SII - Fachbereich Sportwissenschaft der Universität Wuppertal
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(5) Die schriftliche Hausarbeit ist als erste Prüfungsleistung zu erbringen. Sie kann im Lehramt für die<br />
Sekundarstufe II nach dem Ende des sechsten Semesters, sie soll im achten Semester erbracht werden.<br />
(6) Die schriftliche Hausarbeit soll in <strong>der</strong> Regel im Teilgebiet <strong>der</strong> Vertiefung angefertigt werden und auf<br />
den vertieften Studien in diesem Teilgebiet aufbauen. Sie ist drei Monate nach Mitteilung des Themas<br />
abzuliefern (siehe § 17 LPO).<br />
(7) Die Arbeiten unter Aufsicht und die mündliche Prüfung beziehen sich auf Inhalte und Methoden <strong>der</strong><br />
gewählten Teilgebiete des Hauptstudiums und können Zusammenhänge des Fachs und Überblickswissen<br />
in wesentlichen Bereichen des Fachs berücksichtigen.<br />
14 Regelungen für das Studium für die Lehrämter für die Sekundarstufe II und für<br />
die Sekundarstufe I (§ 10 Abs. 4 LABG)<br />
14.1 Studieninhalte<br />
Studierende, die im Rahmen <strong>der</strong> Ersten Staatsprüfung für die Sekundarstufe II die für den Erwerb <strong>der</strong> Befähigung<br />
zum Lehramt für die Sekundarstufe I zu erfüllenden Voraussetzungen nachweisen wollen (§ 47<br />
LPO), müssen während ihres Studiums die folgenden Lehrveranstaltungen belegen:<br />
aus dem Bereich „Praxis und Theorie <strong>der</strong> Sportbereiche und Bewegungsfel<strong>der</strong>“:<br />
• eine auf die Sekundarstufe I bezogene sportspielübergreifende Veranstaltung (2 SWS);<br />
aus den sportwissenschaftlichen Theoriebereichen:<br />
• ein Seminar „Zu speziellen Problemen von Sportunterricht und Schulsport <strong>der</strong> Sekundarstufe I (2 SWS);<br />
• ein Seminar „Entwicklungspsychologische Grundlagen des Schulsports <strong>der</strong> Sekundarstufe I (2 SWS).<br />
14.2 Prüfungsregelungen<br />
In <strong>der</strong> Prüfung sind auf das Lehramt <strong>der</strong> Sekundarstufe I bezogene fachdidaktische Prüfungsleistungen zu<br />
erbringen, die in Form einer Arbeit unter Aufsicht bzw. in Form einer um 15 Minuten verlängerten mündlichen<br />
Prüfung nachzuweisen sind. § 47 Abs. (2) und (3) LPO regelt die Einzelheiten.<br />
15 Aufbaustudiengänge<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> bestandenen Ersten Staatsprüfung ist die Promotion möglich. Näheres regeln die<br />
jeweiligen Promotionsordnungen <strong>der</strong> <strong>Fachbereich</strong>e <strong>der</strong> Bergischen Universität - Gesamthochschule <strong>Wuppertal</strong>.<br />
16 Studienpläne<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Studienordnung ist ein Studienplan als Anhang zu dieser Ordnung beigefügt. Er<br />
bezeichnet mögliche Lehrveranstaltungen, die SWS und ihre Verteilung auf die einzelnen Studiensemester.<br />
Der Studienplan dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau <strong>der</strong> Studiums<br />
innerhalb <strong>der</strong> Regelstudienzeit.<br />
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