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Plaste und Elaste - Spies Hecker

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ColorNews 01.05<br />

News<br />

29<br />

Recht(s) <strong>und</strong> Links<br />

TIPP<br />

Gehaltsextras: Benzin statt Bares<br />

Es ist sinnvoller, Mitarbeiter mit einer Sachleistung<br />

statt mit einem Lohnzuschuss für ihr besonderes Engagement<br />

im Betrieb zu belohnen. Denn der Fiskus<br />

erhebt Steuern auf Lohnzuschüsse. Das gilt auch für<br />

zweckgeb<strong>und</strong>ene Gehaltszuschüsse, die allen Mitarbeitern<br />

angeboten werden. Der B<strong>und</strong>esfinanzhof<br />

stellte jüngst klar, dass auch die Freigrenze von 44<br />

Euro für steuerfreie Sachbezüge dabei keine Anwendung<br />

findet (Aktenzeichen VI R 51/03). In besagtem<br />

Fall hatte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern angeboten,<br />

die Mitgliedsgebühr in einem Sportverein<br />

oder Fitnessclub zu übernehmen, wenn der Beschäftigte<br />

einen Nachweis darüber vorlegt. Der Arbeitgeber<br />

hatte dabei keine Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt.<br />

Anders steht es um Gutscheine für Produkte<br />

<strong>und</strong> Tankbons: sie bleiben steuerfrei.<br />

Arbeit, Recht <strong>und</strong> Steuern im Internet<br />

www.b<strong>und</strong>esarbeitsgericht.de<br />

Homepage des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichts. Aktuelle Urteile<br />

finden Sie unter der Rubrik „Pressemitteilungen“.<br />

www.bmwa.b<strong>und</strong>.de<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit. Hier<br />

finden Sie auch umfangreiche Informationen, die die<br />

betriebliche Praxis erleichtern.<br />

Geplanter Urlaub – geplatzter Urlaub?<br />

Unternehmer dürfen ihren Arbeitnehmern schon bewilligte<br />

Urlaubstage nicht streichen, wenn es durch<br />

die Krankheit von Kollegen zu „außergewöhnlichen<br />

Personalengpässen“ kommt. Laut einem Urteil des<br />

Arbeitsgerichtes Ulm (Aktenzeichen 1 Ca 118/03)<br />

muss dazu vereinbart worden sein, dass es zulässig<br />

ist, den Urlaub einseitig zu streichen. Persönliche Belange<br />

des Arbeitnehmers seien dabei allerdings zu<br />

berücksichtigen.<br />

Steuervorteile bei Betriebsübernahme auf Rentenbasis<br />

Übernehmen Sohn oder Tochter Papas Karosserieoder<br />

Lackierbetrieb gegen eine laufende Rente, so<br />

können sie sich auch noch später für die steuergünstigste<br />

Variante entscheiden <strong>und</strong> müssen sich nicht im<br />

vorhinein auf ein bestimmtes Zahlungsmodell festlegen.<br />

Das entschied der B<strong>und</strong>esfinanzhof (Aktenzeichen<br />

X R 135/98). Wurde zum Beispiel zunächst eine<br />

feste „Leibrente“ vereinbart, steht es der Familie frei,<br />

auch nach Jahren auf eine komplett steuerlich absetzbare<br />

variable Rente umzuschwenken. Steuerexperten<br />

empfehlen, im Vertrag darauf zu achten,<br />

wann oder zu welchem Anlass die Rentenhöhe auszuhandeln<br />

ist.

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