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I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Sprockhövel

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Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden<br />

a)eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

b)eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über<br />

das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />

c)nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn<br />

sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> – Sachgebiet Planen u. Umwelt/Bauen u.<br />

Wohnen, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

14.07.1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 09.04.2013<br />

(GV. NRW. S. 194).<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit gemäß § 3 und 4 der<br />

Bekanntmachungsverordnung vom 26.08.1999 in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nord-rhein-<br />

Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf<br />

eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde<br />

nicht durchgeführt ,<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, den 11.11.2013<br />

Dr. Walterscheid<br />

- Bürgermeister –<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

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