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Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

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Seite 5 von Verbandsordnung<br />

§ 4: Zuchtprogramm<br />

Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im<br />

Hinblick auf das jeweilige Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere die<br />

Exterieurbeurteilung, die Leistungsprüfungen, die Zuchtwertschätzungen sowie die Selektion.<br />

Bei der Zuchtwertschätzung können neben den Ergebnissen der eigenen Population auch<br />

Daten von anderen Züchtervereinigungen bzw. zuständigen Stellen Berücksichtigung finden.<br />

Dabei ist den Grundsätzen der Zuchtorganisationen, die die Zuchtbücher über den Ursprung<br />

der Rasse führen, zu entsprechen.<br />

Näheres wird in den jeweiligen Zuchtprogrammen der Rassen im Anhang B dieser <strong>ZBO</strong><br />

geregelt.<br />

§ 5: Zuchtziele<br />

Im Rahmen des vom Tierzuchtgesetz vorgegebenen Zweckes zur Erhaltung und Verbesserung<br />

der Pferdezucht mit der Absicht, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Erzeugnisse zu erhöhen,<br />

übernimmt der Verband für die von ihm betreuten Pferderassen folgende Aufgaben:<br />

1) Die Festlegung der Zuchtziele für die einzelnen Rassen gemäß der jeweils neuesten<br />

Fassung der ZVO-FN, bzw. entsprechend der Vorgaben durch das Ursprungszuchtbuch.<br />

2) Die Ausweitung des sachlichen Tätigkeitsbereiches des BZVKS auf weitere Rassen ist<br />

nach Beratung in Vorstand, mit der Zuchtleitung und in Ausschuss von der<br />

Delegiertenversammlung zu beschließen (§ 23, Buchst. e) Satzung).<br />

Die Zuchtziele der betreuten Rassen sind Bestandteil der jeweiligen Zuchtprogramme im<br />

Anhang B dieser <strong>ZBO</strong>.<br />

§ 6: Zuchtpopulation<br />

Zu der am Zuchtprogramm beteiligten Zuchtpopulation gehören alle Zuchtpferde, die in die<br />

Hauptabteilung oder die Besondere Abteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse<br />

eingetragen sind. Der Umfang der Zuchtpopulationen wird jährlich für alle betreuten Rassen in<br />

einer verbandsspezifischen Statistik bekannt gegeben und veröffentlicht.<br />

§ 7: Zuchtwertschätzung und Leistungsprüfung<br />

1) Zuchtwertschätzung<br />

Zuchtwertschätzungen erfolgen nach allgemein anerkannten und wissenschaftlich gesicherten<br />

Methoden. Dabei sind Leistungsunterschiede, die nicht genetisch bedingt sind, soweit wie<br />

möglich auszuschalten.<br />

a) Der Zuchtwert wird mit Hilfe wirtschaftlich wichtiger, dem Zuchtziel entsprechender<br />

Merkmale geschätzt und kann sich in die beiden Teile Exterieur und Leistung gliedern. Die<br />

Aussagekraft (Sicherheit) von Zuchtwerten erhöht sich, wenn beide Zuchtwertteile für das<br />

betreffende Zuchttier unter Beachtung möglichst vieler Verwandtschaftsinformationen<br />

geschätzt wurden.<br />

b) Liegen Zuchtwerte von Verwandten vor, so sind diese entsprechend zu berücksichtigen.<br />

c) Der geschätzte Zuchtwert kann für die anschließende Selektion herangezogen werden.<br />

d) Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden veröffentlicht.

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