RA-MICRO HANDBUCH SCHRIFTVERKEHR
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beglaubigte Abschrift,<br />
Abschrift,<br />
Kurzbrief an Mandant,<br />
Abschrift (für Mandant),<br />
ggf. Zustellanschreiben Anwalt 1 (für die eigene Akte),<br />
ggf. Zustellanschreiben Anwalt 2 (für die eigene Akte),<br />
letzte Abschrift (für die eigene Handakte),<br />
ggf. mit Zustellvermerk.<br />
Wird das Zustellanschreiben mit der Einstellung 1-fach drucken gedruckt, entfallen die Zustellanschreiben für<br />
die eigene Akte und die letzte Abschrift erhält einen entsprechenden Zustellvermerk.<br />
Voraussetzung für die Nutzung der Zustellanschreiben ist, dass der gespeicherte gegnerische Rechtsanwalt als<br />
Gegnerbevollmächtigter (GBEV) zur Akte gespeichert ist. Weiterhin ist zu beachten, dass in der Adresse des<br />
Gegnerbevollmächtigten der korrekte Anredeschlüssel (Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Rechtsanwältin) gewählt<br />
sein muss.<br />
Der Gegnerbevollmächtigte wird z. B. mit A1 Anlegen als Unterbeteiligter zum Gegner erfasst und automatisch<br />
als gegnerischer Anwalt für das Zustellanschreiben vorgeschlagen. Zusätzlich stehen über alle bislang zu<br />
der Akte erfassten gegnerischen Vertreter zur Verfügung.<br />
Weiterhin sollten Sie prüfen, ob der gewünschte Zustelltextbaustein in den Einstellungen È20 auf der Karteikarte<br />
Drucken 1 als Zustelltext Anwalt zu Anwalt gewählt wurde. Soll das Zustellanschreiben mit Empfangsbekenntnis<br />
gedruckt werden, muss dieses ebenfalls auf der Karteikarte Drucken 1 gewählt worden sein.<br />
Die Zustellanschreiben werden standardmäßig auf den für Originale ausgewählten Drucker gedruckt, damit ggf.<br />
vorgedruckte Kanzleibriefbögen für die erste Seite genutzt werden können. Sollte als Drucker für Originale<br />
gleich der Faxdrucker eingestellt sein, muss unter Einstellungen È20 auf der Karteikarte Drucken 1 Wie<br />
Abschriften drucken gewählt sein, damit das Anschreiben nicht mitgefaxt, sondern gedruckt wird.<br />
Dokument speichern<br />
Hier legen Sie fest, ob das Dokument beim Ausdruck in die E-Akte und zusätzlich in die Druckdateiverwaltung<br />
(Druckdateinummer) oder Dokumentenverwaltung (Ordner/Dateiname) gespeichert werden soll.<br />
Die Modi E-Akte, Druckdateiverwaltung (Druckdateinummer) und/oder Dokumentenverwaltung (Ordner/Dateiname)<br />
stehen nur zur Verfügung, wenn diese in der Menüleiste DMS/Einstellungen/ DMS eingeschaltet<br />
wurden.<br />
Im Bereich Speicherformat<br />
wird das eingestellte Speicherformat angezeigt.<br />
Je nach gewählter Einstellung in Einstellungen DMS Archiv, Karteikarte E-Akte über Menü DMS, Einstellungen,<br />
kann durch Klick auf den Speicherformat-Button das Speicherformat für diesen Druck geändert werden.<br />
Wenn Sie nur die Option E-Akte angewählt haben, wird Ihr Dokument als Endfassung gespeichert. Soll Ihr Dokument<br />
zusätzlich in die Druckdateiverwaltung gespeichert werden, setzen Sie einen Haken bei Druckdateinummer.<br />
Der Druckdateiname wird vom System automatisch vergeben und wird gebildet aus<br />
D[Benutzernummer]-[lfd. Nr.], z. B. D23/793. Eine Speicherung kann auch nur in die Druckdateiverwaltung<br />
erfolgen. Hierbei kann eine Druckdatei auch ohne Eingabe einer Aktennummer gespeichert werden.<br />
Haben Sie sich in der Menüleiste DMS/Einstellungen/auf der Karteikarte Druckdateiverwaltung für die jahrgangsweise<br />
Speicherung von Druckdateien entschieden, wird die Druckdatei fortlaufend gespeichert und erhält<br />
eine zweistellige Jahrgangskennung:<br />
Beispiele:<br />
Benutzerorientierte Speicherung:<br />
D23/D128-09<br />
Zentrale Speicherung:<br />
D23-09<br />
Über die Einstellung Ordner/Dateiname kann beim Druck die Speicherung unter einem zu vergebenen Textdatei-Namen<br />
erfolgen. Das Dokument wird dann zusätzlich in die Dokumentenverwaltung gespeichert.<br />
Die Funktion Ordner/Dateiname steht nur zur Verfügung, wenn in der Menüleiste DMS/Einstellungen/DMS<br />
der Modus Dokumentenverwaltung gewählt wurde.<br />
S Schriftverkehr