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Der Sozialrechtsweg

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künfte durch eine Stelle sicherzustellen. Wenn erkennbar ist, dass Bürger einen Antrag<br />

auf Gewährung einer Sozialleistung stellen möchten, haben die LT darauf hinzuwirken,<br />

dass Antragsformulare eingereicht, klare Anträge gestellt und unvollständige Angaben<br />

ergänzt werden. Schließlich haben unzuständige LT Anträge an den jeweils zuständigen<br />

weiterzuleiten 3 . Demzufolge dürfen Sie beispielsweise einen Antrag an das Versorgungsamt<br />

auch bei Ihrer KK, im Gemeindeamt oder sogar, im Falle eines Auslandsaufenthalts,<br />

bei den amtlichen Vertretungen der BRD im Ausland abgeben.<br />

15<br />

Nochmals: Im Zweifel hat die KK Ihnen Auskunft über den jeweils zuständigen LT zu<br />

erteilen. Dabei bitte nicht vergessen: Sie können dort zwar anrufen, aber ich empfehle<br />

auch hierfür einen Dreizeiler, versandt nach der Methode „Fax + Brief“, nach folgendem<br />

Muster:<br />

16<br />

Muster 2 - Auskunft<br />

Name<br />

Straße PLZ Ort<br />

5. Antrag<br />

17<br />

In welcher Form sind Anträge zu stellen? Schriftlich! Ich rate von mündlichen Anträgen<br />

ab. Ein Gespräch am Telefon oder in der Filiale der KK sollte nur der eigenen Information<br />

dienen. Anträge jedoch sind aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich zu stellen. Hierzu<br />

würde ein handschriftlich beschriebener Zettel genügen, worauf steht:<br />

18<br />

Muster 3 - Antrag 1<br />

Name<br />

Straße PLZ Ort<br />

Vorab per Fax: (Fax-Nr. …) - insgesamt eine Seite<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

Straße<br />

PLZ Ort<br />

Datum<br />

Vorab per Fax: (Fax-Nr. …) - insgesamt eine Seite<br />

Krankenkasse<br />

Straße<br />

PLZ Ort<br />

Bitte um Auskunft: Zuständiger Leistungsträger<br />

Datum<br />

Antrag<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit stelle ich bei Ihnen einen Antrag auf Gewährung einer Kur<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Informieren Sie mich bitte schriftlich<br />

darüber, wie in dieser Sache weiter zu verfahren ist.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich beabsichtige, einen Antrag auf stationäre Reha zu stellen.<br />

Bitte teilen Sie mir gem. § 15 II SGB I den zuständigen Leistungsträger<br />

mit, einschließlich der Anschrift.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Unterschrift<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Unterschrift<br />

19<br />

Ein solcher Dreizeiler ist juristisch ausreichend. <strong>Der</strong> LT kann erkennen, dass ein Antrag<br />

vorliegt und Sie die Leistung nicht irgendwann, sondern so schnell wie möglich erwarten.<br />

Sodann ist er verpflichtet, Ihnen die entsprechenden Formulare zuzusenden. Außerdem<br />

hat er nachzufragen, ob vielleicht eine stationäre Reha-Maßnahme gemeint ist. Und<br />

3<br />

SGB I, § 15<br />

14 Leif Steinecke 15<br />

<strong>Der</strong> <strong>Sozialrechtsweg</strong>

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