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Plaste und Elaste - Spies Hecker

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ColorNews 01.05<br />

Praxis<br />

13<br />

Offene Rechnungen<br />

begleichen<br />

Zahlungsrückstände, Mahnverfahren, Inkasso. Das ist nervender Alltag in der Werkstatt.<br />

Doch ein effektives Forderungsmanagement treibt Geld in die Kasse.<br />

Die Tinte auf der Rechnung ist noch nicht ganz<br />

trocken. Doch der K<strong>und</strong>e rollt bereits vom Hof. Bezahlt<br />

hat er noch nicht – die Rechnung kommt per<br />

Post. Eigentlich kein Problem – schließlich haben wir<br />

Adresse <strong>und</strong> Auftrag. Doch was, wenn das Geld nicht<br />

auf dem Konto eingeht? Der K<strong>und</strong>e den offenen Betrag<br />

nicht überweist?<br />

Vorbeugen ist besser als mahnen. Nach diesem Motto<br />

verfährt der Karosseriebaumeister <strong>und</strong> Profi Club-<br />

Vorstand Egbert Kogelheide. Und griff rigoros durch:<br />

„Nur wer auch bezahlt, bekommt sein frisch lackiertes<br />

Auto.“ Wer seinen Wagen in Kogelheides Betrieb<br />

abgibt, unterschreibt zunächst immer, dass er einen<br />

Auftrag erteilt hat. Beim Abholen muss die Kasse<br />

dann stimmen. Nur wer bar oder mit Kreditkarte<br />

zahlt, bekommt die Autoschlüssel zurück.<br />

Doch nicht jeder hat so viel Bares in der Tasche oder<br />

gleich die Kreditkarte zur Hand. Auch hier hat Kogelheide<br />

eine einfache – aber wirkungsvolle –Lösung:<br />

„Die K<strong>und</strong>en können ebenfalls ihr Auto mitnehmen.<br />

Aber nur dann, wenn sie mir zuvor eine Einzugsermächtigung<br />

unterschreiben.“ Mit der er ganz einfach<br />

den Rechnungsbetrag vom Konto des K<strong>und</strong>en einzieht.<br />

„Bei Firmenk<strong>und</strong>en, die ihre ganze Flotte bei uns warten<br />

oder lackieren lassen, geht das natürlich nicht“,<br />

so der 45-jährige. Kontakte auf gleicher Augenhöhe<br />

sind da wichtig. „Erst ruft meine Finanzbuchhalterin<br />

bei der Buchhaltungskollegin des K<strong>und</strong>en an.“ Zahlt<br />

der K<strong>und</strong>e trotzdem nicht, greift Kogelheide selbst<br />

zum Hörer <strong>und</strong> bittet um ein Gespräch von Firmenchef<br />

zu Firmenchef – was meist zum Erfolg führt.<br />

Warten auf den Rechnungsbetrag – ein immer häufigeres<br />

Problem. Inkassoexperte Stephan Beume von<br />

der Kölner Kanzlei „Pietzko, Siekmann, Pietzko“ emp-<br />

fiehlt daher, die Gesetzeslage konsequent zu nutzen.<br />

Auch ohne Zahlungsziel in der Rechnung oder in den<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der K<strong>und</strong>e<br />

innerhalb von 30 Tagen zahlen.<br />

Dennoch sollte auf jeder Rechnung vermerkt sein, bis<br />

wann sie vollständig zu bezahlen ist. „Nach Fristablauf<br />

kann sofort anwaltlich oder gerichtlich vorgegangen<br />

werden. Bei schlechten K<strong>und</strong>en rate ich dazu,<br />

sofort in die Offensive zu gehen.“ Anders bei guten<br />

K<strong>und</strong>en. Hier sieht Rechtsanwalt Beume den sinnvolleren<br />

Weg in einem persönlichen Gespräch.<br />

Für Egbert Kogelheide heute nur noch selten ein<br />

Thema. Schließlich haben fast alle K<strong>und</strong>en bereits<br />

bezahlt, wenn sie mit ihrem Wagen vom Firmengelände<br />

fahren. Nur in Ausnahmefällen muss der<br />

Unternehmer noch zum Hörer greifen. „Erst hake ich<br />

telefonisch nach, dann mahne ich an, danach schalte<br />

ich meinen Anwalt ein.“

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