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I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Sprockhövel

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Rechtsgrundlage:<br />

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

14.07.1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 09.04.2013<br />

(GV. NRW. S. 194).<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Der vorstehende Beschluss des Rates wird hiermit gemäß § 3 und 4 der Bekanntmachungsverordnung<br />

vom 26.08.1999 in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-<br />

Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf<br />

eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vor-her gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache be-zeichnet worden, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, den 11.11.2013<br />

Dr. Walterscheid<br />

- Bürgermeister -<br />

2.) Satzung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> über die Veränderungssperre im Ortsteil<br />

Haßlinghausen für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64<br />

„Mittelstraße-West“<br />

Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden v.<br />

22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.<br />

666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 436) folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

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