Der Sozialrechtsweg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Im Sozialrechtsverfahren genügen oft Dreizeiler. Wichtig ist, dass Antrag, Widerspruch<br />
und Klage nachweislich bei den LT oder SG fristgerecht ankommen. Deshalb sollte diese<br />
juristisch wichtige Post immer zuvor per Fax und zusätzlich mit einfachem Brief versandt<br />
werden oder, sofern man über kein Fax-Gerät verfügt, per Brief mit anschließender telefonischer<br />
Bestätigung des Posteingangs. Telefongespräche mit LT dienen nur der ergänzenden<br />
Information! Mit den LT kommuniziert man im Sozialrechtsverfahren am besten<br />
schriftlich, schon aus Beweisgründen.<br />
Die Gerichtsverfahren werden oft durch medizinische Gutachten entschieden. Im deutschen<br />
Sozialrecht gibt es gem. § 109 Sozialgerichtsgesetz die Besonderheit, dass die<br />
Bürger dem Gericht „eigene“ Gutachter benennen können, zu denen sie Vertrauen haben<br />
oder von denen sie zumindest wissen, dass sie über die notwendige Sachkunde verfügen,<br />
um ihre besondere gesundheitliche Situation richtig einzuschätzen. Die Gerichte verlangen<br />
zuvor jedoch einen Vorschuss von ca. mindestens 1.000,- EUR; erst danach beauftragen<br />
sie die Gutachter. Die § 109-Gutachten sind die einzige Möglichkeit, um fragwürdige<br />
Gutachten im Auftrag der LT und Gerichte zu erschüttern. Ohne diese Möglichkeit<br />
sind viele Anträge von Beginn an aussichtslos! Diese Kosten werden leider nicht durch<br />
die Prozesskostenhilfe übernommen, aber durch die Rechtsschutzversicherung (RSV).<br />
Aus diesen Gründen sollte jeder chronisch kranke Mensch eine RSV besitzen, welche für<br />
ca. 150,- EUR Jahresbeitrag angeboten wird.<br />
23. Verzeichnis der Brief-Muster<br />
Nr. Muster RN<br />
1 Beratung 8<br />
2 Auskunft 16<br />
3 Antrag 1, Reha 18<br />
4 Antrag 2, GdB und Merkzeichen 21<br />
5 Untätigkeitsklage 51<br />
6 Antrag 3, Kostenerstattung 56<br />
7 Widerspruch 1, mit Akteneinsicht 82<br />
8 Widerspruch 2, ohne Akteneinsicht 87<br />
22. <strong>Der</strong> <strong>Sozialrechtsweg</strong> - Grafik<br />
Antrag<br />
Bescheid<br />
Widerspruch<br />
9 Antrag 4, Zusendung der Verwaltungsakte 93<br />
10 Verzicht auf Akteneinsicht nach Weigerung durch LT 95<br />
11 Klage, Frist wahrende 115<br />
12 Anfechtung von Bescheiden 126<br />
Widerspruchsbescheid<br />
Klage - SG<br />
Urteil<br />
Berufung - LSG<br />
Urteil<br />
52 Leif Steinecke 53<br />
<strong>Der</strong> <strong>Sozialrechtsweg</strong>