Plaste und Elaste - Spies Hecker
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ColorNews 01.05<br />
Aktuell<br />
5<br />
Explosive Regeln<br />
Es wird ernst: Ab 31. Dezember<br />
2005 gilt die die neue Betriebssicherheitsverordnung<br />
für alle<br />
Werkstätten. Die Folgen: mehr<br />
Verantwortung für den Inhaber,<br />
mehr Auflagen für den Betrieb.<br />
Der Lackraum ist klein <strong>und</strong> übersichtlich. Hier wird<br />
gelagert <strong>und</strong> gemischt. Stehen Gebinde, Mischbank<br />
<strong>und</strong> Waage dicht an dicht. Nur einige Handgriffe <strong>und</strong><br />
das Material ist spritzbereit. Für Orland Fischer von der<br />
DEKRA ein klarer Fall: „Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung<br />
gilt hier Ex-Schutz Zone 2.“ Das<br />
bedeutet: Sämtliche elektronischen Geräte, aber auch<br />
Steckdosen sowie Beleuchtung müssen explosionsgeschützt<br />
sein.<br />
Neue Regeln, neue Investitionen? Der unabhängige<br />
Experte warnt vor pauschalen Aussagen: „Sicher, die<br />
Werkstätten müssen jetzt handeln, aber in wohl überlegten<br />
Schritten. Nur gezielte Änderungen verbinden<br />
die gesetzlich geforderten Auflagen mit finanziell vertretbaren<br />
Kosten.“ Voraussetzung: Der Betriebsinhaber<br />
muss die Regeln kennen. Nur dann kann er – in Zusammenarbeit<br />
mit einem Fachmann – den individuell<br />
richtigen Weg finden.<br />
Denn die konkreten Maßnahmen sind von Werkstatt<br />
zu Werkstatt sehr unterschiedlich. <strong>Spies</strong> <strong>Hecker</strong> Experte<br />
Hans-Joachim Gronau: „Schon ein veränderter<br />
Arbeitsablauf kann hier entscheidende Vorteile bringen.<br />
Raumgröße, Aufteilung, Belüftung <strong>und</strong> Material<br />
entscheiden über Art <strong>und</strong> Umfang des Ex-Schutzes.“<br />
Schon kleine bauliche <strong>und</strong> technische Maßnahmen<br />
können die Festlegung der Ex-Schutzzone positiv be-<br />
einflussen. Doch nicht nur der Vorbereitungsraum ist<br />
betroffen. Die Lackierkabine ist immer Zone 2. Hier<br />
greift voller Ex-Schutz. Beim Schleifen in der Arbeitsvorbereitung<br />
hingegen besteht bei direkter Absaugung<br />
keine Explosionsgefahr.<br />
Die neue Verordnung ist vielschichtig <strong>und</strong> nimmt die<br />
Betriebsinhaber von Altanlagen stärker in die Pflicht.<br />
DEKRA-Fachmann Orland Fischer: „Werkstätten<br />
müssen bis Ende dieses Jahres alle Explosionsgefährdungen<br />
ermitteln, bewerten <strong>und</strong> im Explosionsschutzdokument<br />
festhalten. Hier sind natürlich auch<br />
die verschiedenen Ex-Zonen genau auszuweisen.“<br />
Außerdem verlangen die Regeln detaillierte Arbeitsanweisungen<br />
für die Mitarbeiter, Betriebsanleitungen<br />
für alle elektronischen Werkzeuge <strong>und</strong> Hinweise zum<br />
Verhalten bei Störfällen.<br />
Seitenweise Bürokratie für den Betrieb. Doch nur die<br />
detaillierte Aufzeichnung sichert die Werkstatt rechtlich<br />
ab. Und: Kommt es zum Unfall, Brand oder zu<br />
einer Explosion, zahlt die Versicherung nur, wenn das<br />
Dokument tatsächlich vorliegt.<br />
Individuelle Unterstützung leisten die Experten der<br />
DEKRA. Direkten Kontakt vermittelt die <strong>Spies</strong> <strong>Hecker</strong><br />
GmbH ihren K<strong>und</strong>en. Nähere Informationen liefern die<br />
K<strong>und</strong>enberater.