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Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

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- die Ausstellung von Dokumenten zur Identifizierung (Pferdepass)<br />

- die Durchführung von Selektionsmaßnahmen<br />

- der Erlass von Ausführungsbestimmungen zur <strong>ZBO</strong> (AB-<strong>ZBO</strong>)<br />

Seite 3 von Verbandsordnung<br />

2) Der Verband kann Aufgaben ganz oder teilweise an seine Anschlussverbände und andere<br />

Organisationen übertragen bzw. für deren Mitglieder stellvertretend wahrnehmen.<br />

§ 3: Begriffsbestimmungen<br />

1) <strong>Zuchtverband</strong><br />

Eine Züchtervereinigung im Sinne des § 2 Nr. 2 Tierzuchtgesetz (TZG am 21.12.2006).<br />

2) Zuchtpferd<br />

Ein Pferd,<br />

a) dessen Eltern und Großeltern in einem Zuchtbuch derselben Rasse oder auch einer anderen<br />

Rasse, deren Einsatz im Zuchtprogramm vorgesehen ist, eingetragen oder eingeschrieben<br />

(vermerkt) sind und das dort selbst entweder eingetragen oder eingeschrieben (vermerkt) ist<br />

oder eingetragen oder eingeschrieben (vermerkt) werden kann (reinrassiges Zuchtpferd)<br />

oder<br />

b) das im Zuchtbuch einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen ist<br />

(eingetragenes Zuchtpferd).<br />

3) Zuchtwert<br />

Der erbliche Einfluss von Pferden auf die Leistung und die Merkmale der äußeren Erscheinung<br />

ihrer Nachkommen.<br />

4) Leistungsprüfung<br />

Ein Verfahren zur Ermittlung der Leistungen von Pferden als Teil der Zuchtwertschätzung.<br />

5) Zuchtbuch<br />

Ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes Verzeichnis der Zuchtpferde zu ihrer<br />

Identifizierung und zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen. Es kann die Form<br />

eines Buches, einer Datei oder eines anderen geordneten Informationsträgers haben (s. § 4,<br />

Abs. 5 u. 6 ZVO-FN).<br />

6) Alter des Pferdes<br />

Für die Altersangabe gilt von im November und Dezember geborenen Pferden der 1. Januar<br />

des folgenden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die<br />

Jahrgangszugehörigkeit.<br />

7) Körung<br />

Körung ist eine Selektionsentscheidung des <strong>Zuchtverband</strong>es für die Eintragung in das<br />

Hengstbuch in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm.<br />

In die Entscheidung gehen folgende Merkmale ein:<br />

• die äußere Erscheinung<br />

• die Qualität des Bewegungsablaufes<br />

• die Zuchttauglichkeit und Gesundheit<br />

und<br />

• die Ergebnisse anerkannter Leistungsprüfungen (siehe jeweiliges Zuchtprogramm).<br />

Zur Entscheidung können Informationen über die Abstammung herangezogen werden.<br />

8) Eintragung in das Zuchtbuch<br />

Die Entscheidung des <strong>Zuchtverband</strong>es über die Eintragung eines Pferdes in eine Abteilung des

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