RA-MICRO HANDBUCH SCHRIFTVERKEHR
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&Abschrift<br />
Dieser Platzhalter bewirkt, dass nachfolgender Vermerk auf einfache Abschriften gedruckt wird. Platzhalter<br />
und nachfolgender Vermerk müssen in einer Zeile stehen, mindestens jedoch zu einem Absatz<br />
gehören. Der Platzhalter &Abschrift kann an beliebiger Stelle im Text verwendet werden.<br />
Beenden Adb, Programmende / Hauptmenü Ée<br />
Mit dieser Programmfunktion wird die Kanzlei-Textverarbeitung beendet. Haben Sie Ihren Text zum Zeitpunkt<br />
des Beendens der Kanzlei-Textverarbeitung noch nicht gesichert, kann das jetzt durch Bestätigung der Sicherheitsabfrage<br />
Textspeicher noch nicht gesichert. Sichern? geschehen.<br />
Die Kanzlei-Textverarbeitung kann außerdem durch Mausklick auf den Button oben<br />
der Kanzlei-Textverarbeitung beendet werden.<br />
rechts in der Titelleiste<br />
Falls Sie beim Beenden der Kanzlei-Textverarbeitung mehrere Texteingabefenster geöffnet hatten, wird eine<br />
Fensterübersicht mit den geöffneten Dokumenten aufgerufen. In dieser Fensterübersicht können Sie wählen,<br />
welches Dokument Sie speichern möchten oder ob Sie alle Dokumente schließen möchten, ohne zu speichern.<br />
Für jede zu speichernde Textdatei wird nach Bestätigung der Angaben die Programmfunktion Speichern<br />
unter ...aufgerufen, mit der die einzelnen Dokumente gespeichert werden können. Nach dem Speichern wird<br />
die entsprechende Datei geschlossen.<br />
7. Bearbeiten Ab<br />
Im Menü Bearbeiten stehen Ihnen u. a. Programmfunktionen zur Aufhebung gerade durchgeführter Aktionen,<br />
zum Umgang mit der Windows-Zwischenablage sowie zum Einfügen, Löschen und Sortieren von Zeilen zur Verfügung.<br />
Des Weiteren können hier Programmfunktionen zur Suche im aktuellen Dokument und zur Markierung<br />
von Textpassagen aufgerufen werden.<br />
Rückgängig Abr, H&, AR<br />
Mit dieser Programmfunktion haben Sie die Möglichkeit, die letzten Bearbeitungsschritte an Ihrem Dokument<br />
rückgängig zu machen. So können Sie z. B. auf einfache Weise Umformulierungen in Ihrem Text vornehmen,<br />
und dennoch bei Bedarf auf die alte Fassung zurückgreifen.<br />
Maximal 140 Einzelschritte können jeweils rückgängig gemacht werden. Rückgängig gemacht werden nur<br />
Aktionen, die im Texteingabefenster sichtbar sind. Wenn keine rückgängig zu machenden Aktionen gespeichert<br />
sind, ist diese Programmfunktion deaktiviert.<br />
Ausschneiden Abu, H_<br />
Mit dieser Programmfunktion kann ein zuvor markierter Textabschnitt oder auch ein einzelnes Wort ausgeschnitten<br />
werden. Hierbei wird der ausgeschnittene Textabschnitt oder das einzelne Wort in die Windows-<br />
Zwischenablage kopiert und im Text selbst gelöscht. Bereits in der Zwischenablage gespeicherter Text wird<br />
durch den ausgeschnittenen Text überschrieben. Mit der Programmfunktion Einfügen der Zwischenablage kann<br />
der Textabschnitt oder das Wort an einer anderen Stelle im laufenden Text wieder eingefügt oder auch in anderen<br />
Windows-Programmen mit der entsprechenden Programmfunktion wieder eingefügt werden (siehe Einfügen<br />
der Zwischenablage, S. 40, Anhängen an Zwischenablage, S. 40. Zum Markieren von Text: Texte schreiben und<br />
überarbeiten auf S. 3).<br />
Kopieren in Zwischenablage Abk, S*, Sc<br />
Mit dieser Programmfunktion wird ein zuvor markierter Text in die Windows-Zwischenablage, unter Windows<br />
auch als Clipboard bezeichnet, kopiert. Der Text kann an anderer Stelle, in anderen Dateien oder in anderen<br />
Windows-Programmen wieder eingefügt werden: In der Kanzlei-Textverarbeitung dient hierzu die Programmfunktion<br />
Einfügen der Zwischenablage.<br />
Der kopierte Text steht nur so lange in der Zwischenablage zur Verfügung, wie er nicht durch einen anderen<br />
Text in der Zwischenablage überschrieben wird. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein anderer Text ausgeschnitten<br />
oder kopiert wurde (siehe Anhängen an Zwischenablage, S. 40).<br />
Beim Aufruf der Programmfunktion Wiedervorlagen Gv wird die Zwischenablage gelöscht, d. h. eventuell<br />
darin befindlicher Text oder Gebührenrechnungen, die über die Programmfunktion G6 <strong>RA</strong> Rechnung,<br />
RVG Berechnung Gb erstellt wurden, lassen sich nach dem Aufruf der Programmfunktion Wiedervorlagen<br />
Gv nicht mehr in den Text einfügen. Rufen Sie die Programmfunktion Wiedervorlagen in der Kanz-<br />
S Schriftverkehr