Ausgabe Juli - Spittal an der Drau

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4 Amtliches Amtliches Amtliches 5 www.elektro-krobath.at Tel. 04762/2074-0 Spittal · Ortenburgerstr. 16 Info über die Änderung der Bauvorschriften Die Stadtgemeinde Spittal/Drau möchte die Bevölkerung über nachstehende Änderungen informieren, welche bei der Realisierung diverser, kleinerer Bauvorhaben, für deren Abwicklung vereinfacht wurden. Da sich die Kärntner Bauordnung § 7 geändert hat, gelten ab 1. Oktober 2012 folgende Vorschriften. Nachstehend ein Auszug, welche Baumaßnahmen mitunter in diese Begünstigungen fallen: Baubewilligungsfreie aber mitteilungspflichtige Bauvorhaben: • Die Errichtung, Änderung und der Abbruch von Gebäuden bis 25 m² Grundfläche und bis 3,5 m Höhe. • Die Errichtung, Änderung und der Abbruch von zentralen Feuerungsanlagen bis 50 kw Nennwärmeleistung. • Die Änderung von Gebäuden, soweit sich diese nur auf das Innere bezieht und davon keine tragenden Bauteile betrifft, sofern keine Erhöhung der Wohnnutzfläche erfolgt. • Wenn es sich um die Anbringung eines Vollwärmeschutzes ohne Änderung der äußeren Gestaltung handelt. • Wenn es sich um den Austausch von Fenstern handelt, deren Größe und äußere Gestaltung unverändert bleiben. • Wenn es sich um den Einbau von Treppenaufzügen in nicht allgemein zugänglichen Bereichen von Gebäuden handelt. • Die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen in Freizeitwohnsitz im Sinn des § 6 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 1994 und von Freizeitwohnsitz in Hauptwohnsitz. • Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Parabolantennen. • Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis zu 40 m² Fläche, welche in der Dachfläche integriert oder unmittelbar parallel dazu montiert sind. • Überdachung von Müllinseln bis 20 m² Grundfläche und einer Höhe bis 3,50 m. • Bewilligungsfrei sind die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von baulichen Anlagen, die der Gartengestaltung dienen wie etwa Pergolen in Leichtbauweise, bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe. • Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Einfriedungen in Leichtbau- weise bis zu 1,50 m Höhe; gemeinsam mit einer Sockelmauer im Sinne der lit.K bis zu 2 m Gesamthöhe; gemeinsam mit einer Stützmauer im Sinne der lit.I bis zu 2,50 m Gesamthöhe. • Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Änderung und der Abbruch eines überdachten Stellplatzes pro Wohngebäude bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe, auch wenn dieser als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt wird. • Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Terrassenüberdachungen bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe, auch wenn dieser als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt wird. • Werbe- und Ankündigungsanlagen. • Bewilligungsfrei ist der Abbruch von Luftwärmepumpen. • Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, sofern das Vorhaben mit den angeführten Vorhaben im Hinblick auf seine Größe und die Auswirkungen der Anrainer vergleichbar ist. • Bewilligungsfrei ist die Ausführung von Vorhaben, die in Entsprechung eines behördlichen Auftrages, ausgenommen eines baubehördlichen Auftrages, ausgeführt werden. • Bewilligungsfrei ist die Ausführung von Vorhaben, die in Entsprechung eines baubehördlichen Auftrages ausgeführt werden. Voraussetzung für die Annahme von Mitteilungen gem. § 7/ KBO ist: Die Vorhaben dürfen nicht den Bestimmungen des Flächenwidmungsplanes und den Bestimmungen von Bebauungsplänen widersprechen! Die obigen Vorhaben sind der Baubehörde schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat den Ausführungsort, Katastralgemeinde, Parzellen-Nummer und eine kurze Beschreibung sowie wenn erforderlich eine Skizze des Vorhabens zu beinhalten! Rest- und Biomüllabfuhr Die Stadtgemeinde Spittal an der Drau möchte Sie höflich ersuchen, die Bio- und Restmülltonnen am vorgesehenen Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze für die Abfuhr bereitzustellen. Die rege und für die Wirtschaft sehr positive Bautätigkeit im Stadtgebiet Spittal/Drau (Erdwärme, Asphaltierungsarbeiten usw.) führt dazu, dass Ihre Bio- oder Restmülltonne mit dem Müllfahrzeug je nach Anlassfall nicht erreichbar sein könnte. Um Ihnen dennoch eine ordnungsgemäße Entleerung gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie, Ihre Tonnen für die Dauer der jeweiligen Baustelle an eine für das Müllfahrzeug erreichbare und ersichtliche Stelle abzustellen. Nach Beendigung der jeweiligen Bautätigkeiten, werden Ihre Mülltonnen selbstverständlich wieder am ursprünglichen Bereitstellungsort entleert. Verkehrsbehinderung durch Hecken, Bäume und Sträucher Ab sofort Ersatzvornahme bei Missachtung Gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken u. dgl., die die Verkehrssicherheit, insbesondere freie Sicht auf den Straßenverlauf beeinträchtigen, selbst auszuästen oder zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Behörde gemäß § 49 des Kärntner Straßengesetzes verlangen, dass Bäume, Sträucher, Hecken und Wurzeln, die in eine öffentliche Straße hineinragen oder sich im Straßenkörper ausdehnen, vom Grundeigentümer ohne Entschädigung entsprechend ausgeästet oder entfernt werden. Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Bedachtnahme auf Einsatzfahrzeuge und deren Höhe werden die Anrainer an öffentlichen Straßen ersucht, erforderliche Vorkehrungen zu treffen. Eine Missachtung der Maßnahmen könnte Haftungsansprüche und kostenpflichtige Ersatzvornahmen durch die Gemeinde zur Folge haben. Aufgepasst bei zu hohen Temperaturen! Die sommerliche Hitze macht nicht nur uns zu schaffen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch Server unter zu hohen Temperaturen leiden können. Mit einem Ausfall einher geht auch ein möglicher Verlust Ihrer Daten. Unabhängig davon, dass die sommerlichen Temperaturen dazu führen können, dass Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, so ist es erforderlich, die Datensicherung täglich auf ihre Funktion hin zu kontrollieren sowie konsequente Probesicherungen durchzuführen. Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Server beschädigt wird, kann das bei Ihnen hohe Kosten verursachen. Neben Kosten für Reinstallation und Rekonstruktion der Daten können auch Ihre Mitarbeiter nicht weiterarbeiten, es kann zu Produktionsausfällen kommen ... Falls Sie die nötigen Überprüfungen nicht selbst erledigen wollen, haben wir für Sie ein besonderes Paket geschnürt. Sie erhalten in dem Zuge auch ein Protokoll und Empfehlungen für ein sicheres System. Für einen entspannten Sommer! Wir informieren Sie gerne dazu unter 0 47 62 / 61 506-0. Mehr Wissenswertes: w w w . a s u t . c o m

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Amtliches<br />

Amtliches<br />

Amtliches<br />

5<br />

www.elektro-krobath.at<br />

Tel. 04762/2074-0<br />

<strong>Spittal</strong> · Ortenburgerstr. 16<br />

Info über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bauvorschriften<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong>/<strong>Drau</strong> möchte die<br />

Bevölkerung über nachstehende Än<strong>der</strong>ungen<br />

informieren, welche bei <strong>der</strong> Realisierung<br />

diverser, kleinerer Bauvorhaben, für <strong>der</strong>en Abwicklung<br />

vereinfacht wurden.<br />

Da sich die Kärntner Bauordnung § 7 geän<strong>der</strong>t hat,<br />

gelten ab 1. Oktober 2012 folgende Vorschriften.<br />

Nachstehend ein Auszug, welche Baumaßnahmen mitunter<br />

in diese Begünstigungen fallen:<br />

Baubewilligungsfreie aber mitteilungspflichtige<br />

Bauvorhaben:<br />

• Die Errichtung, Än<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Abbruch von<br />

Gebäuden bis 25 m² Grundfläche und bis 3,5 m Höhe.<br />

• Die Errichtung, Än<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Abbruch von zentralen<br />

Feuerungs<strong>an</strong>lagen bis 50 kw Nennwärmeleistung.<br />

• Die Än<strong>der</strong>ung von Gebäuden, soweit sich diese nur<br />

auf das Innere bezieht und davon keine tragenden<br />

Bauteile betrifft, sofern keine Erhöhung <strong>der</strong> Wohnnutzfläche<br />

erfolgt.<br />

• Wenn es sich um die Anbringung eines Vollwärmeschutzes<br />

ohne Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> äußeren Gestaltung<br />

h<strong>an</strong>delt.<br />

• Wenn es sich um den Austausch von Fenstern<br />

h<strong>an</strong>delt, <strong>der</strong>en Größe und äußere Gestaltung unverän<strong>der</strong>t<br />

bleiben.<br />

• Wenn es sich um den Einbau von Treppenaufzügen in<br />

nicht allgemein zugänglichen Bereichen von Gebäuden<br />

h<strong>an</strong>delt.<br />

• Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwendung von Gebäuden o<strong>der</strong><br />

Gebäudeteilen in Freizeitwohnsitz im Sinn des § 6<br />

des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 1994 und von<br />

Freizeitwohnsitz in Hauptwohnsitz.<br />

• Die Errichtung, die Än<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Abbruch von<br />

Parabol<strong>an</strong>tennen.<br />

• Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Än<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>der</strong> Abbruch von Sonnenkollektoren und Photovoltaik<strong>an</strong>lagen<br />

bis zu 40 m² Fläche, welche in <strong>der</strong><br />

Dachfläche integriert o<strong>der</strong> unmittelbar parallel<br />

dazu montiert sind.<br />

• Überdachung von Müllinseln bis 20 m² Grundfläche<br />

und einer Höhe bis 3,50 m.<br />

• Bewilligungsfrei sind die Errichtung, die Än<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>der</strong> Abbruch von baulichen Anlagen, die <strong>der</strong><br />

Gartengestaltung dienen wie etwa Pergolen in<br />

Leichtbauweise, bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m<br />

Höhe.<br />

• Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Än<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>der</strong> Abbruch von Einfriedungen in Leichtbau-<br />

weise bis zu 1,50 m Höhe; gemeinsam mit einer<br />

Sockelmauer im Sinne <strong>der</strong> lit.K bis zu 2 m Gesamthöhe;<br />

gemeinsam mit einer Stützmauer im Sinne<br />

<strong>der</strong> lit.I bis zu 2,50 m Gesamthöhe.<br />

• Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Än<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>der</strong> Abbruch eines überdachten Stellplatzes pro<br />

Wohngebäude bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m<br />

Höhe, auch wenn dieser als Zubau zu einem Gebäude<br />

ausgeführt wird.<br />

• Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Än<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>der</strong> Abbruch von Terrassenüberdachungen bis<br />

zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe, auch wenn<br />

dieser als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt wird.<br />

• Werbe- und Ankündigungs<strong>an</strong>lagen.<br />

• Bewilligungsfrei ist <strong>der</strong> Abbruch von Luftwärmepumpen.<br />

• Bewilligungsfrei ist die Errichtung, die Än<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>der</strong> Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen,<br />

sonstigen baulichen Anlagen o<strong>der</strong> Teilen von solchen,<br />

sofern das Vorhaben mit den <strong>an</strong>geführten<br />

Vorhaben im Hinblick auf seine Größe und die Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Anrainer vergleichbar ist.<br />

• Bewilligungsfrei ist die Ausführung von Vorhaben,<br />

die in Entsprechung eines behördlichen Auftrages,<br />

ausgenommen eines baubehördlichen Auftrages,<br />

ausgeführt werden.<br />

• Bewilligungsfrei ist die Ausführung von Vorhaben,<br />

die in Entsprechung eines baubehördlichen Auftrages<br />

ausgeführt werden.<br />

Voraussetzung für die Annahme von Mitteilungen<br />

gem. § 7/ KBO ist:<br />

Die Vorhaben dürfen nicht den Bestimmungen des<br />

Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es und den Bestimmungen von<br />

Bebauungsplänen wi<strong>der</strong>sprechen! Die obigen Vorhaben<br />

sind <strong>der</strong> Baubehörde schriftlich mitzuteilen. Die<br />

Mitteilung hat den Ausführungsort, Katastralgemeinde,<br />

Parzellen-Nummer und eine kurze Beschreibung sowie<br />

wenn erfor<strong>der</strong>lich eine Skizze des Vorhabens zu<br />

beinhalten!<br />

Rest- und Biomüllabfuhr<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Drau</strong> möchte Sie höflich<br />

ersuchen, die Bio- und Restmülltonnen<br />

am vorgesehenen Abfuhrtag<br />

bis spätestens 6.00 Uhr <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> Grundstücksgrenze für die Abfuhr<br />

bereitzustellen.<br />

Die rege und für die Wirtschaft<br />

sehr positive Bautätigkeit im Stadtgebiet<br />

<strong>Spittal</strong>/<strong>Drau</strong> (Erdwärme,<br />

Asphaltierungsarbeiten usw.) führt<br />

dazu, dass Ihre Bio- o<strong>der</strong> Restmülltonne<br />

mit dem Müllfahrzeug<br />

je nach Anlassfall nicht erreichbar<br />

sein könnte. Um Ihnen dennoch<br />

eine ordnungsgemäße Entleerung<br />

gewährleisten zu können, ersuchen<br />

wir Sie, Ihre Tonnen für die Dauer<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Baustelle <strong>an</strong> eine<br />

für das Müllfahrzeug erreichbare<br />

und ersichtliche Stelle abzustellen.<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Bautätigkeiten, werden Ihre Mülltonnen<br />

selbstverständlich wie<strong>der</strong><br />

am ursprünglichen Bereitstellungsort<br />

entleert.<br />

Verkehrsbehin<strong>der</strong>ung<br />

durch Hecken, Bäume und Sträucher<br />

Ab sofort Ersatzvornahme bei<br />

Missachtung<br />

Gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung<br />

sind Grundstückseigentümer<br />

verpflichtet,<br />

Bäume, Sträucher, Hecken u. dgl.,<br />

die die Verkehrssicherheit, insbeson<strong>der</strong>e<br />

freie Sicht auf den Straßenverlauf<br />

beeinträchtigen, selbst<br />

auszuästen o<strong>der</strong> zu entfernen.<br />

Sollte dies nicht geschehen, k<strong>an</strong>n<br />

die Behörde gemäß § 49 des Kärntner<br />

Straßengesetzes verl<strong>an</strong>gen,<br />

dass Bäume, Sträucher, Hecken<br />

und Wurzeln, die in eine öffentliche<br />

Straße hineinragen o<strong>der</strong> sich<br />

im Straßenkörper ausdehnen, vom<br />

Grundeigentümer ohne Entschädigung<br />

entsprechend ausgeästet o<strong>der</strong><br />

entfernt werden. Im Sinne <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />

und <strong>der</strong> Bedachtnahme<br />

auf Einsatzfahrzeuge und<br />

<strong>der</strong>en Höhe werden die Anrainer<br />

<strong>an</strong> öffentlichen Straßen ersucht,<br />

erfor<strong>der</strong>liche Vorkehrungen zu<br />

treffen. Eine Missachtung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

könnte Haftungs<strong>an</strong>sprüche<br />

und kostenpflichtige Ersatzvornahmen<br />

durch die Gemeinde zur Folge<br />

haben.<br />

Aufgepasst<br />

bei zu hohen<br />

Temperaturen!<br />

Die sommerliche Hitze macht nicht nur<br />

uns zu schaffen. Wir möchten Sie darauf<br />

hinweisen, dass auch Server unter zu<br />

hohen Temperaturen leiden können. Mit<br />

einem Ausfall einher geht auch ein möglicher<br />

Verlust Ihrer Daten.<br />

Unabhängig davon, dass die sommerlichen<br />

Temperaturen dazu führen können,<br />

dass Geräte in Mitleidenschaft gezogen<br />

werden, so ist es erfor<strong>der</strong>lich, die Datensicherung<br />

täglich auf ihre Funktion hin zu<br />

kontrollieren sowie konsequente Probesicherungen<br />

durchzuführen.<br />

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Server<br />

beschädigt wird, k<strong>an</strong>n das bei Ihnen<br />

hohe Kosten verursachen. Neben Kosten<br />

für Reinstallation und Rekonstruktion <strong>der</strong><br />

Daten können auch Ihre Mitarbeiter nicht<br />

weiterarbeiten, es k<strong>an</strong>n zu Produktionsausfällen<br />

kommen ...<br />

Falls Sie die nötigen Überprüfungen<br />

nicht selbst erledigen wollen, haben wir<br />

für Sie ein beson<strong>der</strong>es Paket geschnürt.<br />

Sie erhalten in dem Zuge auch ein Protokoll<br />

und Empfehlungen für ein sicheres<br />

System. Für einen entsp<strong>an</strong>nten Sommer!<br />

Wir informieren Sie gerne dazu unter<br />

0 47 62 / 61 506-0. Mehr Wissenswertes:<br />

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