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Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

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Seite 6 von Verbandsordnung<br />

2) Leistungsprüfungen<br />

Es werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen anerkannt, die nach den Besonderen<br />

Bestimmungen dieser <strong>ZBO</strong>, dem Tierzuchtgesetz, der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der<br />

FN, den Leitlinien des BMVEL über die Veranlagungsprüfung von Hengsten der deutschen<br />

Reitpferdezuchten und dem Reglement der Fédération Equestre Internationale (FEI)<br />

durchgeführt werden.<br />

Ergebnisse ausländischer Turniersportveranstaltungen werden anerkannt, sofern diese den<br />

genannten Platzierungen gemäß der LPO der FN entsprechen.<br />

Ergebnisse ausländischer Hengst- und Stutenleistungsprüfungen können anerkannt werden,<br />

sofern sie den rassespezifischen Anforderungen gemäß dieser <strong>ZBO</strong> entsprechen.<br />

Darüber hinaus werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen berücksichtigt, sofern diese<br />

von der zuständigen Züchtervereinigung oder von der FN anerkannt sind. Für die Durchführung<br />

von Zuchtwertschätzungen können auf Grund technischer Beschränkungen eventuell nicht alle<br />

anerkannten Leistungsprüfungsergebnisse berücksichtigt werden.<br />

Die rassenspezifisch unterschiedlichen Anforderungen zur Organisation, Durchführung und<br />

Auswertung von Eigenleistungsprüfungen sind in den Zuchtprogrammen der einzelnen Rassen<br />

niedergelegt (Anhang B dieser <strong>ZBO</strong>).<br />

§ 8: Bewertung der Zuchtpferde<br />

Bewertet werden vorrangig die im Zuchtprogramm für die jeweilige Rasse definierten Merkmale.<br />

Die Bewertung erfolgt auf Sammelveranstaltungen (Körungen, Stutbuchaufnahmen, Leistungsprüfungen<br />

u.ä.), um den Vergleich einer hinreichend großen Zahl von Pferden gleicher<br />

Zuchtrichtung zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewertung auch<br />

außerhalb von Sammelveranstaltungen durchgeführt werden.<br />

Die Bewertung erfolgt im Allgemeinen in ganzen oder halben Noten in Anlehnung an die LPO<br />

der FN. Die Bewertung bei Körung und Stutbuchaufnahme erfolgt in ganzen Notenschritten.<br />

10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft<br />

9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht<br />

8 = gut 2 = schlecht<br />

7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht<br />

6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet<br />

5 = genügend<br />

Das Ergebnis der Bewertung wird als Gesamtnote ausgedrückt. Sie ist das arithmetische Mittel<br />

der einzelnen Teilnoten und wird auf eine Stelle hinter dem Komma berechnet. Die Teilnoten<br />

können gewichtet werden. Eine Angabe in Gesamtpunktzahlen ist zulässig.<br />

Zuständig für die Bewertung sind von der Züchtervereinigung berufene Kommissionen, denen<br />

der Zuchtleiter oder dessen Beauftragter sowie mindestens zwei weitere sachkundige Personen<br />

angehören müssen (§27 und §29 Satzung).<br />

Sofern das Ursprungszuchtbuch einer Rasse ein anderes Bewertungsverfahren vorschreibt, gilt<br />

die dortige Anforderung.<br />

§ 9: Selektionskriterien<br />

Die Bewertung von Zuchtpferden erfolgt in der Regel vor der Eintragung in ein Zuchtbuch.<br />

Bewertet wird nach den Selektionskriterien, die in den verschiedenen Abschnitten dieser <strong>ZBO</strong><br />

festgelegt sind.

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