Einladung zur GGR-Sitzung vom 27. Februar 2012 - in Spiez
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Kredite und Zuständigkeiten für den Bahnweg im Gwattstutz / E<strong>in</strong>fache<br />
Anfrage M. Roe-Zurbuchen (SVP)<br />
Ausgangslage<br />
Anlässlich der <strong>GGR</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28. November 2011 hat Marianne Roe-Zurbuchen (SVP) e<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>fache Anfrage mit folgendem Wortlaut e<strong>in</strong>gereicht:<br />
Gemäss Protokoll der <strong>Sitzung</strong> des Geme<strong>in</strong>derates <strong>vom</strong> 24. Oktober 2011 wurde für den Bahnweg<br />
im Gwattstutz für die Sanierung oder den Neubau von Abwasserleitungen e<strong>in</strong> Kredit von<br />
Fr. 120‘000.— genehmigt. Wofür?<br />
Im Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 21. November 2011 wird berichtet, dass wiederum für die Sanierung<br />
Gwattstutz e<strong>in</strong> Kredit von Fr. 25‘800.— abgerechnet wurde.<br />
Ich möchte <strong>vom</strong> Geme<strong>in</strong>derat wissen:<br />
- Wer ist heute Besitzer des Bahnwegs? Falls es nicht mehr die BLS ist, mit welchem Dokument<br />
wurde die Übergabe rechtlich bestätigt?<br />
- Wofür wurde der Kredit von Fr. 120‘000.— verwendet; Sanierung oder Neubau (resp. Erneuerung)<br />
von Leitungen am Bahnweg oder beides. Es waren hier bereits Leitungen vorhanden,<br />
diese mussten wegen den letzten Neubauten vergrössert werden.<br />
- Wird der Kredit für die Sanierung oder die Erneuerung der Leitungen im Gwattstutz aus der<br />
Spezialf<strong>in</strong>anzierung bezahlt.<br />
- Für welche Sanierungen am Gwattstutz wurde der Kredit von Fr. 25‘800.— verwendet. Am<br />
Gwattstutz gibt es viele mögliche Strassen und Wege.<br />
Soweit es sich um Sanierungsarbeiten beim Bahnweg handelte (der Weg war <strong>in</strong> desolatem Zustand<br />
im Jahr 2007 und die Geme<strong>in</strong>de lehnte die Zuständigkeit ab).<br />
- Mit welchen Beiträgen haben sich die BLS, sowie die Bauherren der Neubauten an den Sanierungskosten<br />
beteiligt. (bitte um genaue Abrechnung)<br />
Grundsätzliches<br />
‣ Eigentum Bahnweg:<br />
Der Bahnweg gehört der BLS Netz AG (100%)<br />
‣ Verwendung Kredit:<br />
Der Kredit von CHF 120‘000.— wurde für die Sanierung der Kanalisation <strong>in</strong>kl. der Strasse im<br />
Bereich der erstellten Neubauten der Fa. Feller-Wyler AG gemäss Auflagen, welche aus den<br />
E<strong>in</strong>sprachen <strong>in</strong> die Baubewilligung <strong>in</strong>tegriert wurden, verwendet. Im betroffenen Bereich wurde<br />
die Strasse gemäss dem Projekt der Ingenieure Bächtold und Moor AG saniert.<br />
Die sanierte Kanalleitung führt diagonal durch den sanierten Strassenkörper. Dieser Teil der<br />
Strasse wurde technisch bereits so ausgeführt, dass er ohne weitere Bauarbeiten später von<br />
der Geme<strong>in</strong>de übernommen werden kann.<br />
‣ Bezahlung Kredit:<br />
Erfolgt zu 100% aus der Spezialf<strong>in</strong>anzierung Abwasser<br />
‣ Sanierung Gwattstutz:<br />
Der abgerechnete Betrag von CHF 25‘805.30 wurde für die Strassensanierung Gwattstutz 3<br />
bis 3e verwendet (Liegenschaftszufahrten und Fussweg ehemalige Station Gwatt und Fussgängerunterführung<br />
zu Trottoir).<br />
‣ Zuständigkeiten:<br />
Die Geme<strong>in</strong>de ist zuständig und haftbar für die Verkehrssicherheit (auch auf privaten Strassen).<br />
Für den baulichen Unterhalt ist die Grundeigentümer<strong>in</strong> zusammen mit den betroffenen Nutzer<br />
und Berechtigten zuständig.<br />
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