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SII - Fachbereich Sportwissenschaft der Universität Wuppertal

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(5) Die schriftliche Hausarbeit ist als erste Prüfungsleistung zu erbringen. Sie kann im Lehramt für die<br />

Sekundarstufe II nach dem Ende des sechsten Semesters, sie soll im achten Semester erbracht werden.<br />

(6) Die schriftliche Hausarbeit soll in <strong>der</strong> Regel im Teilgebiet <strong>der</strong> Vertiefung angefertigt werden und auf<br />

den vertieften Studien in diesem Teilgebiet aufbauen. Sie ist drei Monate nach Mitteilung des Themas<br />

abzuliefern (siehe § 17 LPO).<br />

(7) Die Arbeiten unter Aufsicht und die mündliche Prüfung beziehen sich auf Inhalte und Methoden <strong>der</strong><br />

gewählten Teilgebiete des Hauptstudiums und können Zusammenhänge des Fachs und Überblickswissen<br />

in wesentlichen Bereichen des Fachs berücksichtigen.<br />

14 Regelungen für das Studium für die Lehrämter für die Sekundarstufe II und für<br />

die Sekundarstufe I (§ 10 Abs. 4 LABG)<br />

14.1 Studieninhalte<br />

Studierende, die im Rahmen <strong>der</strong> Ersten Staatsprüfung für die Sekundarstufe II die für den Erwerb <strong>der</strong> Befähigung<br />

zum Lehramt für die Sekundarstufe I zu erfüllenden Voraussetzungen nachweisen wollen (§ 47<br />

LPO), müssen während ihres Studiums die folgenden Lehrveranstaltungen belegen:<br />

aus dem Bereich „Praxis und Theorie <strong>der</strong> Sportbereiche und Bewegungsfel<strong>der</strong>“:<br />

• eine auf die Sekundarstufe I bezogene sportspielübergreifende Veranstaltung (2 SWS);<br />

aus den sportwissenschaftlichen Theoriebereichen:<br />

• ein Seminar „Zu speziellen Problemen von Sportunterricht und Schulsport <strong>der</strong> Sekundarstufe I (2 SWS);<br />

• ein Seminar „Entwicklungspsychologische Grundlagen des Schulsports <strong>der</strong> Sekundarstufe I (2 SWS).<br />

14.2 Prüfungsregelungen<br />

In <strong>der</strong> Prüfung sind auf das Lehramt <strong>der</strong> Sekundarstufe I bezogene fachdidaktische Prüfungsleistungen zu<br />

erbringen, die in Form einer Arbeit unter Aufsicht bzw. in Form einer um 15 Minuten verlängerten mündlichen<br />

Prüfung nachzuweisen sind. § 47 Abs. (2) und (3) LPO regelt die Einzelheiten.<br />

15 Aufbaustudiengänge<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> bestandenen Ersten Staatsprüfung ist die Promotion möglich. Näheres regeln die<br />

jeweiligen Promotionsordnungen <strong>der</strong> <strong>Fachbereich</strong>e <strong>der</strong> Bergischen Universität - Gesamthochschule <strong>Wuppertal</strong>.<br />

16 Studienpläne<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Studienordnung ist ein Studienplan als Anhang zu dieser Ordnung beigefügt. Er<br />

bezeichnet mögliche Lehrveranstaltungen, die SWS und ihre Verteilung auf die einzelnen Studiensemester.<br />

Der Studienplan dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau <strong>der</strong> Studiums<br />

innerhalb <strong>der</strong> Regelstudienzeit.<br />

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