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Ausgabe März - Spittal an der Drau

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Amtliches<br />

Amtliches<br />

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Tel. 04762/2074-0<br />

<strong>Spittal</strong> · Ortenburgerstr. 16<br />

Neuregelung mobile Plakatstän<strong>der</strong><br />

Das Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990, LGBl.<br />

Nr. 32 wurde mit 01.12.2012 geän<strong>der</strong>t. Im Wesentlichen<br />

wurde die Freiheit <strong>der</strong> Wahlwerbung<br />

mittels nicht ortsfester Plakatstän<strong>der</strong> aufgehoben.<br />

Weiters wurde normiert, dass von den Gemeinden<br />

bzw. Städten eine Verordnung zu erlassen ist, die das<br />

Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatstän<strong>der</strong>n regelt.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat am 26.02.2013 festgelegt, dass<br />

im gesamten Gemeindegebiet innerhalb <strong>der</strong> Ortstafeln<br />

das Aufstellen mobiler (nicht ortsfester) Plakatstän<strong>der</strong><br />

für Ankündigungen, Werbung und dgl. zulässig<br />

ist. Es bedarf <strong>der</strong> Meldung und Bewilligung durch<br />

den Bürgermeister.<br />

Im Überblick regelt die Verordnung folgendes:<br />

Einer Anzeige und Bewilligung bedarf:<br />

1. In allen Ortsbereichen mit Ausnahme jener, die<br />

nach Maßgabe des jeweils in Geltung stehenden<br />

Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es als „Baul<strong>an</strong>d ― Leichtindustriegebiet“<br />

gewidmet sind:<br />

a) das Aufstellen von Waren vor Geschäftslokalen;<br />

b) das Lagern o<strong>der</strong> Abstellen von Leergebinden, Kisten,<br />

Verpackungsmaterial u. ä.;<br />

c) das Verkleiden von Einfriedungen mit Schilf u.ä.<br />

o<strong>der</strong> die Anbringung von Schilf u. ä. <strong>an</strong>stelle von<br />

Einfriedungen;<br />

d) die Errichtung von Ablagerungsplätzen, Materiallagerplätzen,<br />

Lagerplätzen für Autowracks u. ä.<br />

2. Im Stadtbereich:<br />

a) das Anbringen von Tr<strong>an</strong>sparenten auf Fassaden;<br />

b) das Anbringen von Leuchtschriften u. ä. <strong>an</strong> Fassaden,<br />

sofern es sich nicht um Geschäfts- o<strong>der</strong> Betriebsstättenbezeichnungen<br />

h<strong>an</strong>delt.<br />

3. In allen Ortsbereichen des Gemeindegebietes:<br />

<strong>der</strong> Anstrich von Außenwänden von Gebäuden.<br />

4. Im gesamten Ortsbereich im Sinne des § 3 Abs. 1<br />

und 3 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes 1990,<br />

K-OBG, ist das Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatstän<strong>der</strong>n<br />

zulässig.<br />

Die Anzeige <strong>der</strong> beabsichtigten Ausführung von Maßnahmen<br />

o<strong>der</strong> Aufstellung von Plakatstän<strong>der</strong>n ist<br />

schriftlich bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />

einzubringen. Sie hat Art, Lage und Beschaffenheit<br />

des Vorhabens zu enthalten. Der Anzeige sind auch<br />

die zur Beurteilung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Ortsbild<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Darstellungen <strong>an</strong>zuschließen.<br />

Der Bürgermeister hat die Ausführung <strong>an</strong>zeigepflichtiger<br />

Maßnahmen zu untersagen, wenn durch diese<br />

Maßnahme das erhaltenswerte Ortsbild gestört o<strong>der</strong><br />

verunstaltet o<strong>der</strong> wenn diese Maßnahme <strong>der</strong> Schaffung<br />

eines erhaltenswerten Ortsbildes abträglich wäre.<br />

Die Genehmigung von Maßnahmen erfolgt mit Bescheid.<br />

Für Plakatstän<strong>der</strong> bedeutet dies, dass je<strong>der</strong><br />

einzelne Plakatstän<strong>der</strong> genehmigt werden muss. Die<br />

Kosten <strong>der</strong> Genehmigung sind € 14,30 (Antrag) und<br />

€ 52,30 (Ankündigungsabgabe) je Plakatstän<strong>der</strong> bis<br />

5 m², über 5 m² € 104,60 (Ankündigungsabgabe) pro<br />

St<strong>an</strong>dort.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass alle <strong>der</strong>zeit<br />

aufgestellten Plakatstän<strong>der</strong> bzw. Werbestän<strong>der</strong><br />

umgehend bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />

<strong>an</strong>zuzeigen bzw. <strong>an</strong>zumelden sind. Nichtgenehmigte<br />

Plakatstän<strong>der</strong> bzw. Werbestän<strong>der</strong> werden auf Kosten<br />

des Ver<strong>an</strong>twortlichen sofort entfernt und können im<br />

Wirtschaftshof wie<strong>der</strong> abgeholt werden.<br />

g<strong>an</strong>z in Deiner Nähe!<br />

Wir wünschen allen<br />

Osterkurse<br />

frohe Weihnachten und<br />

gute Fahrt für 2013!<br />

Infos unter : 0 47 62 / 23 52<br />

nächster PKW-Intensivkurs: Führerscheinintensivkurs<br />

Fr, 22. März 2013 · Beginn: 15.00 Uhr<br />

ab 17. 12. 2012 / Beginn: 16.30 Uhr / Fahrschule Sommer - Riedl<br />

Infos unter: 04762 / 2352<br />

Mopedkurs: Mo, 25. und Di, 26. März · Dauer: 15.00 bis 18.00 Uhr

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