I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Sprockhövel
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Ausgabe<br />
Nr. 13/13<br />
22.11.2013<br />
Amtsblatt im Netz:<br />
www.sprockhoevel.de<br />
/Aktuelles/Amtsblatt<br />
I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />
Lfd. Nr. Datum Titel Seite<br />
1 11.11.2013 Bebauungsplan Nr. 64 „Mittelstraße-West“<br />
1<br />
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB<br />
2 11.11.2013 Satzung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> über die Veränderungssperre 3<br />
im Ortsteil Haßlinghausen für den künftigen Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 64 „Mittelstraße-West“<br />
3 22.11.2013 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren 7<br />
für die Abfallbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom<br />
22.11.2013<br />
4 22.11.2013 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren 7<br />
und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der<br />
Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 22.11.2013<br />
5 18.11.2013 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die<br />
Kommunalwahlen (Wahl des Bürgermeisters / der<br />
Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>)<br />
am 25. Mai 2014<br />
9<br />
1.) Bebauungsplan Nr. 64 „Mittelstraße-West“<br />
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB<br />
Der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
„Der Rat beschließt die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 64<br />
„Mittelstraße-West“. Der in der Sitzung ausgehängte Plan mit Darstellung des räumlichen<br />
Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.“<br />
Der Geltungsbereich liegt im Zentrum des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen in der<br />
Gemarkung Haßlinghausen, Flur 1, 3 und 4 der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>. Im Westen bildet die Grenze<br />
die Autobahn A 43 bzw. die Flurstraße, im Osten wird das Gebiet durch die Lemper Straße bzw.<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
1
durch die Grenze des Hauses Mittelstraße 52 begrenzt. Im Norden wird der Planbereich durch<br />
die Straße „Wechtenbruch“ bzw. durch die Bautiefe der Gebäude entlang der Mittelstraße<br />
begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze hinter der ersten Bebauungsreihe entlang der<br />
Mittelstraße.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Mittelstraße-West“ ist in dem<br />
unten dargestellten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.<br />
Übersichtsplan<br />
Der zu dem Beschluss gehörende Lageplan mit eindeutiger Abgrenzung des Geltungsbereiches<br />
ist während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, 45549<br />
<strong>Sprockhövel</strong>, im Sachgebiet Planen u. Umwelt/Bauen u. Wohnen, Zimmer Nr. 2.11 einzusehen.<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
2
Rechtsgrundlage:<br />
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
14.07.1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 09.04.2013<br />
(GV. NRW. S. 194).<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Der vorstehende Beschluss des Rates wird hiermit gemäß § 3 und 4 der Bekanntmachungsverordnung<br />
vom 26.08.1999 in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-<br />
Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf<br />
eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vor-her gerügt und<br />
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache be-zeichnet worden, die den Mangel<br />
ergibt.<br />
<strong>Sprockhövel</strong>, den 11.11.2013<br />
Dr. Walterscheid<br />
- Bürgermeister -<br />
2.) Satzung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> über die Veränderungssperre im Ortsteil<br />
Haßlinghausen für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64<br />
„Mittelstraße-West“<br />
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch<br />
Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden v.<br />
22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.<br />
666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 436) folgende Satzung<br />
beschlossen:<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
3
§ 1<br />
Zu sichernde Planung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 beschlossen, für das Gebiet<br />
„Mittelstraße-West“ im Ortsteil Haßlinghausen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur<br />
Sicherung der Planung bzw. der städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet wird eine<br />
Veränderungssperre erlassen.<br />
§ 2<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der als<br />
Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.<br />
Das Bebauungsplangebiet liegt in der Gemarkung Haßlinghausen, in den Fluren 1, 3 und 4.<br />
Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der Flurstückgrenzen der Flurstücke 797, 793,<br />
703 in Flur 3, der Straße „Wechtenbruch“ und der rückwärtigen Bebauung der Flurstücke 784,<br />
777 und 627. Weiter bilden hier die Flurstücke 764, Flur 3, 797 und 796, Flur 1 die nördliche<br />
Grenze. Ab hier wird der Geltungsbereich durch den nördlichen Teil der Mittelstraße bis zur<br />
Einmündung zur Lemper Straße begrenzt.<br />
Die südliche Abgrenzung verläuft entlang der Flurstücke 168, 1775, 1827, 412, 610, 3090, 3088,<br />
3087 und dem Straßenflurstück 146 der Flurstraße. Hier bildet die nördliche Straßenseite der<br />
Mittelstraße bis zur Autobahn die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches.<br />
Übersichtsplan<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
4
§ 3<br />
Rechtswirkungen der Veränderungssperre<br />
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:<br />
1.Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt<br />
werden;<br />
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:<br />
Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Aufschüttungen und<br />
Abgrabungen größeren Umfangs, sowie Ausschachtungen, Ablagerungen und einschließlich<br />
Lagerungsstätten.<br />
2.erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen<br />
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,<br />
nicht vorgenommen werden.<br />
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der<br />
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen<br />
trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.<br />
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden<br />
sind, sowie Vorhaben, von dem die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes<br />
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführungen vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre<br />
hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher<br />
ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre<br />
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt<br />
nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der 1.<br />
Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufener Zeitraum<br />
anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.<br />
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung<br />
rechtsverbindlich abgeschlossen ist.<br />
Hinweise:<br />
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 u. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger<br />
Entschädigungsansprüche für antretende Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre<br />
nach § 18 und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei<br />
nicht fristgerechter Geltendmachung, wird hingewiesen.<br />
Der zu dem Beschluss gehörende Plan mit eindeutiger Abgrenzung des Geltungsbereiches der<br />
Veränderungssperre wird im Rathaus der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4 in 45549<br />
<strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Planen und Umwelt, Zimmer 2.11, während der Dienststunden zu<br />
jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
5
Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden<br />
a)eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
b)eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über<br />
das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />
c)nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn<br />
sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der<br />
Satzung schriftlich gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> – Sachgebiet Planen u. Umwelt/Bauen u.<br />
Wohnen, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
14.07.1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 09.04.2013<br />
(GV. NRW. S. 194).<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit gemäß § 3 und 4 der<br />
Bekanntmachungsverordnung vom 26.08.1999 in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nord-rhein-<br />
Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf<br />
eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde<br />
nicht durchgeführt ,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vorher gerügt und<br />
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel<br />
ergibt.<br />
<strong>Sprockhövel</strong>, den 11.11.2013<br />
Dr. Walterscheid<br />
- Bürgermeister –<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
6
3.) 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in<br />
der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 22.11.2013<br />
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005<br />
(GV NRW S. 498), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung 28.04.2005 (GV NRW S. 488) in Verbindung mit der<br />
Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 20. Dezember 1999 -in den jeweils zur<br />
Zeit geltenden Fassungen- hat der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> in seiner Sitzung am 21.11.2013 folgenden<br />
21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt<br />
<strong>Sprockhövel</strong> beschlossen:<br />
Artikel I<br />
§ 4 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung erhält folgende<br />
Fassung:<br />
(2) 1. Die Jahresbenutzungsgebühr für den Restabfallbehälter beträgt:<br />
a) für den 60-l-Abfallbehälter 99,64 EUR<br />
b) für den 120-l-Abfallbehälter 198,57 EUR<br />
c) für den 240-l-Abfallbehälter 396,85 EUR<br />
d) für den 1100-l-Abfallbehälter (1.1cbm Container) 1.818,54 EUR<br />
- bei jeweils 14tägiger Entleerung -<br />
2. Die Jahresbenutzungsgebühr für den Bio-Abfallbehälter beträgt:<br />
a) für den 60-l-Abfallbehälter 47,12 EUR<br />
b) für den 120-l-Abfallbehälter 93,52 EUR<br />
c) für den 240-l-Abfallbehälter 186,76 EUR<br />
- bei jeweils 14tägiger Entleerung -<br />
Artikel II<br />
Dieser 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt<br />
<strong>Sprockhövel</strong> tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
4.) 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 22.11.2013<br />
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005<br />
(GV NRW S. 498), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung 28.04.2005 (GV NRW S. 488) und des § 65 des<br />
Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
25.06.1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S.<br />
463ff.) -in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen- hat der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> in seiner Sitzung<br />
am 21.11.2013 folgenden 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für<br />
die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> beschlossen:<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
7
Artikel I<br />
§ 4 Abs. 8 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> erhält folgende Fassung:<br />
(8) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Schmutzwasser jährlich<br />
I. bei Grundstücken die mittels eines Kanalleitungsanschlusses entwässert werden<br />
a) für Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Ruhrverband entrichten 1,69 EUR,<br />
b) für alle übrigen Kanalbenutzer 3,48 EUR.<br />
II. bei Grundstücken die mittels einer abflusslosen Grube entwässert werden 12,57 EUR.<br />
Artikel II<br />
§ 6 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> erhält folgende Fassung:<br />
(3) Die Grundgebühr beträgt je Bewohner des Grundstücks jährlich 25,56 EUR. Die Entsorgungsgebühr<br />
beträgt je cbm ausgepumpte/ abgefahrene Menge 45,14 EUR.<br />
Artikel III<br />
Dieser 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Vorstehend abgedruckte, nachstehend aufgeführte, vom Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong><br />
am 21. November 2013 beschlossene Satzungen<br />
1. 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>,<br />
2. 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt<br />
<strong>Sprockhövel</strong>,<br />
werden hiermit gemäß § 2 Absatz 4 der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999<br />
(GV NW S. 516) -in der zurzeit geltenden Fassung- öffentlich bekanntgemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NW ) beim Zustandekommen der Satzung<br />
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht<br />
durchgeführt,<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
8
) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vorher gerügt und dabei die<br />
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Sprockhövel</strong>, den 22.11.2013<br />
Der Bürgermeister<br />
gez.<br />
Dr. Walterscheid<br />
5.) Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen (Wahl des<br />
Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>) am 25. Mai 2014<br />
Gemäß § 24 und § 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) fordere ich zur Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> auf.<br />
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten:<br />
1. Das Wahlgebiet der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Auf die Bekanntmachung vom<br />
19.07.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt 08/2013) über die Abgrenzung der Wahlbezirke wird hingewiesen.<br />
2. Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes<br />
(Parteien), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten<br />
(Einzelbewerbern) eingereicht werden.<br />
Es ist zu beachten, dass die Bewerber für die Direktwahl in den Wahlbezirken erst nach der<br />
Bekanntgabe der Wahlbezirkseinteilung (s. Ziffer 1) nominiert werden dürfen.<br />
3. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), bei mir<br />
eingereicht werden (zuständige Stelle des Wahlleiters der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>: Wahlbüro, Rathaus,<br />
Zimmer 1.23, Rathausplatz 4, 45549 Sprock-hövel). Dieser Tag ist der 07. April 2014. Sie müssen auch<br />
bei postalischer Übersendung bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein.<br />
Nach Möglichkeit sind die Wahlvorschläge frühzeitig vor dem vorgenannten Termin einzureichen, damit<br />
etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.<br />
4. Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken von Parteien und Wählergruppen, die<br />
bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind, sowie die von Einzelbewerbern, müssen von 5<br />
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein<br />
(Unterstützungsunterschriften); die Reserveliste von mindestens 22 1) Wahlberechtigten des<br />
Wahlgebietes.<br />
5. Wahlvorschläge für die Wahl der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters von Parteien und<br />
Wählergruppen, die bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind sowie die von<br />
Einzelbewerbern, müssen von mindestens 190 2) Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterschrieben<br />
sein.<br />
6. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
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dem 16. Tag vor dem Wahltag im Wahlgebiet wohnt. Nach § 24 Ziffer 5 KWahlO weise ich darauf hin,<br />
dass Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/innen) unter den<br />
gleichen Voraussetzungen wie Deutsche für alle Wahlvorschläge wählbar sind.<br />
7. Die notwendigen amtlichen Vordrucke für das gesamte Bewerberaufstellungsverfahren sowie die<br />
Wahlbezirkseinteilung werden von der unter Ziffer 4 genannten Stelle kostenlos ausgegeben. Formblätter<br />
für Unterstützungsunterschriften können jedoch erst dann ausgegeben werden, wenn die Aufstellung der<br />
Bewerber/innen von Parteien und Wählergruppen in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gemäß<br />
§ 26 Abs. 3 Ziffer 1 KWahlO bestätigt wurde.<br />
<strong>Sprockhövel</strong>, den 18. November 2013<br />
Der Bürgermeister als Wahlleiter<br />
gez. Dr. Walterscheid<br />
1) 21.728 Wahlberechtigte : 1000 = 22<br />
2) 5 x 38 = 190<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />
Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />
Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />
<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />
Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />
zugestellt.<br />
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