Konzept Jugendbüro - Gemeinde Emmen
Konzept Jugendbüro - Gemeinde Emmen
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3.5 Raumnutzung<br />
3.5.1 Nutzung für eigenen Projekte<br />
JA welche Projekte und Anlässe durchführt, benötigt dafür Räume, sei es für eigene<br />
Veranstaltungen, Fremdvermietungen oder für den offenen Treff. Wie auch<br />
Jugendliche, welche noch zuhause wohnen, ab einem gewissen Alter gerne einen<br />
Raum für sich und die Clique mieten, einen Übungsraum für die Band oder dann und<br />
wann einen Partyraum für sich beanspruchen. Es muss demzufolge ein adäquates<br />
Raumangebot bestehen, über welches die JA verfügen kann.<br />
Die Verwaltung dieser Räume ist mit geringem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden,<br />
d.h., es werden einige wenige Räume an verantwortungsvolle, selbständige<br />
Langzeitmieter vergeben. Zusätzlich besteht ein Partyraum für grössere Anlässe<br />
privater oder öffentlicher Art.<br />
3.5.2 Langzeitmieter<br />
Jugendliche, welche also für längere Zeit einen Raum mieten möchten,<br />
unterschreiben einen Vertrag beim Jugendbüro und tragen Verantwortung für den<br />
gemieteten Raum. Es finden obligatorische, regelmässige Sitzungen mit den Dauermietern<br />
statt, an denen allfällige Probleme und Fragen geklärt werden können.<br />
3.5.3 Offener Treff<br />
Die Öffnungszeiten des Jugendtreffs sind auf 2 Tage beschränkt, werden klar<br />
definiert und an ein jeweils spezifisches Zielpublikum gerichtet. Wenn das Bedürfnis<br />
nach mehr steht, kann dies nur durch Engagement der Jugendlichen realisiert<br />
werden und nur solange sie zuverlässig mitarbeiten.<br />
Es werden also künftig ein Nachmittag à 4 Stunden für die Oberstufe und ein Abend<br />
à 4 Stunden für die älteren als offener Treff angeboten. Spontan von Jugendlichen<br />
organisierte Treffs sind nach Absprache möglich. Auch dazu wird ein Vertrag<br />
unterschrieben, damit die Verantwortlichkeit geregelt und die Vorschriften klar sind.<br />
3.5.4 Einmalige Vermietung<br />
Natürlich wird es weiterhin möglich sein, einen Raum für eine einmalige Party zu<br />
mieten. Der Verantwortliche, welcher den Vertrag unterschreibt, muss 18 Jahre alt<br />
sein und sorgt für den ordentlichen Verlauf der Party und die saubere Übergabe des<br />
Raumes.<br />
3.6 Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung<br />
Möglichst vielen Jugendlichen muss das Büro bekannt sein, sei es durch die Medien,<br />
durch das Kennenlernen von Jugendarbeiter/Innen auf der Strasse oder durch das<br />
Mitmachen bei Projekten, Anlässen oder Turnieren. Dieses Ziel erfordert den aktiven<br />
Kontakt mit Medien wie <strong>Emmen</strong>-Mail und Luzerner Zeitung. Des weitern müssen<br />
regelmässige Sitzungen mit der Polizei, Schule, Jugendkommission und<br />
Abgeordneten des Jugendparlaments an der Tagesordnung sein, um einen<br />
optimalen Infofluss innerhalb von <strong>Emmen</strong>brücke zu gewährleisten. Auch durch<br />
öffentliche Veranstaltungen kann sich die Jugendarbeit bekannt machen, sowie<br />
durch Schulbesuche und Teilnahme an Quartiervereinssitzungen. Ein Jahresbericht<br />
soll die vielseitige geleistete Arbeit dokumentieren.