfeld 19/46 eV

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3<br />

(3) Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

Jedes Mitglied hat das Recht,<br />

§ 9<br />

a) an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen,<br />

b) an den Wahlen des Vorstandes teilzunehmen.<br />

Jedes Mitglied hat die Pflicht,<br />

§ 10<br />

a) den Bestimmungen der <strong>Satzung</strong> nachzukommen,<br />

b) die Interessen des Vereins zu wahren und seine Beschlüsse zu<br />

beachten,<br />

c) seine Beiträge pünktlich zu zahlen,<br />

d) an den Fördermaßnahmen mitzuwirken.<br />

III. Organe des Vereins<br />

Die Organe des Vereins sind:<br />

1. der Vorstand,<br />

2. die Mitgliederversammlung.<br />

1. Der Vorstand<br />

§ 11<br />

§ 12<br />

a) Der Verein wird vom Vorstand geleitet, der aus folgenden<br />

Mitgliedern besteht:<br />

a) dem Vorsitzenden<br />

b) dem Geschäftsführer (stellvertretender Vorsitzender)<br />

c) dem Kassierer und<br />

d) mind. 2 Beisitzern, max. 4 Beisitzern.<br />

b) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung<br />

bestimmt.<br />

c) Die Amtsperiode eines Vorstandes beträgt 2 Jahre.<br />

d) Der Vorsitzende ist in Gemeinschaft mit einem weiteren<br />

Vorstandsmitglied vertretungsbefugt.<br />

e) Vorstandsmitglieder, denen von der Mitgliederversammlung mit 2/3-<br />

Mehrheit das Vertrauen entzogen wird, sind abgewählt. Es bedarf<br />

hierzu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.<br />

f) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit<br />

gefaßt.<br />

§ 13

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