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Der Sozialrechtsweg

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gangsbestätigung, sondern auch ein Antragsformular. Mit dem möglichst vollständigen<br />

Ausfüllen des Formulars erfüllen Sie Ihre Mitwirkungspflichten (s. oben: a-c).<br />

26<br />

Wenn Sie z. B. einen Antrag stellen, erhalten Sie ein Antragsformular auf „Feststellung<br />

des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen“. Die folgenden Erläuterungen<br />

erfolgen anhand des Berliner Formulars. Dort fragt man unter anderem nach Ihren Behinderungen/Leiden.<br />

29<br />

Des Weiteren sollen Sie ankreuzen, welche Merkzeichen Sie begehren, und zwar „Ihrer<br />

Meinung nach“.<br />

Bild 2 Merkzeichen<br />

3. Infolge Ihrer Behinderungen / Leiden sind Sie Ihrer Meinung nach<br />

❑ zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt (B).<br />

❑ erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (G).<br />

27<br />

Bild 1 Behinderungen/Leiden<br />

1. Welche körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Behinderungen/Leiden bestehen bei Ihnen?<br />

Bitte geben Sie nur Behinderungen an, die bei der<br />

Feststellung berücksichtigt werden sollen und bei<br />

Neufeststellung nur die Behinderungen, die sich<br />

verschlimmert haben bzw. neu hinzugekommen sind.<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

d)<br />

e)<br />

f)<br />

g)<br />

Name des<br />

behandelnden<br />

Arztes<br />

Ursachen, z. B. Unfall,<br />

Arbeitsunfall, angeborenes<br />

Leiden, Krankheit,<br />

Kriegsleiden<br />

28<br />

Hier sollten Sie alle aktuellen gesundheitlichen Leiden benennen, keinesfalls nur jene,<br />

welche Sie selbst für entscheidend halten. Es geht um Vollständigkeit. <strong>Der</strong> LT muss nur<br />

jene Sachverhalte prüfen, welche ihm bekannt sind. Vergessen Sie z. B. die Angabe des<br />

Diabetes, fließt dieser vielleicht nicht in die Entscheidung ein.<br />

❑ außergewöhnlich gehbehindert (aG), weil Sie sich nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung<br />

außerhalb eines Fahrzeugs bewegen können (z. B. weil Sie querschnittgelähmt, doppelbeinamputiert oder<br />

Rollstuhlfahrer sind).<br />

❑ wegen der Notwendigkeit dauernder Pflege in erheblichem Umfang hilflos (H).<br />

❑ ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen oder stark sehbehindert bzw.<br />

stark hörbehindert (RF).<br />

❑ blind (BL).<br />

❑ gehörlos (GL)<br />

30<br />

Das „Ihrer-Meinung-nach“ sollten Sie wörtlich nehmen. Falls Sie unsicher sind, kreuzen<br />

Sie lieber mehr an, denn das Amt hat zu prüfen, ob Ihnen das jeweilige Merkzeichen<br />

zusteht. Vorsorgliches Weglassen von Kreuzen wäre falsch.<br />

31<br />

Außerdem werden Sie nach den ärztlichen Behandlungen, den Krankenhausbehandlungen<br />

und den Kuren/Reha-Behandlungen der letzten drei Jahre gefragt.<br />

18 Leif Steinecke 19<br />

<strong>Der</strong> <strong>Sozialrechtsweg</strong>

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