I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Sprockhövel
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) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vorher gerügt und dabei die<br />
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Sprockhövel</strong>, den 22.11.2013<br />
Der Bürgermeister<br />
gez.<br />
Dr. Walterscheid<br />
5.) Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen (Wahl des<br />
Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>) am 25. Mai 2014<br />
Gemäß § 24 und § 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) fordere ich zur Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> auf.<br />
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten:<br />
1. Das Wahlgebiet der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Auf die Bekanntmachung vom<br />
19.07.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt 08/2013) über die Abgrenzung der Wahlbezirke wird hingewiesen.<br />
2. Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes<br />
(Parteien), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten<br />
(Einzelbewerbern) eingereicht werden.<br />
Es ist zu beachten, dass die Bewerber für die Direktwahl in den Wahlbezirken erst nach der<br />
Bekanntgabe der Wahlbezirkseinteilung (s. Ziffer 1) nominiert werden dürfen.<br />
3. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), bei mir<br />
eingereicht werden (zuständige Stelle des Wahlleiters der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>: Wahlbüro, Rathaus,<br />
Zimmer 1.23, Rathausplatz 4, 45549 Sprock-hövel). Dieser Tag ist der 07. April 2014. Sie müssen auch<br />
bei postalischer Übersendung bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein.<br />
Nach Möglichkeit sind die Wahlvorschläge frühzeitig vor dem vorgenannten Termin einzureichen, damit<br />
etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.<br />
4. Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken von Parteien und Wählergruppen, die<br />
bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind, sowie die von Einzelbewerbern, müssen von 5<br />
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein<br />
(Unterstützungsunterschriften); die Reserveliste von mindestens 22 1) Wahlberechtigten des<br />
Wahlgebietes.<br />
5. Wahlvorschläge für die Wahl der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters von Parteien und<br />
Wählergruppen, die bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind sowie die von<br />
Einzelbewerbern, müssen von mindestens 190 2) Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterschrieben<br />
sein.<br />
6. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
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