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Der Sozialrechtsweg

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Im Sozialrechtsverfahren genügen oft Dreizeiler. Wichtig ist, dass Antrag, Widerspruch<br />

und Klage nachweislich bei den LT oder SG fristgerecht ankommen. Deshalb sollte diese<br />

juristisch wichtige Post immer zuvor per Fax und zusätzlich mit einfachem Brief versandt<br />

werden oder, sofern man über kein Fax-Gerät verfügt, per Brief mit anschließender telefonischer<br />

Bestätigung des Posteingangs. Telefongespräche mit LT dienen nur der ergänzenden<br />

Information! Mit den LT kommuniziert man im Sozialrechtsverfahren am besten<br />

schriftlich, schon aus Beweisgründen.<br />

Die Gerichtsverfahren werden oft durch medizinische Gutachten entschieden. Im deutschen<br />

Sozialrecht gibt es gem. § 109 Sozialgerichtsgesetz die Besonderheit, dass die<br />

Bürger dem Gericht „eigene“ Gutachter benennen können, zu denen sie Vertrauen haben<br />

oder von denen sie zumindest wissen, dass sie über die notwendige Sachkunde verfügen,<br />

um ihre besondere gesundheitliche Situation richtig einzuschätzen. Die Gerichte verlangen<br />

zuvor jedoch einen Vorschuss von ca. mindestens 1.000,- EUR; erst danach beauftragen<br />

sie die Gutachter. Die § 109-Gutachten sind die einzige Möglichkeit, um fragwürdige<br />

Gutachten im Auftrag der LT und Gerichte zu erschüttern. Ohne diese Möglichkeit<br />

sind viele Anträge von Beginn an aussichtslos! Diese Kosten werden leider nicht durch<br />

die Prozesskostenhilfe übernommen, aber durch die Rechtsschutzversicherung (RSV).<br />

Aus diesen Gründen sollte jeder chronisch kranke Mensch eine RSV besitzen, welche für<br />

ca. 150,- EUR Jahresbeitrag angeboten wird.<br />

23. Verzeichnis der Brief-Muster<br />

Nr. Muster RN<br />

1 Beratung 8<br />

2 Auskunft 16<br />

3 Antrag 1, Reha 18<br />

4 Antrag 2, GdB und Merkzeichen 21<br />

5 Untätigkeitsklage 51<br />

6 Antrag 3, Kostenerstattung 56<br />

7 Widerspruch 1, mit Akteneinsicht 82<br />

8 Widerspruch 2, ohne Akteneinsicht 87<br />

22. <strong>Der</strong> <strong>Sozialrechtsweg</strong> - Grafik<br />

Antrag<br />

Bescheid<br />

Widerspruch<br />

9 Antrag 4, Zusendung der Verwaltungsakte 93<br />

10 Verzicht auf Akteneinsicht nach Weigerung durch LT 95<br />

11 Klage, Frist wahrende 115<br />

12 Anfechtung von Bescheiden 126<br />

Widerspruchsbescheid<br />

Klage - SG<br />

Urteil<br />

Berufung - LSG<br />

Urteil<br />

52 Leif Steinecke 53<br />

<strong>Der</strong> <strong>Sozialrechtsweg</strong>

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