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RA-MICRO HANDBUCH SCHRIFTVERKEHR

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Rechtsbündige Tabulatoren können auch außerhalb des rechten Seitenrandes gesetzt werden. Linksbündige,<br />

zentrierte oder Dezimal-Tabulatoren können nur im rechten Randbereich gesetzt werden, wenn dort<br />

zuvor ein rechtsbündiger Tabulator gesetzt wurde. Der rechtsbündige Tabulator muss hierbei immer rechts<br />

von den anderen Tabulatoren stehen.<br />

Der Abstand zwischen zwei Tabulatorpositionen beträgt in der Kanzlei-Textverarbeitung standardmäßig<br />

1,27 cm, wenn keine Tabulatorpositionen in Datei, Seite einrichten oder im Zeilenlineal gesetzt wurden. Die<br />

Stellen, an die der Cursor in diesem Fall durch T gesetzt wird, werden als Standard-Tabstopps bezeichnet.<br />

Standard-Tabstopps werden nicht im Zeilenlineal angezeigt.<br />

Tabulatoren vom Lineal übernehmen<br />

Mit diesem Button werden die ersten acht im Zeilenlineal gesetzten Tabulatoren in die vorhandenen<br />

Eingabefelder für die Tabstopp-Positionen übernommen, ohne dass Sie die Eingaben noch einmal in<br />

die Eingabefelder eintippen müssen.<br />

Alle Tabulatoren löschen<br />

Mit diesem Button werden alle vorhandenen Tabstopp-Positionen aus den Eingabefeldern gelöscht.<br />

Karteikarte Druckvoreinst.<br />

Die Buttons Tabulatoren vom Lineal übernehmen und Alle Tabulatoren löschen stehen nur zur<br />

Verfügung, wenn die Programmfunktion Seite einrichten bei leerem Texteingabefenster aufgerufen<br />

wurde. Sie dienen nur zur Bearbeitung des in blauer Schrift angezeigten Druckformats.<br />

Zur Einrichtung von absatzorientierten Tabulatorpositionen siehe Lineal, S. 42.<br />

Die auf dieser Karteikarte eingegebenen Werte werden als Vorschlagswerte in den Programmfunktionen Druckdatei<br />

speichern, Drucken und Text als Fax senden vorgeschlagen. Beim Aufruf von Druckdateien und dem anschließenden<br />

Ausdruck über Drucken werden für die Anzahl der Ausdrucke und die beglaubigten Abschriften<br />

immer die Werte vorgeschlagen, die bei der Speicherung der Druckdatei angegeben worden sind. Die mit dem<br />

Druckformat gespeicherten Voreinstellungen werden vom Programm vorgegeben und können nur bei Aufruf der<br />

Programmfunktion Seite einrichten im leeren Texteingabefenster geändert werden, siehe Druckformat einrichten<br />

/ ändern, S. 27.<br />

Anzahl der Ausdrucke<br />

Bei Anzahl der Ausdrucke wird die Anzahl der Druckexemplare eingegeben oder mit<br />

ausgewählt. Die Anzahl der zu druckenden Exemplare ist auf 99 begrenzt.<br />

oder<br />

Seitenzähler beginnt mit Seiten-Nr.<br />

Die Seitenzählung eines gedruckten Exemplars beginnt mit der eingegebenen Zahl, wenn der Platzhalter<br />

# in der Kopf- oder Fußzeile vorhanden ist (siehe Kopf-/Fußzeile, S. 44).<br />

Abschrift<br />

Bei Wahl dieser Einstellung werden ab dem zweiten Exemplar des Dokuments alle Dokumente als Abschrift<br />

ausgedruckt, wenn der Abschriftplatzhalter z. B. in der Kopfzeile vorhanden ist. Der Platzhalter<br />

^Abschrif oder ^ABSCHRIF wird durch Abschrift bzw. ABSCHRIFT ersetzt.<br />

Wird Abschrift gewählt, wird automatisch die Anzahl der Ausdrucke auf 2 erhöht, falls die Anzahl der<br />

Ausdrucke auf 1 steht.<br />

Anz. beglaubigte Abschriften<br />

Mit der im Eingabefeld Anz. beglaubigte Abschriften eingegebenen Zahl wird die Anzahl der beglaubigten<br />

Abschriften beim Druck festgelegt. Je nach eingegebener Zahl werden entsprechend viele beglaubigte<br />

Abschriften anstelle von einfachen Abschriften ausgedruckt. Zum Druck beglaubigter Abschriften<br />

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

<br />

<br />

die Einstellung Abschrift muss gewählt sein.<br />

bei Anz. beglaubigte Abschriften muss eine Zahl größer oder gleich 1 enthalten, da die hier eingegebene<br />

Zahl festlegt, wie viele der Abschriften als beglaubigte Abschriften ausgedruckt werden.<br />

Der Platzhalter ^Abschrif bzw. ^ABSCHRIF wird dann ab dem 2. Exemplar des Ausdrucks durch<br />

beglaubigte Abschrift bzw. BEGLAUBIGTE ABSCHRIFT ersetzt. Alle weiteren Exemplare nach dem<br />

Ausdruck der beglaubigten Exemplare werden in diesem Fall als einfache Abschrift gedruckt.<br />

Wird beglaubigte Abschriften gewählt, wird automatisch die Anzahl der Ausdrucke um 1 erhöht, sofern<br />

die Anzahl der Ausdrucke auf 1 oder 2 steht.<br />

S Schriftverkehr

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