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I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Sprockhövel

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Ausgabe<br />

Nr. 13/13<br />

22.11.2013<br />

Amtsblatt im Netz:<br />

www.sprockhoevel.de<br />

/Aktuelles/Amtsblatt<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

Lfd. Nr. Datum Titel Seite<br />

1 11.11.2013 Bebauungsplan Nr. 64 „Mittelstraße-West“<br />

1<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB<br />

2 11.11.2013 Satzung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> über die Veränderungssperre 3<br />

im Ortsteil Haßlinghausen für den künftigen Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 64 „Mittelstraße-West“<br />

3 22.11.2013 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren 7<br />

für die Abfallbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom<br />

22.11.2013<br />

4 22.11.2013 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren 7<br />

und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der<br />

Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 22.11.2013<br />

5 18.11.2013 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die<br />

Kommunalwahlen (Wahl des Bürgermeisters / der<br />

Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>)<br />

am 25. Mai 2014<br />

9<br />

1.) Bebauungsplan Nr. 64 „Mittelstraße-West“<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB<br />

Der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

„Der Rat beschließt die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 64<br />

„Mittelstraße-West“. Der in der Sitzung ausgehängte Plan mit Darstellung des räumlichen<br />

Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.“<br />

Der Geltungsbereich liegt im Zentrum des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen in der<br />

Gemarkung Haßlinghausen, Flur 1, 3 und 4 der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>. Im Westen bildet die Grenze<br />

die Autobahn A 43 bzw. die Flurstraße, im Osten wird das Gebiet durch die Lemper Straße bzw.<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

1


durch die Grenze des Hauses Mittelstraße 52 begrenzt. Im Norden wird der Planbereich durch<br />

die Straße „Wechtenbruch“ bzw. durch die Bautiefe der Gebäude entlang der Mittelstraße<br />

begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze hinter der ersten Bebauungsreihe entlang der<br />

Mittelstraße.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Mittelstraße-West“ ist in dem<br />

unten dargestellten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.<br />

Übersichtsplan<br />

Der zu dem Beschluss gehörende Lageplan mit eindeutiger Abgrenzung des Geltungsbereiches<br />

ist während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, 45549<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, im Sachgebiet Planen u. Umwelt/Bauen u. Wohnen, Zimmer Nr. 2.11 einzusehen.<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

2


Rechtsgrundlage:<br />

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

14.07.1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 09.04.2013<br />

(GV. NRW. S. 194).<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Der vorstehende Beschluss des Rates wird hiermit gemäß § 3 und 4 der Bekanntmachungsverordnung<br />

vom 26.08.1999 in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-<br />

Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf<br />

eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vor-her gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache be-zeichnet worden, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, den 11.11.2013<br />

Dr. Walterscheid<br />

- Bürgermeister -<br />

2.) Satzung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> über die Veränderungssperre im Ortsteil<br />

Haßlinghausen für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64<br />

„Mittelstraße-West“<br />

Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden v.<br />

22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.<br />

666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 436) folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

3


§ 1<br />

Zu sichernde Planung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 beschlossen, für das Gebiet<br />

„Mittelstraße-West“ im Ortsteil Haßlinghausen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur<br />

Sicherung der Planung bzw. der städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet wird eine<br />

Veränderungssperre erlassen.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der als<br />

Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.<br />

Das Bebauungsplangebiet liegt in der Gemarkung Haßlinghausen, in den Fluren 1, 3 und 4.<br />

Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der Flurstückgrenzen der Flurstücke 797, 793,<br />

703 in Flur 3, der Straße „Wechtenbruch“ und der rückwärtigen Bebauung der Flurstücke 784,<br />

777 und 627. Weiter bilden hier die Flurstücke 764, Flur 3, 797 und 796, Flur 1 die nördliche<br />

Grenze. Ab hier wird der Geltungsbereich durch den nördlichen Teil der Mittelstraße bis zur<br />

Einmündung zur Lemper Straße begrenzt.<br />

Die südliche Abgrenzung verläuft entlang der Flurstücke 168, 1775, 1827, 412, 610, 3090, 3088,<br />

3087 und dem Straßenflurstück 146 der Flurstraße. Hier bildet die nördliche Straßenseite der<br />

Mittelstraße bis zur Autobahn die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches.<br />

Übersichtsplan<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

4


§ 3<br />

Rechtswirkungen der Veränderungssperre<br />

In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:<br />

1.Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt<br />

werden;<br />

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:<br />

Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Aufschüttungen und<br />

Abgrabungen größeren Umfangs, sowie Ausschachtungen, Ablagerungen und einschließlich<br />

Lagerungsstätten.<br />

2.erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen<br />

Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,<br />

nicht vorgenommen werden.<br />

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der<br />

Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen<br />

trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.<br />

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden<br />

sind, sowie Vorhaben, von dem die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes<br />

Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführungen vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre<br />

hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher<br />

ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre<br />

Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt<br />

nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der 1.<br />

Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufener Zeitraum<br />

anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.<br />

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung<br />

rechtsverbindlich abgeschlossen ist.<br />

Hinweise:<br />

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 u. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger<br />

Entschädigungsansprüche für antretende Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre<br />

nach § 18 und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei<br />

nicht fristgerechter Geltendmachung, wird hingewiesen.<br />

Der zu dem Beschluss gehörende Plan mit eindeutiger Abgrenzung des Geltungsbereiches der<br />

Veränderungssperre wird im Rathaus der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4 in 45549<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Planen und Umwelt, Zimmer 2.11, während der Dienststunden zu<br />

jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

5


Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden<br />

a)eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

b)eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über<br />

das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />

c)nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn<br />

sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> – Sachgebiet Planen u. Umwelt/Bauen u.<br />

Wohnen, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

14.07.1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 09.04.2013<br />

(GV. NRW. S. 194).<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit gemäß § 3 und 4 der<br />

Bekanntmachungsverordnung vom 26.08.1999 in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nord-rhein-<br />

Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf<br />

eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde<br />

nicht durchgeführt ,<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, den 11.11.2013<br />

Dr. Walterscheid<br />

- Bürgermeister –<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

6


3.) 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in<br />

der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 22.11.2013<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005<br />

(GV NRW S. 498), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung 28.04.2005 (GV NRW S. 488) in Verbindung mit der<br />

Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 20. Dezember 1999 -in den jeweils zur<br />

Zeit geltenden Fassungen- hat der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> in seiner Sitzung am 21.11.2013 folgenden<br />

21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt<br />

<strong>Sprockhövel</strong> beschlossen:<br />

Artikel I<br />

§ 4 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung erhält folgende<br />

Fassung:<br />

(2) 1. Die Jahresbenutzungsgebühr für den Restabfallbehälter beträgt:<br />

a) für den 60-l-Abfallbehälter 99,64 EUR<br />

b) für den 120-l-Abfallbehälter 198,57 EUR<br />

c) für den 240-l-Abfallbehälter 396,85 EUR<br />

d) für den 1100-l-Abfallbehälter (1.1cbm Container) 1.818,54 EUR<br />

- bei jeweils 14tägiger Entleerung -<br />

2. Die Jahresbenutzungsgebühr für den Bio-Abfallbehälter beträgt:<br />

a) für den 60-l-Abfallbehälter 47,12 EUR<br />

b) für den 120-l-Abfallbehälter 93,52 EUR<br />

c) für den 240-l-Abfallbehälter 186,76 EUR<br />

- bei jeweils 14tägiger Entleerung -<br />

Artikel II<br />

Dieser 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt<br />

<strong>Sprockhövel</strong> tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

4.) 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vom 22.11.2013<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005<br />

(GV NRW S. 498), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

05.04.2005 (GV NRW S. 274) und Verordnung 28.04.2005 (GV NRW S. 488) und des § 65 des<br />

Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

25.06.1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S.<br />

463ff.) -in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen- hat der Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> in seiner Sitzung<br />

am 21.11.2013 folgenden 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für<br />

die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> beschlossen:<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

7


Artikel I<br />

§ 4 Abs. 8 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> erhält folgende Fassung:<br />

(8) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Schmutzwasser jährlich<br />

I. bei Grundstücken die mittels eines Kanalleitungsanschlusses entwässert werden<br />

a) für Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Ruhrverband entrichten 1,69 EUR,<br />

b) für alle übrigen Kanalbenutzer 3,48 EUR.<br />

II. bei Grundstücken die mittels einer abflusslosen Grube entwässert werden 12,57 EUR.<br />

Artikel II<br />

§ 6 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> erhält folgende Fassung:<br />

(3) Die Grundgebühr beträgt je Bewohner des Grundstücks jährlich 25,56 EUR. Die Entsorgungsgebühr<br />

beträgt je cbm ausgepumpte/ abgefahrene Menge 45,14 EUR.<br />

Artikel III<br />

Dieser 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Vorstehend abgedruckte, nachstehend aufgeführte, vom Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong><br />

am 21. November 2013 beschlossene Satzungen<br />

1. 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>,<br />

2. 21. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt<br />

<strong>Sprockhövel</strong>,<br />

werden hiermit gemäß § 2 Absatz 4 der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999<br />

(GV NW S. 516) -in der zurzeit geltenden Fassung- öffentlich bekanntgemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NW ) beim Zustandekommen der Satzung<br />

nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht<br />

durchgeführt,<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

8


) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vorher gerügt und dabei die<br />

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, den 22.11.2013<br />

Der Bürgermeister<br />

gez.<br />

Dr. Walterscheid<br />

5.) Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen (Wahl des<br />

Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>) am 25. Mai 2014<br />

Gemäß § 24 und § 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) fordere ich zur Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen in der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> auf.<br />

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten:<br />

1. Das Wahlgebiet der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Auf die Bekanntmachung vom<br />

19.07.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt 08/2013) über die Abgrenzung der Wahlbezirke wird hingewiesen.<br />

2. Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes<br />

(Parteien), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten<br />

(Einzelbewerbern) eingereicht werden.<br />

Es ist zu beachten, dass die Bewerber für die Direktwahl in den Wahlbezirken erst nach der<br />

Bekanntgabe der Wahlbezirkseinteilung (s. Ziffer 1) nominiert werden dürfen.<br />

3. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), bei mir<br />

eingereicht werden (zuständige Stelle des Wahlleiters der Stadt <strong>Sprockhövel</strong>: Wahlbüro, Rathaus,<br />

Zimmer 1.23, Rathausplatz 4, 45549 Sprock-hövel). Dieser Tag ist der 07. April 2014. Sie müssen auch<br />

bei postalischer Übersendung bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein.<br />

Nach Möglichkeit sind die Wahlvorschläge frühzeitig vor dem vorgenannten Termin einzureichen, damit<br />

etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.<br />

4. Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken von Parteien und Wählergruppen, die<br />

bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind, sowie die von Einzelbewerbern, müssen von 5<br />

Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein<br />

(Unterstützungsunterschriften); die Reserveliste von mindestens 22 1) Wahlberechtigten des<br />

Wahlgebietes.<br />

5. Wahlvorschläge für die Wahl der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters von Parteien und<br />

Wählergruppen, die bislang nicht im Rat der Stadt <strong>Sprockhövel</strong> vertreten sind sowie die von<br />

Einzelbewerbern, müssen von mindestens 190 2) Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterschrieben<br />

sein.<br />

6. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

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dem 16. Tag vor dem Wahltag im Wahlgebiet wohnt. Nach § 24 Ziffer 5 KWahlO weise ich darauf hin,<br />

dass Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/innen) unter den<br />

gleichen Voraussetzungen wie Deutsche für alle Wahlvorschläge wählbar sind.<br />

7. Die notwendigen amtlichen Vordrucke für das gesamte Bewerberaufstellungsverfahren sowie die<br />

Wahlbezirkseinteilung werden von der unter Ziffer 4 genannten Stelle kostenlos ausgegeben. Formblätter<br />

für Unterstützungsunterschriften können jedoch erst dann ausgegeben werden, wenn die Aufstellung der<br />

Bewerber/innen von Parteien und Wählergruppen in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gemäß<br />

§ 26 Abs. 3 Ziffer 1 KWahlO bestätigt wurde.<br />

<strong>Sprockhövel</strong>, den 18. November 2013<br />

Der Bürgermeister als Wahlleiter<br />

gez. Dr. Walterscheid<br />

1) 21.728 Wahlberechtigte : 1000 = 22<br />

2) 5 x 38 = 190<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sprockhövel</strong>, Der Bürgermeister, Rathausplatz 4, 45549 <strong>Sprockhövel</strong>, Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit<br />

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadtverwaltung <strong>Sprockhövel</strong>, Rathausplatz 4, im<br />

Bürgerbüro und in der Verwaltungsstelle Niedersprockhövel, Hauptstr.44, ebenfalls im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird das<br />

Amtsblatt in der Freiwilligenbörse, Dorfstr.13, und in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Sprockhövel</strong> sowie der Volksbank<br />

<strong>Sprockhövel</strong> kostenlos ausgelegt.<br />

Auf Wunsch wird das Amtsblatt im Abonnement gegen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 10,00 €/Kalenderjahr<br />

zugestellt.<br />

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