Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) mit ra-micro
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Nr. 90 | Stand: 31.01.2011| tm/ts<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Rechtsverkehr</strong> (<strong>ERV</strong>) <strong>mit</strong> <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong><br />
Die strukturierte Datenüber<strong>mit</strong>tlung in speziellen Verfahren (Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide,<br />
Notariat - Handelsregiste<strong>ra</strong>nmeldung) war seit 2008 Vorreiter des <strong>ERV</strong> und funktioniert<br />
heute weitgehend reibungslos. Weniger einheitlich geht es bei der Zustellung von Schriftsätzen<br />
auf elektronischem Wege an Gerichte und Behörden zu.<br />
Ohne den Einsatz von <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> hätte es der Rechtsanwalt <strong>mit</strong> einer Vielzahl von Detailf<strong>ra</strong>gen<br />
auf der Seite von Gerichten und Behörden zu tun: Welches Gericht bzw. Behörde unterstützt<br />
wann welches Verfahren? Hinzu kommen F<strong>ra</strong>gen wie: Welche Art der Signaturkarte benötige<br />
ich? Welche Signiersoftware muss ich beschaffen?<br />
<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> er<strong>mit</strong>telt, welche Gerichte welches Verfahren<br />
unterstützen bzw. welche Gerichte noch<br />
nicht am <strong>ERV</strong> teilnehmen. Bisher wurden 363<br />
deutsche Gerichte und 19 Amts-/Staatsanwaltschaften<br />
an den <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> Workflow angebunden.<br />
Der Anwender muss lediglich eine Signaturkarte<br />
<strong>mit</strong> qualifizierter Signatur und ein zugehöriges<br />
Kartenlesegerät beschaffen. Empfohlen wird eine<br />
Stapel-Signaturkarte, nur dann erschließt sich<br />
der Rationalisierungseffekt des <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> A-Postfachs<br />
vollständig.<br />
E-Versand statt Ausdruck<br />
<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> integriert den <strong>ERV</strong><br />
p<strong>ra</strong>xisgerecht<br />
<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> liefert die kostenlose Software SecSigner<br />
<strong>mit</strong>. Der justizseitig kostenlos zur Verfügung<br />
gestellte EGVP-Client kann unter www.egvp.de<br />
kostenlos heruntergeladen werden. Die Anmeldung<br />
zur Teilnahme am Gerichtsbriefkasten bietet<br />
sich grundsätzlich an, diese kann über die<br />
Internetadresse www.gerichtsbriefkasten.de<br />
kostenlos erfolgen. Über den Gerichtsbriefkasten<br />
sind vor allem die B<strong>ra</strong>ndenburger Gerichte erreichbar.<br />
In den Einstellungen zum DMS-Archiv<br />
sind dann die entsprechende Option zu wählen<br />
und Benutzername plus Passwort zu hinterlegen.<br />
Statt das Schreiben auszudrucken, kann man im<br />
Drucken-Dialog die Karteikarte E-Versand wählen<br />
und dem Schreiben Anlage-Dateien aus der<br />
E-Akte hinzufügen oder von der Festplatte<br />
hinzuladen. Die Anlagen werden nicht gedruckt,<br />
wenn in der Spalte E-Akte/Druck die Option E-<br />
Akte gewählt wird. Möglich ist, das Schreiben<br />
erst an den <strong>ra</strong> E-Brief oder gleich an die Signaturmappe<br />
im A-Postfach zu übergeben.<br />
Mit Übergabe des Dokument an den <strong>ra</strong> E-Brief,<br />
gelangt es in den <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> E-Workflow. Nach<br />
dem Verfassen z. B. eines Begleittextes, der<br />
dem Gericht <strong>mit</strong> dem Dokument zugehen soll,
kann es zur weiteren Bearbeitung an den E-<br />
Postkorb eines Rechtsanwalts gesandt oder zur<br />
abschließenden Stapel-Signierung vor dem Versand<br />
an das <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> Ausgangspostfach (Signaturmappe<br />
des A-Postfachs) übergeben werden.<br />
Je nach Erreichbarkeit der Gerichte (EGVP oder<br />
Gerichtsbriefkasten) ist die Versandart automatisch<br />
voreingestellt.<br />
Nach Eingabe der PIN wird das Dokument bzw.<br />
werden die Dokumente im Stapel signiert (die<br />
PIN haben Sie zuvor bei Einrichtung der Signaturkarte<br />
vergeben oder <strong>mit</strong> der Signaturkarte<br />
geliefert bekommen). Nach dem Signieren befinden<br />
sich die Sendungen im Postausgang des<br />
A-Postfachs. Mit einem Klick auf den Button<br />
Senden wird das Schreiben manuell verschickt,<br />
dies kann auch automatisiert eingestellt werden.<br />
Ist das Gericht über den Gerichtsbriefkasten<br />
erreichbar, geht die Sendung direkt an das<br />
adressierte Gericht.<br />
Ist das Gericht über das EGVP erreichbar, wird<br />
die Sendung einem Ordner im Dateisystem des<br />
PCs übergeben, dort holt sie der EGVP-Client<br />
nach einstellbarem Zeitintervall ab. Zum Senden<br />
muss in der Software des EGVP-Clients auf Senden<br />
geklickt werden.<br />
Effizienz durch Stapelsignatur<br />
Mit Klick auf den Button Signieren startet der<br />
Signaturvorgang im A-Postfach, der die Unterschrift<br />
des Rechtsanwalts ersetzt. Dies soll der<br />
Rechtsanwalt eigenhändig machen, die Möglichkeit<br />
zur Stapelsignatur erleichtert ihm dies. So<br />
kann der Anwalt die Signierung aller elektronischen<br />
Dokumente am Ende des Arbeitstags in<br />
einem Zug erledigen.<br />
In der P<strong>ra</strong>xis wird häufig so verfahren, dass nur<br />
der Aktenretent ausgedruckt, dem Anwalt zur<br />
Unterzeichnung in der bewährten Postmappe<br />
vorgelegt wird und dann die – durch die Unterzeichnung<br />
des Dokuments autorisierte – Signierung<br />
durch die Bürok<strong>ra</strong>ft <strong>mit</strong> der Signaturkarte<br />
des Anwalts durchgeführt wird.<br />
Bei Auswahl des Zertifikats ist da<strong>ra</strong>uf zu achten,<br />
dass die qualifizierte elektronische Signatur<br />
gewählt wird.<br />
Der gerichtsseitige Server meldet un<strong>mit</strong>telbar<br />
eine Empfangsbestätigung zurück. Diese wird im<br />
Falle des Gerichtsbriefkastens in den Einstellungen<br />
des DMS-Archivs unter Gerichtsbriefkasten<br />
als Protokoll geführt und zusätzlich zur E-Akte<br />
gespeichert. Im Falle des EGVPs erhält man in<br />
der Client-Software in Sekundenbruchteilen eine<br />
Bestätigungsmeldung am Bildschirm.<br />
<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> verfolgt das Ziel, die Zusatzsoftware<br />
des EGVP-Clients zumindest im allgemeinen<br />
elektronischen <strong>Rechtsverkehr</strong> <strong>mit</strong>telfristig überflüssig<br />
zu machen. Da<strong>mit</strong> wird eine stärkere Integ<strong>ra</strong>tion<br />
des <strong>ERV</strong> in <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> möglich. Empfangsbestätigungen<br />
der Gerichte gelangen dann<br />
un<strong>mit</strong>telbar in den zent<strong>ra</strong>len Posteingang (E-<br />
Postfach) der Kanzlei.