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Plaste und Elaste - Spies Hecker

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ColorNews 01.05<br />

Aktuell<br />

5<br />

Explosive Regeln<br />

Es wird ernst: Ab 31. Dezember<br />

2005 gilt die die neue Betriebssicherheitsverordnung<br />

für alle<br />

Werkstätten. Die Folgen: mehr<br />

Verantwortung für den Inhaber,<br />

mehr Auflagen für den Betrieb.<br />

Der Lackraum ist klein <strong>und</strong> übersichtlich. Hier wird<br />

gelagert <strong>und</strong> gemischt. Stehen Gebinde, Mischbank<br />

<strong>und</strong> Waage dicht an dicht. Nur einige Handgriffe <strong>und</strong><br />

das Material ist spritzbereit. Für Orland Fischer von der<br />

DEKRA ein klarer Fall: „Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung<br />

gilt hier Ex-Schutz Zone 2.“ Das<br />

bedeutet: Sämtliche elektronischen Geräte, aber auch<br />

Steckdosen sowie Beleuchtung müssen explosionsgeschützt<br />

sein.<br />

Neue Regeln, neue Investitionen? Der unabhängige<br />

Experte warnt vor pauschalen Aussagen: „Sicher, die<br />

Werkstätten müssen jetzt handeln, aber in wohl überlegten<br />

Schritten. Nur gezielte Änderungen verbinden<br />

die gesetzlich geforderten Auflagen mit finanziell vertretbaren<br />

Kosten.“ Voraussetzung: Der Betriebsinhaber<br />

muss die Regeln kennen. Nur dann kann er – in Zusammenarbeit<br />

mit einem Fachmann – den individuell<br />

richtigen Weg finden.<br />

Denn die konkreten Maßnahmen sind von Werkstatt<br />

zu Werkstatt sehr unterschiedlich. <strong>Spies</strong> <strong>Hecker</strong> Experte<br />

Hans-Joachim Gronau: „Schon ein veränderter<br />

Arbeitsablauf kann hier entscheidende Vorteile bringen.<br />

Raumgröße, Aufteilung, Belüftung <strong>und</strong> Material<br />

entscheiden über Art <strong>und</strong> Umfang des Ex-Schutzes.“<br />

Schon kleine bauliche <strong>und</strong> technische Maßnahmen<br />

können die Festlegung der Ex-Schutzzone positiv be-<br />

einflussen. Doch nicht nur der Vorbereitungsraum ist<br />

betroffen. Die Lackierkabine ist immer Zone 2. Hier<br />

greift voller Ex-Schutz. Beim Schleifen in der Arbeitsvorbereitung<br />

hingegen besteht bei direkter Absaugung<br />

keine Explosionsgefahr.<br />

Die neue Verordnung ist vielschichtig <strong>und</strong> nimmt die<br />

Betriebsinhaber von Altanlagen stärker in die Pflicht.<br />

DEKRA-Fachmann Orland Fischer: „Werkstätten<br />

müssen bis Ende dieses Jahres alle Explosionsgefährdungen<br />

ermitteln, bewerten <strong>und</strong> im Explosionsschutzdokument<br />

festhalten. Hier sind natürlich auch<br />

die verschiedenen Ex-Zonen genau auszuweisen.“<br />

Außerdem verlangen die Regeln detaillierte Arbeitsanweisungen<br />

für die Mitarbeiter, Betriebsanleitungen<br />

für alle elektronischen Werkzeuge <strong>und</strong> Hinweise zum<br />

Verhalten bei Störfällen.<br />

Seitenweise Bürokratie für den Betrieb. Doch nur die<br />

detaillierte Aufzeichnung sichert die Werkstatt rechtlich<br />

ab. Und: Kommt es zum Unfall, Brand oder zu<br />

einer Explosion, zahlt die Versicherung nur, wenn das<br />

Dokument tatsächlich vorliegt.<br />

Individuelle Unterstützung leisten die Experten der<br />

DEKRA. Direkten Kontakt vermittelt die <strong>Spies</strong> <strong>Hecker</strong><br />

GmbH ihren K<strong>und</strong>en. Nähere Informationen liefern die<br />

K<strong>und</strong>enberater.

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