Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
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Seite 5 von Verbandsordnung<br />
§ 4: Zuchtprogramm<br />
Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im<br />
Hinblick auf das jeweilige Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere die<br />
Exterieurbeurteilung, die Leistungsprüfungen, die Zuchtwertschätzungen sowie die Selektion.<br />
Bei der Zuchtwertschätzung können neben den Ergebnissen der eigenen Population auch<br />
Daten von anderen Züchtervereinigungen bzw. zuständigen Stellen Berücksichtigung finden.<br />
Dabei ist den Grundsätzen der Zuchtorganisationen, die die Zuchtbücher über den Ursprung<br />
der Rasse führen, zu entsprechen.<br />
Näheres wird in den jeweiligen Zuchtprogrammen der Rassen im Anhang B dieser <strong>ZBO</strong><br />
geregelt.<br />
§ 5: Zuchtziele<br />
Im Rahmen des vom Tierzuchtgesetz vorgegebenen Zweckes zur Erhaltung und Verbesserung<br />
der Pferdezucht mit der Absicht, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Erzeugnisse zu erhöhen,<br />
übernimmt der Verband für die von ihm betreuten Pferderassen folgende Aufgaben:<br />
1) Die Festlegung der Zuchtziele für die einzelnen Rassen gemäß der jeweils neuesten<br />
Fassung der ZVO-FN, bzw. entsprechend der Vorgaben durch das Ursprungszuchtbuch.<br />
2) Die Ausweitung des sachlichen Tätigkeitsbereiches des BZVKS auf weitere Rassen ist<br />
nach Beratung in Vorstand, mit der Zuchtleitung und in Ausschuss von der<br />
Delegiertenversammlung zu beschließen (§ 23, Buchst. e) Satzung).<br />
Die Zuchtziele der betreuten Rassen sind Bestandteil der jeweiligen Zuchtprogramme im<br />
Anhang B dieser <strong>ZBO</strong>.<br />
§ 6: Zuchtpopulation<br />
Zu der am Zuchtprogramm beteiligten Zuchtpopulation gehören alle Zuchtpferde, die in die<br />
Hauptabteilung oder die Besondere Abteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse<br />
eingetragen sind. Der Umfang der Zuchtpopulationen wird jährlich für alle betreuten Rassen in<br />
einer verbandsspezifischen Statistik bekannt gegeben und veröffentlicht.<br />
§ 7: Zuchtwertschätzung und Leistungsprüfung<br />
1) Zuchtwertschätzung<br />
Zuchtwertschätzungen erfolgen nach allgemein anerkannten und wissenschaftlich gesicherten<br />
Methoden. Dabei sind Leistungsunterschiede, die nicht genetisch bedingt sind, soweit wie<br />
möglich auszuschalten.<br />
a) Der Zuchtwert wird mit Hilfe wirtschaftlich wichtiger, dem Zuchtziel entsprechender<br />
Merkmale geschätzt und kann sich in die beiden Teile Exterieur und Leistung gliedern. Die<br />
Aussagekraft (Sicherheit) von Zuchtwerten erhöht sich, wenn beide Zuchtwertteile für das<br />
betreffende Zuchttier unter Beachtung möglichst vieler Verwandtschaftsinformationen<br />
geschätzt wurden.<br />
b) Liegen Zuchtwerte von Verwandten vor, so sind diese entsprechend zu berücksichtigen.<br />
c) Der geschätzte Zuchtwert kann für die anschließende Selektion herangezogen werden.<br />
d) Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden veröffentlicht.