SII - Fachbereich Sportwissenschaft der Universität Wuppertal
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Aus den Teilgebieten 1-4<br />
• je 4 SWS (Methodik I und Methodik II)<br />
aus den Teilgebieten 5-7<br />
• je 2 SWS (Methodik I) sowie 2 SWS einer sportspielübergreifenden, sekundarstufe<br />
II-spezifischen Lehrveranstaltung<br />
Aus dem Teilgebiet 8<br />
• 6 SWS aus dem sportartenübergreifenden Teilgebiet (8 a), wenn dieses Teilgebiet<br />
für eine fachpraktische Prüfung gewählt wird;<br />
o<strong>der</strong><br />
• 4 SWS aus dem sportartenübergreifenden Teilgebiet (8a) und 2 SWS aus den<br />
Sportbereichen und Bewegungsfel<strong>der</strong>n (8b) Judo o<strong>der</strong> Wintersport o<strong>der</strong> Wassersport,<br />
wenn eine dieser Sportbereiche und Bewegungsfel<strong>der</strong> für eine fachpraktische<br />
Prüfung gewählt wird;<br />
Zusätzlich zwei Lehrveranstaltungen mit sekundarstufe II- spezifischer Thematik<br />
16 SWS<br />
8 SWS<br />
6 SWS<br />
2 SWS<br />
11.2 Fachpraktische Prüfung<br />
(1) Die fachpraktische Prüfung (gemäß Anlage 29 zu § 55 LPO) ist in den acht Teilgebieten des Bereichs<br />
A abzulegen.<br />
(2) Die fachpraktische Prüfung wird in <strong>der</strong> Regel unmittelbar nach Abschluß des Studiums in dem jeweiligen<br />
Teilgebiet des Bereichs A abgenommen. Sie besteht aus:<br />
a) einer Prüfung des sportmotorischen Könnens und<br />
b) einer Prüfung <strong>der</strong> sportartenspezifischen Kenntnisse in den Sportbereichen und Bewegungsfel<strong>der</strong>n<br />
einschließlich <strong>der</strong> didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />
(3) Die Prüfung gemäß Buchstabe a) erfolgt in einem Leistungstest und/o<strong>der</strong> einer Demonstration. Die<br />
Prüfung gemäß Buchstabe b) erfolgt in einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht von mindestens einer<br />
Stunde Dauer o<strong>der</strong> in einer mündlichen Prüfung von mindestens 20 Minuten Dauer, die gegebenenfalls<br />
mit einer Demonstration verbunden werden kann.<br />
(4) Die Prüfungsanfor<strong>der</strong>ungen richten sich nach den Erfor<strong>der</strong>nissen des Lehramts für die Sekundarstufe<br />
II, die sich auch aus „Richtlinien und Lehrpläne für den Sport in den Schulen im Lande Nordrhein<br />
Westfalen“ ergeben. Über Einzelheiten informieren Merkblätter zu den jeweiligen Sportbereichen<br />
und Bewegungsfel<strong>der</strong>n, die im Sekretariat <strong>der</strong> Betriebseinheit <strong>Sportwissenschaft</strong> und Allgemeiner<br />
Hochschulsport erhältlich sind.<br />
(5) Jede Prüfung in einem Teilgebiet kann zweimal wie<strong>der</strong>holt werden. Die Meldung zu einem fachpraktischen<br />
Prüfungsteil setzt immer die regelmäßige und aktive Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen<br />
voraus und kann erstmals nach dem ersten Fachsemester erfolgen.<br />
(6) Bei <strong>der</strong> ersten Meldung zu einem fachpraktischen Prüfungsteil sind vorzulegen:<br />
1. Nachweis <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Eignung für das Studium des Faches Sport gemäß § 5 Abs. 5 (LPO).<br />
2. Sportärztliche o<strong>der</strong> amtsärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit, sofern eine solche<br />
Bescheinigung nicht beim Nachweis <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Eignung vorgelegen hat.<br />
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