Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
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Seite 6 von Verbandsordnung<br />
2) Leistungsprüfungen<br />
Es werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen anerkannt, die nach den Besonderen<br />
Bestimmungen dieser <strong>ZBO</strong>, dem Tierzuchtgesetz, der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der<br />
FN, den Leitlinien des BMVEL über die Veranlagungsprüfung von Hengsten der deutschen<br />
Reitpferdezuchten und dem Reglement der Fédération Equestre Internationale (FEI)<br />
durchgeführt werden.<br />
Ergebnisse ausländischer Turniersportveranstaltungen werden anerkannt, sofern diese den<br />
genannten Platzierungen gemäß der LPO der FN entsprechen.<br />
Ergebnisse ausländischer Hengst- und Stutenleistungsprüfungen können anerkannt werden,<br />
sofern sie den rassespezifischen Anforderungen gemäß dieser <strong>ZBO</strong> entsprechen.<br />
Darüber hinaus werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen berücksichtigt, sofern diese<br />
von der zuständigen Züchtervereinigung oder von der FN anerkannt sind. Für die Durchführung<br />
von Zuchtwertschätzungen können auf Grund technischer Beschränkungen eventuell nicht alle<br />
anerkannten Leistungsprüfungsergebnisse berücksichtigt werden.<br />
Die rassenspezifisch unterschiedlichen Anforderungen zur Organisation, Durchführung und<br />
Auswertung von Eigenleistungsprüfungen sind in den Zuchtprogrammen der einzelnen Rassen<br />
niedergelegt (Anhang B dieser <strong>ZBO</strong>).<br />
§ 8: Bewertung der Zuchtpferde<br />
Bewertet werden vorrangig die im Zuchtprogramm für die jeweilige Rasse definierten Merkmale.<br />
Die Bewertung erfolgt auf Sammelveranstaltungen (Körungen, Stutbuchaufnahmen, Leistungsprüfungen<br />
u.ä.), um den Vergleich einer hinreichend großen Zahl von Pferden gleicher<br />
Zuchtrichtung zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewertung auch<br />
außerhalb von Sammelveranstaltungen durchgeführt werden.<br />
Die Bewertung erfolgt im Allgemeinen in ganzen oder halben Noten in Anlehnung an die LPO<br />
der FN. Die Bewertung bei Körung und Stutbuchaufnahme erfolgt in ganzen Notenschritten.<br />
10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft<br />
9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht<br />
8 = gut 2 = schlecht<br />
7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht<br />
6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet<br />
5 = genügend<br />
Das Ergebnis der Bewertung wird als Gesamtnote ausgedrückt. Sie ist das arithmetische Mittel<br />
der einzelnen Teilnoten und wird auf eine Stelle hinter dem Komma berechnet. Die Teilnoten<br />
können gewichtet werden. Eine Angabe in Gesamtpunktzahlen ist zulässig.<br />
Zuständig für die Bewertung sind von der Züchtervereinigung berufene Kommissionen, denen<br />
der Zuchtleiter oder dessen Beauftragter sowie mindestens zwei weitere sachkundige Personen<br />
angehören müssen (§27 und §29 Satzung).<br />
Sofern das Ursprungszuchtbuch einer Rasse ein anderes Bewertungsverfahren vorschreibt, gilt<br />
die dortige Anforderung.<br />
§ 9: Selektionskriterien<br />
Die Bewertung von Zuchtpferden erfolgt in der Regel vor der Eintragung in ein Zuchtbuch.<br />
Bewertet wird nach den Selektionskriterien, die in den verschiedenen Abschnitten dieser <strong>ZBO</strong><br />
festgelegt sind.