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RA-MICRO HANDBUCH SCHRIFTVERKEHR

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39<br />

&Abschrift<br />

Dieser Platzhalter bewirkt, dass nachfolgender Vermerk auf einfache Abschriften gedruckt wird. Platzhalter<br />

und nachfolgender Vermerk müssen in einer Zeile stehen, mindestens jedoch zu einem Absatz<br />

gehören. Der Platzhalter &Abschrift kann an beliebiger Stelle im Text verwendet werden.<br />

Beenden Adb, Programmende / Hauptmenü Ée<br />

Mit dieser Programmfunktion wird die Kanzlei-Textverarbeitung beendet. Haben Sie Ihren Text zum Zeitpunkt<br />

des Beendens der Kanzlei-Textverarbeitung noch nicht gesichert, kann das jetzt durch Bestätigung der Sicherheitsabfrage<br />

Textspeicher noch nicht gesichert. Sichern? geschehen.<br />

Die Kanzlei-Textverarbeitung kann außerdem durch Mausklick auf den Button oben<br />

der Kanzlei-Textverarbeitung beendet werden.<br />

rechts in der Titelleiste<br />

Falls Sie beim Beenden der Kanzlei-Textverarbeitung mehrere Texteingabefenster geöffnet hatten, wird eine<br />

Fensterübersicht mit den geöffneten Dokumenten aufgerufen. In dieser Fensterübersicht können Sie wählen,<br />

welches Dokument Sie speichern möchten oder ob Sie alle Dokumente schließen möchten, ohne zu speichern.<br />

Für jede zu speichernde Textdatei wird nach Bestätigung der Angaben die Programmfunktion Speichern<br />

unter ...aufgerufen, mit der die einzelnen Dokumente gespeichert werden können. Nach dem Speichern wird<br />

die entsprechende Datei geschlossen.<br />

7. Bearbeiten Ab<br />

Im Menü Bearbeiten stehen Ihnen u. a. Programmfunktionen zur Aufhebung gerade durchgeführter Aktionen,<br />

zum Umgang mit der Windows-Zwischenablage sowie zum Einfügen, Löschen und Sortieren von Zeilen zur Verfügung.<br />

Des Weiteren können hier Programmfunktionen zur Suche im aktuellen Dokument und zur Markierung<br />

von Textpassagen aufgerufen werden.<br />

Rückgängig Abr, H&, AR<br />

Mit dieser Programmfunktion haben Sie die Möglichkeit, die letzten Bearbeitungsschritte an Ihrem Dokument<br />

rückgängig zu machen. So können Sie z. B. auf einfache Weise Umformulierungen in Ihrem Text vornehmen,<br />

und dennoch bei Bedarf auf die alte Fassung zurückgreifen.<br />

Maximal 140 Einzelschritte können jeweils rückgängig gemacht werden. Rückgängig gemacht werden nur<br />

Aktionen, die im Texteingabefenster sichtbar sind. Wenn keine rückgängig zu machenden Aktionen gespeichert<br />

sind, ist diese Programmfunktion deaktiviert.<br />

Ausschneiden Abu, H_<br />

Mit dieser Programmfunktion kann ein zuvor markierter Textabschnitt oder auch ein einzelnes Wort ausgeschnitten<br />

werden. Hierbei wird der ausgeschnittene Textabschnitt oder das einzelne Wort in die Windows-<br />

Zwischenablage kopiert und im Text selbst gelöscht. Bereits in der Zwischenablage gespeicherter Text wird<br />

durch den ausgeschnittenen Text überschrieben. Mit der Programmfunktion Einfügen der Zwischenablage kann<br />

der Textabschnitt oder das Wort an einer anderen Stelle im laufenden Text wieder eingefügt oder auch in anderen<br />

Windows-Programmen mit der entsprechenden Programmfunktion wieder eingefügt werden (siehe Einfügen<br />

der Zwischenablage, S. 40, Anhängen an Zwischenablage, S. 40. Zum Markieren von Text: Texte schreiben und<br />

überarbeiten auf S. 3).<br />

Kopieren in Zwischenablage Abk, S*, Sc<br />

Mit dieser Programmfunktion wird ein zuvor markierter Text in die Windows-Zwischenablage, unter Windows<br />

auch als Clipboard bezeichnet, kopiert. Der Text kann an anderer Stelle, in anderen Dateien oder in anderen<br />

Windows-Programmen wieder eingefügt werden: In der Kanzlei-Textverarbeitung dient hierzu die Programmfunktion<br />

Einfügen der Zwischenablage.<br />

Der kopierte Text steht nur so lange in der Zwischenablage zur Verfügung, wie er nicht durch einen anderen<br />

Text in der Zwischenablage überschrieben wird. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein anderer Text ausgeschnitten<br />

oder kopiert wurde (siehe Anhängen an Zwischenablage, S. 40).<br />

Beim Aufruf der Programmfunktion Wiedervorlagen Gv wird die Zwischenablage gelöscht, d. h. eventuell<br />

darin befindlicher Text oder Gebührenrechnungen, die über die Programmfunktion G6 <strong>RA</strong> Rechnung,<br />

RVG Berechnung Gb erstellt wurden, lassen sich nach dem Aufruf der Programmfunktion Wiedervorlagen<br />

Gv nicht mehr in den Text einfügen. Rufen Sie die Programmfunktion Wiedervorlagen in der Kanz-<br />

S Schriftverkehr

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