20.07.2014 Aufrufe

Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 23 von Verbandsordnung<br />

Anhang A: Ausführungsbestimmungen zur <strong>Zuchtbuchordnung</strong> (AB-<strong>ZBO</strong>)<br />

Die Ausführungsbestimmungen (AB-<strong>ZBO</strong>) werden der <strong>Zuchtbuchordnung</strong> (<strong>ZBO</strong>) an die Seite<br />

gestellt.<br />

Das beschließende Gremium dieser Ausführungsbestimmungen ist der Ausschuss (§ 16<br />

Satzung) nach vorbereitender Behandlung im Vorstand.<br />

1. HOFKÖRUNG<br />

Zusätzlich zu § 27 Satzung gilt für die Bewertungskommission der Hengste:<br />

Hofkörungen können vom Leiter der Bewertungskommission im Einvernehmen mit dem<br />

Zuchtleiter in besonderen Ausnahmefällen anberaumt werden. Der Kommissionsleiter legt<br />

dabei Ort und Zeitpunkt für die Hofkörung fest.<br />

Diese Sonderbewertung eines Hengstes ist nur möglich wenn<br />

- der Hengstbesitzer es schriftlich beantragt (siehe Formblatt),<br />

- der Vorstand die besondere Ausnahmesituation plausibel findet<br />

und<br />

- der Antragsteller alle Kosten inkl. Aufwandsentschädigung der Kommissionsmitglieder<br />

trägt (s.Gebührenordnung).<br />

2. HENGSTANERKENNUNG<br />

Hengstanerkennungen von bereits bei einer anderen tierzuchtrechtlich anerkannten<br />

Züchtervereinigung eingetragenen Hengsten können auf einem Einzeltermin in Form einer<br />

Identifizierung durch einen Beauftragten der Züchtervereinigung erfolgen. Sofern der Hengst in<br />

eine verbandsinterne Zuchtbuchklasse eingestuft werden soll, muss eine Bewertung durch die<br />

satzungsgemäße Hengstbuchkommission erfolgen.<br />

3. EINZELDECKGENEHMIGUNG<br />

Der Deckeinsatz noch nicht gekörter Hengste bzw. gekörter Hengste für Stuten, für die sie<br />

ursprünglich nicht zugelassen sind, soll sich auf Einzelfälle (1 oder 2 namentlich genannte<br />

Stuten für ein bestimmtes Zuchtjahr) beschränken. Die Einzeldeckgenehmigung wird auf<br />

schriftlichen Antrag (Formblatt) des Hengstbesitzers durch die zuständige Körkommission<br />

erteilt, die auch die besonderen Bedingungen dazu beschließt.<br />

4. BAYERISCHE KÖRUNG<br />

Wird zur Ergänzung der Körungen nach Süddeutschem Reglement mindestens einmal pro<br />

Zuchtjahr nach der in der <strong>ZBO</strong> detaillierten KÖRORDNUNG für alle betreuten Pferderassen<br />

angeboten.<br />

5. VATERTIERE<br />

Wenn in den einschlägigen Bestimmungen der Zuchtprogramme der jeweiligen Rassen mit<br />

Verdrängungs- bzw. Veredlungskreuzung als offizielle Zuchtmethode nicht ausdrücklich etwas<br />

anderes vorgesehen ist, gelten nur in Hengstbuch I eingetragene Hengste als empfohlene<br />

Vatertiere, sofern sie am jeweiligen Zuchtprogramm des Verbandes teilnehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!