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I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Sprockhövel

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) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vorher gerügt und dabei die<br />

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, den 22.11.2013<br />

Der Bürgermeister<br />

gez.<br />

Dr. Walterscheid<br />

5.) Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen (Wahl des<br />

Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>) am 25. Mai 2014<br />

Gemäß § 24 und § 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) fordere ich zur Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> auf.<br />

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten:<br />

1. Das Wahlgebiet der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Auf die Bekanntmachung vom<br />

19.07.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt 08/2013) über die Abgrenzung der Wahlbezirke wird hingewiesen.<br />

2. Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes<br />

(Parteien), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten<br />

(Einzelbewerbern) eingereicht werden.<br />

Es ist zu beachten, dass die Bewerber für die Direktwahl in den Wahlbezirken erst nach der<br />

Bekanntgabe der Wahlbezirkseinteilung (s. Ziffer 1) nominiert werden dürfen.<br />

3. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), bei mir<br />

eingereicht werden (zuständige Stelle des Wahlleiters der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>: Wahlbüro, Rathaus,<br />

Zimmer 1.23, Rathausplatz 4, 45549 Sprock-hövel). Dieser Tag ist der 07. April 2014. Sie müssen auch<br />

bei postalischer Übersendung bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein.<br />

Nach Möglichkeit sind die Wahlvorschläge frühzeitig vor dem vorgenannten Termin einzureichen, damit<br />

etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.<br />

4. Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken von Parteien und Wählergruppen, die<br />

bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind, sowie die von Einzelbewerbern, müssen von 5<br />

Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein<br />

(Unterstützungsunterschriften); die Reserveliste von mindestens 22 1) Wahlberechtigten des<br />

Wahlgebietes.<br />

5. Wahlvorschläge für die Wahl der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters von Parteien und<br />

Wählergruppen, die bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind sowie die von<br />

Einzelbewerbern, müssen von mindestens 190 2) Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterschrieben<br />

sein.<br />

6. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

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