SII - Fachbereich Sportwissenschaft der Universität Wuppertal
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17 Inkrafttreten / Übergangsbestimmungen<br />
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen <strong>der</strong> Bergischen<br />
- Universität - Gesamthochschule <strong>Wuppertal</strong> in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium<br />
im WS 1996/97 o<strong>der</strong> später begonnen haben. Studierende, die ihr Studium im WS 1994/95 o<strong>der</strong> vor dem<br />
WS 1996/97 begonnen haben, können ihr Studium nach dieser Ordnung organisieren und die Anmeldung<br />
zur Ersten Staatsprüfung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Studiennachweise dieser Ordnung vornehmen.<br />
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des <strong>Fachbereich</strong>srates des <strong>Fachbereich</strong>s 3 vom ........ sowie des Senats<br />
<strong>der</strong> Bergisch Universität - Gesamthochschule <strong>Wuppertal</strong> vom .........<br />
<strong>Wuppertal</strong>, den<br />
Der Rektor<br />
<strong>der</strong> Bergischen Universität<br />
Gesamthochschule <strong>Wuppertal</strong><br />
Universitätsprofessor Dr. rer. pol. Dr. h. c. E. Hödl<br />
Anhang: Studienplan<br />
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