Der Sozialrechtsweg
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gangsbestätigung, sondern auch ein Antragsformular. Mit dem möglichst vollständigen<br />
Ausfüllen des Formulars erfüllen Sie Ihre Mitwirkungspflichten (s. oben: a-c).<br />
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Wenn Sie z. B. einen Antrag stellen, erhalten Sie ein Antragsformular auf „Feststellung<br />
des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen“. Die folgenden Erläuterungen<br />
erfolgen anhand des Berliner Formulars. Dort fragt man unter anderem nach Ihren Behinderungen/Leiden.<br />
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Des Weiteren sollen Sie ankreuzen, welche Merkzeichen Sie begehren, und zwar „Ihrer<br />
Meinung nach“.<br />
Bild 2 Merkzeichen<br />
3. Infolge Ihrer Behinderungen / Leiden sind Sie Ihrer Meinung nach<br />
❑ zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt (B).<br />
❑ erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (G).<br />
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Bild 1 Behinderungen/Leiden<br />
1. Welche körperlichen, geistigen oder seelischen<br />
Behinderungen/Leiden bestehen bei Ihnen?<br />
Bitte geben Sie nur Behinderungen an, die bei der<br />
Feststellung berücksichtigt werden sollen und bei<br />
Neufeststellung nur die Behinderungen, die sich<br />
verschlimmert haben bzw. neu hinzugekommen sind.<br />
a)<br />
b)<br />
c)<br />
d)<br />
e)<br />
f)<br />
g)<br />
Name des<br />
behandelnden<br />
Arztes<br />
Ursachen, z. B. Unfall,<br />
Arbeitsunfall, angeborenes<br />
Leiden, Krankheit,<br />
Kriegsleiden<br />
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Hier sollten Sie alle aktuellen gesundheitlichen Leiden benennen, keinesfalls nur jene,<br />
welche Sie selbst für entscheidend halten. Es geht um Vollständigkeit. <strong>Der</strong> LT muss nur<br />
jene Sachverhalte prüfen, welche ihm bekannt sind. Vergessen Sie z. B. die Angabe des<br />
Diabetes, fließt dieser vielleicht nicht in die Entscheidung ein.<br />
❑ außergewöhnlich gehbehindert (aG), weil Sie sich nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung<br />
außerhalb eines Fahrzeugs bewegen können (z. B. weil Sie querschnittgelähmt, doppelbeinamputiert oder<br />
Rollstuhlfahrer sind).<br />
❑ wegen der Notwendigkeit dauernder Pflege in erheblichem Umfang hilflos (H).<br />
❑ ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen oder stark sehbehindert bzw.<br />
stark hörbehindert (RF).<br />
❑ blind (BL).<br />
❑ gehörlos (GL)<br />
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Das „Ihrer-Meinung-nach“ sollten Sie wörtlich nehmen. Falls Sie unsicher sind, kreuzen<br />
Sie lieber mehr an, denn das Amt hat zu prüfen, ob Ihnen das jeweilige Merkzeichen<br />
zusteht. Vorsorgliches Weglassen von Kreuzen wäre falsch.<br />
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Außerdem werden Sie nach den ärztlichen Behandlungen, den Krankenhausbehandlungen<br />
und den Kuren/Reha-Behandlungen der letzten drei Jahre gefragt.<br />
18 Leif Steinecke 19<br />
<strong>Der</strong> <strong>Sozialrechtsweg</strong>