PROGRAMM - DAV Sektion Ettlingen
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UNTERWEGS 44 ZUGSPITZE Sektionswechsel Wenn Sie in eine andere Sektion übertreten wollen, dann kündigen Sie bitte zuerst Ihre Mitgliedschaft mit dem Hinweis auf den gewünschten Sektionswechsel, und danach melden Sie sich mit dem üblichen Anmeldeformular bei der neuen Sektion wieder an mit Hinweis auf Sektionswechsel. Sie verlieren damit nicht die Mitgliedschaft im DAV und müssen daher auch keine Aufnahmegebühr zahlen. Änderungen von Anschrift/Kontonummer Bitte teilen Sie uns nach einem Umzug Ihre neue Anschrift und/oder Kontonummer umgehend mit. Es besteht sonst die Gefahr, dass unsere Post (wie z.B. dieses Mitteilungsheft) Sie nicht erreicht. Einschreibebriefe An die Geschäftsstelle adressierte Einschreibebriefe können wegen unserer Geschäftszeiten von der Post nicht zugestellt werden. Uns als nicht im Stadtgebiet wohnenden ehrenamtlich Tätigen ist die rechtzeitige Abholung meist nicht möglich, so dass diese Sendungen im Allgemeinen wieder an den Absender zurückgehen. Sollten Sie diese Postversandart dennoch für erforderlich halten, adressieren Sie diese bitte an die private Adresse eines Vorstandsmitglied (1. oder 2. Vorsitzender). Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende. Die Kündigung muss deshalb spätestens zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich (d.h. Brief, keine Email) der Geschäftsstelle bekannt gegeben werden, sonst wird die Mitgliedschaft automatisch in das darauffolgende Jahr verlängert. Infomail Wir verschicken regelmäßig eine Informationsmail, die Sie an die nächsten Veranstaltungstermine erinnert und Sie über Terminänderungen oder neue, noch nicht im aktuellen Heft angekündigte Termine informiert. Wenn Sie diese Infomail empfangen wollen, dann melden Sie sich bitte auf der Homepage der Sektion an, unter der URL: www.dav-ettlingen.de/newsletter.html
Sektionsshop für Mitglieder Ausleihordnung für Ausrüstungsgegenstände 1. Die Leihfrist für Ausrüstungsgegenstände beträgt in der Regel eine Woche (von Dienstag zu Dienstag), kann aber nach Vereinbarung auch verlängert werden. Diese Frist ist im Interesse aller strikt einzuhalten. 2. Die Kaution ist in bar oder als Scheck zu hinterlegen. 3. Ausrüstungsgegenstände können nur an Mitglieder des DAV ausgeliehen werden. 4. Es kann immer nur ein Stück/Paar pro Mitglied ausgeliehen werden. 5. Die Leihgebühren für Ausrüstungsgegenstände entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle. Leihgebühren für Ausrüstungsgegenstände Gegenstand Leihgebühr Kaution Säumnisgebühr VS-Geräte + Schaufel + Sonde € 15,– pro Woche € 25,– € 25,– pro Woche Tourenski + Felle – € 25,– € 25,– pro Woche Schneeschuhe € 10,– pro Woche € 25,– € 25,– pro Woche DAV-Hüttenschlüssel – € 25,– – ZUGSPITZE UNTERWEGS Folgende Artikel sind für Alpenvereinsmitglieder zum Vorzugspreis in der Geschäftsstelle der Sektion Ettlingen erhältlich: AV-Hüttenschlafsäcke aus Naturseide (extrem klein und leicht) € 44,80 aus ungebleichter Baumwolle € 10,50 (statt € 11,80) Alpenvereinsjahrbücher (solange Vorrat reicht) BERG 2005 - 2010 € 15,80 BERG 2001 zum Sonderpreis von € 8,– (statt € 15,– ) BERG 2000 zum Sonderpreis von € 8,– (statt € 13,10) Sonstiges – € 25,– € 2,– pro Woche 45
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UNTERWEGS<br />
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ZUGSPITZE<br />
<strong>Sektion</strong>swechsel<br />
Wenn Sie in eine andere <strong>Sektion</strong><br />
übertreten wollen, dann kündigen Sie<br />
bitte zuerst Ihre Mitgliedschaft mit dem<br />
Hinweis auf den gewünschten <strong>Sektion</strong>swechsel,<br />
und danach melden Sie sich mit<br />
dem üblichen Anmeldeformular bei der<br />
neuen <strong>Sektion</strong> wieder an mit Hinweis auf<br />
<strong>Sektion</strong>swechsel. Sie verlieren damit<br />
nicht die Mitgliedschaft im <strong>DAV</strong> und<br />
müssen daher auch keine Aufnahmegebühr<br />
zahlen.<br />
Änderungen von<br />
Anschrift/Kontonummer<br />
Bitte teilen Sie uns nach einem Umzug<br />
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umgehend mit. Es besteht sonst<br />
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Einschreibebriefe<br />
An die Geschäftsstelle adressierte<br />
Einschreibebriefe können wegen unserer<br />
Geschäftszeiten von der Post nicht zugestellt<br />
werden. Uns als nicht im Stadtgebiet<br />
wohnenden ehrenamtlich Tätigen<br />
ist die rechtzeitige Abholung meist nicht<br />
möglich, so dass diese Sendungen im<br />
Allgemeinen wieder an den Absender<br />
zurückgehen.<br />
Sollten Sie diese Postversandart<br />
dennoch für erforderlich halten, adressieren<br />
Sie diese bitte an die private Adresse<br />
eines Vorstandsmitglied (1. oder 2. Vorsitzender).<br />
Kündigungsfrist<br />
Die Kündigungsfrist beträgt drei<br />
Monate zum Jahresende. Die Kündigung<br />
muss deshalb spätestens zum 30.<br />
September des laufenden Jahres<br />
schriftlich (d.h. Brief, keine Email) der<br />
Geschäftsstelle bekannt gegeben werden,<br />
sonst wird die Mitgliedschaft automatisch<br />
in das darauffolgende Jahr verlängert.<br />
Infomail<br />
Wir verschicken regelmäßig eine<br />
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über Terminänderungen oder neue, noch<br />
nicht im aktuellen Heft angekündigte<br />
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<strong>Sektion</strong> an, unter der URL:<br />
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