PROGRAMM - DAV Sektion Ettlingen
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UNTERWEGS 46 ZUGSPITZE Benutzungsordnung für die Bibliothek Mit der Einrichtung einer Bibliothek möchte die Sektion Ettlingen ihren Mitgliedern ein reichhaltiges Angebot an Büchern zur Verfügung stellen, das die Planung von Bergfahrten erleichtern und zur Vertiefung der Kenntnisse über das 1. Das Entleihen von Büchern, Landkarten und Zeitschriften ist nur Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins gestattet. 2. Jeder Entleiher erkennt bei der Ausleihe eines Gegenstandes diese Benutzungsordnung an. 3. Das Entleihen, die Rückgabe oder Verlängerung der Leihfrist eines Gegenstandes ist persönlich vorzunehmen. Nur in Ausnahmefällen können sich auswärtige Mitglieder der Sektion Ettlingen Bücher zum Entleihen zusenden lassen und ebenso zur Rückgabe zurücksenden. Der Entleiher trägt dabei das Versandrisiko und die Versandkosten. 4. Der Entleiher haftet für alle Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Gebirge und das Bergsteigen beitragen soll. Damit die Bibliothek diesen Zweck erfüllen kann, bittet die Sektion um die Beachtung der einzelnen Bestimmungen dieser Ordnung. Führer und Landkarten dürfen nicht auf Fahrten mitgenommen werden. 5. Es gelten die Gebühren und Fristen, die in der Tabelle unten aufgeführt sind. Das Verlängern der Leihfrist ist, ausgenommen bei Zeitschriften, möglich, sofern keine Vorbestellung eines anderen Mitglieds vorliegt. 6. Versäumt ein Benutzer die rechtzeitige Abgabe und erfolgt eine Mahnung, so hat der Benutzer der Sektion die entstehenden Unkosten zu ersetzen. Diese setzen sich zusammen aus den Zustellkosten für die Mahnung sowie den angegebenen Säumnisgebühren. 7. Entleihen aus der Bibliothek ist nur möglich, wenn etwaige ausstehende Mahngebühren bezahlt sind. Gegenstand Leihgebühr Leihfrist Säumnisgebühr Zeitschriften (letzte 6 Ausgaben) – 1 Woche € 1,– pro Woche Zeitschriften (ältere Ausgaben) – 4 Wochen € 1,– pro Woche Karten € 1,– 1 Woche € 1,– pro Woche Führer – 1 Woche € 1,– pro Woche Bücher, sonstiges – 4 Wochen € 1,– pro Woche
Sektionsmitteilungen Nr. 18 / Dezember 2009 Herausgeber: Sektion Ettlingen des Deutschen Alpenvereins e.V. Redaktion: Andreas Hünnebeck Layout, Satz und Druckvorstufe: Andreas Hünnebeck, mit OpenOffice 2.4.1 und Gimp 2.6.6 unter Kubuntu Linux 9.04 Belichtung/PTP: Digitalteam Karlsruhe, Kaiserallee 62, 76185 Karlsruhe Druck: Butz & Bürker, Im Mittelfeld 9, 76135 Karlsruhe Auflage: 1000 Stück Das Mitteilungsheft erscheint im Juli und Dezember, der Bezugspreis ist im Jahresbeitrag enthalten. Bitte beachten Sie die Anzeigen unserer Inserenten. Anzeigen / Information für Inserenten Format: DIN A5 Portrait (hochkant) 148 mm x 210 mm Farben: Umschlag außen (U1, U4) und innen (U2, U3) 4-Farbdruck Innenteil Schwarz/Weiß (gerasterte Graustufen) Satzspiegel: Rand oben: 11 mm Rand unten: 15 mm / 25 mm Rand innen: 10 mm Rand außen: 20 mm Bei Druck bis zum Rand muss die Anzeige an allen Rändern 3 mm über das Papierformat herausragen (154 mm x 216 mm). Anzeigenpreise: Umschlag U4, ganze Seite: € 200,– (Stand 29.11.2003) Umschlag U2, U3, ganze Seite: € 180,– Umschlag U2, U3, halbe Seite: € 100,– Innenteil ganze Seite: € 90,– Innenteil halbe Seite: € 50,– Innenteil viertel Seite: € 30,– Anfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle oder an die Redaktion (Andreas Hünnebeck): Telefon: (0 72 42) 79 19 (abends) (07 21) 51 61 - 64 44 (tagsüber) Email: redaktion@dav-ettlingen.de IMPRESSUM SERVICE 47
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UNTERWEGS<br />
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ZUGSPITZE<br />
Benutzungsordnung für die Bibliothek<br />
Mit der Einrichtung einer Bibliothek<br />
möchte die <strong>Sektion</strong> <strong>Ettlingen</strong> ihren Mitgliedern<br />
ein reichhaltiges Angebot an<br />
Büchern zur Verfügung stellen, das die<br />
Planung von Bergfahrten erleichtern und<br />
zur Vertiefung der Kenntnisse über das<br />
1. Das Entleihen von Büchern, Landkarten<br />
und Zeitschriften ist nur Mitgliedern<br />
des Deutschen Alpenvereins gestattet.<br />
2. Jeder Entleiher erkennt bei der Ausleihe<br />
eines Gegenstandes diese Benutzungsordnung<br />
an.<br />
3. Das Entleihen, die Rückgabe oder Verlängerung<br />
der Leihfrist eines Gegenstandes<br />
ist persönlich vorzunehmen.<br />
Nur in Ausnahmefällen können sich<br />
auswärtige Mitglieder der <strong>Sektion</strong> <strong>Ettlingen</strong><br />
Bücher zum Entleihen zusenden<br />
lassen und ebenso zur Rückgabe<br />
zurücksenden. Der Entleiher trägt<br />
dabei das Versandrisiko und die<br />
Versandkosten.<br />
4. Der Entleiher haftet für alle Beschädigungen,<br />
die über die normale Abnutzung<br />
hinausgehen.<br />
Gebirge und das Bergsteigen beitragen<br />
soll.<br />
Damit die Bibliothek diesen Zweck<br />
erfüllen kann, bittet die <strong>Sektion</strong> um die<br />
Beachtung der einzelnen Bestimmungen<br />
dieser Ordnung.<br />
Führer und Landkarten dürfen nicht<br />
auf Fahrten mitgenommen werden.<br />
5. Es gelten die Gebühren und Fristen,<br />
die in der Tabelle unten aufgeführt<br />
sind.<br />
Das Verlängern der Leihfrist ist, ausgenommen<br />
bei Zeitschriften, möglich,<br />
sofern keine Vorbestellung eines anderen<br />
Mitglieds vorliegt.<br />
6. Versäumt ein Benutzer die rechtzeitige<br />
Abgabe und erfolgt eine Mahnung,<br />
so hat der Benutzer der <strong>Sektion</strong><br />
die entstehenden Unkosten zu ersetzen.<br />
Diese setzen sich zusammen aus<br />
den Zustellkosten für die Mahnung<br />
sowie den angegebenen Säumnisgebühren.<br />
7. Entleihen aus der Bibliothek ist nur<br />
möglich, wenn etwaige ausstehende<br />
Mahngebühren bezahlt sind.<br />
Gegenstand Leihgebühr Leihfrist Säumnisgebühr<br />
Zeitschriften (letzte 6 Ausgaben) – 1 Woche € 1,– pro Woche<br />
Zeitschriften (ältere Ausgaben) – 4 Wochen € 1,– pro Woche<br />
Karten € 1,– 1 Woche € 1,– pro Woche<br />
Führer – 1 Woche € 1,– pro Woche<br />
Bücher, sonstiges – 4 Wochen € 1,– pro Woche