Ausgabe März - Spittal an der Drau
Ausgabe März - Spittal an der Drau
Ausgabe März - Spittal an der Drau
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Amtliches<br />
Amtliches<br />
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Tel. 04762/2074-0<br />
<strong>Spittal</strong> · Ortenburgerstr. 16<br />
Neuregelung mobile Plakatstän<strong>der</strong><br />
Das Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990, LGBl.<br />
Nr. 32 wurde mit 01.12.2012 geän<strong>der</strong>t. Im Wesentlichen<br />
wurde die Freiheit <strong>der</strong> Wahlwerbung<br />
mittels nicht ortsfester Plakatstän<strong>der</strong> aufgehoben.<br />
Weiters wurde normiert, dass von den Gemeinden<br />
bzw. Städten eine Verordnung zu erlassen ist, die das<br />
Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatstän<strong>der</strong>n regelt.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat am 26.02.2013 festgelegt, dass<br />
im gesamten Gemeindegebiet innerhalb <strong>der</strong> Ortstafeln<br />
das Aufstellen mobiler (nicht ortsfester) Plakatstän<strong>der</strong><br />
für Ankündigungen, Werbung und dgl. zulässig<br />
ist. Es bedarf <strong>der</strong> Meldung und Bewilligung durch<br />
den Bürgermeister.<br />
Im Überblick regelt die Verordnung folgendes:<br />
Einer Anzeige und Bewilligung bedarf:<br />
1. In allen Ortsbereichen mit Ausnahme jener, die<br />
nach Maßgabe des jeweils in Geltung stehenden<br />
Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es als „Baul<strong>an</strong>d ― Leichtindustriegebiet“<br />
gewidmet sind:<br />
a) das Aufstellen von Waren vor Geschäftslokalen;<br />
b) das Lagern o<strong>der</strong> Abstellen von Leergebinden, Kisten,<br />
Verpackungsmaterial u. ä.;<br />
c) das Verkleiden von Einfriedungen mit Schilf u.ä.<br />
o<strong>der</strong> die Anbringung von Schilf u. ä. <strong>an</strong>stelle von<br />
Einfriedungen;<br />
d) die Errichtung von Ablagerungsplätzen, Materiallagerplätzen,<br />
Lagerplätzen für Autowracks u. ä.<br />
2. Im Stadtbereich:<br />
a) das Anbringen von Tr<strong>an</strong>sparenten auf Fassaden;<br />
b) das Anbringen von Leuchtschriften u. ä. <strong>an</strong> Fassaden,<br />
sofern es sich nicht um Geschäfts- o<strong>der</strong> Betriebsstättenbezeichnungen<br />
h<strong>an</strong>delt.<br />
3. In allen Ortsbereichen des Gemeindegebietes:<br />
<strong>der</strong> Anstrich von Außenwänden von Gebäuden.<br />
4. Im gesamten Ortsbereich im Sinne des § 3 Abs. 1<br />
und 3 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes 1990,<br />
K-OBG, ist das Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatstän<strong>der</strong>n<br />
zulässig.<br />
Die Anzeige <strong>der</strong> beabsichtigten Ausführung von Maßnahmen<br />
o<strong>der</strong> Aufstellung von Plakatstän<strong>der</strong>n ist<br />
schriftlich bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />
einzubringen. Sie hat Art, Lage und Beschaffenheit<br />
des Vorhabens zu enthalten. Der Anzeige sind auch<br />
die zur Beurteilung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Ortsbild<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Darstellungen <strong>an</strong>zuschließen.<br />
Der Bürgermeister hat die Ausführung <strong>an</strong>zeigepflichtiger<br />
Maßnahmen zu untersagen, wenn durch diese<br />
Maßnahme das erhaltenswerte Ortsbild gestört o<strong>der</strong><br />
verunstaltet o<strong>der</strong> wenn diese Maßnahme <strong>der</strong> Schaffung<br />
eines erhaltenswerten Ortsbildes abträglich wäre.<br />
Die Genehmigung von Maßnahmen erfolgt mit Bescheid.<br />
Für Plakatstän<strong>der</strong> bedeutet dies, dass je<strong>der</strong><br />
einzelne Plakatstän<strong>der</strong> genehmigt werden muss. Die<br />
Kosten <strong>der</strong> Genehmigung sind € 14,30 (Antrag) und<br />
€ 52,30 (Ankündigungsabgabe) je Plakatstän<strong>der</strong> bis<br />
5 m², über 5 m² € 104,60 (Ankündigungsabgabe) pro<br />
St<strong>an</strong>dort.<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass alle <strong>der</strong>zeit<br />
aufgestellten Plakatstän<strong>der</strong> bzw. Werbestän<strong>der</strong><br />
umgehend bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />
<strong>an</strong>zuzeigen bzw. <strong>an</strong>zumelden sind. Nichtgenehmigte<br />
Plakatstän<strong>der</strong> bzw. Werbestän<strong>der</strong> werden auf Kosten<br />
des Ver<strong>an</strong>twortlichen sofort entfernt und können im<br />
Wirtschaftshof wie<strong>der</strong> abgeholt werden.<br />
g<strong>an</strong>z in Deiner Nähe!<br />
Wir wünschen allen<br />
Osterkurse<br />
frohe Weihnachten und<br />
gute Fahrt für 2013!<br />
Infos unter : 0 47 62 / 23 52<br />
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