Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 23 von Verbandsordnung<br />
Anhang A: Ausführungsbestimmungen zur <strong>Zuchtbuchordnung</strong> (AB-<strong>ZBO</strong>)<br />
Die Ausführungsbestimmungen (AB-<strong>ZBO</strong>) werden der <strong>Zuchtbuchordnung</strong> (<strong>ZBO</strong>) an die Seite<br />
gestellt.<br />
Das beschließende Gremium dieser Ausführungsbestimmungen ist der Ausschuss (§ 16<br />
Satzung) nach vorbereitender Behandlung im Vorstand.<br />
1. HOFKÖRUNG<br />
Zusätzlich zu § 27 Satzung gilt für die Bewertungskommission der Hengste:<br />
Hofkörungen können vom Leiter der Bewertungskommission im Einvernehmen mit dem<br />
Zuchtleiter in besonderen Ausnahmefällen anberaumt werden. Der Kommissionsleiter legt<br />
dabei Ort und Zeitpunkt für die Hofkörung fest.<br />
Diese Sonderbewertung eines Hengstes ist nur möglich wenn<br />
- der Hengstbesitzer es schriftlich beantragt (siehe Formblatt),<br />
- der Vorstand die besondere Ausnahmesituation plausibel findet<br />
und<br />
- der Antragsteller alle Kosten inkl. Aufwandsentschädigung der Kommissionsmitglieder<br />
trägt (s.Gebührenordnung).<br />
2. HENGSTANERKENNUNG<br />
Hengstanerkennungen von bereits bei einer anderen tierzuchtrechtlich anerkannten<br />
Züchtervereinigung eingetragenen Hengsten können auf einem Einzeltermin in Form einer<br />
Identifizierung durch einen Beauftragten der Züchtervereinigung erfolgen. Sofern der Hengst in<br />
eine verbandsinterne Zuchtbuchklasse eingestuft werden soll, muss eine Bewertung durch die<br />
satzungsgemäße Hengstbuchkommission erfolgen.<br />
3. EINZELDECKGENEHMIGUNG<br />
Der Deckeinsatz noch nicht gekörter Hengste bzw. gekörter Hengste für Stuten, für die sie<br />
ursprünglich nicht zugelassen sind, soll sich auf Einzelfälle (1 oder 2 namentlich genannte<br />
Stuten für ein bestimmtes Zuchtjahr) beschränken. Die Einzeldeckgenehmigung wird auf<br />
schriftlichen Antrag (Formblatt) des Hengstbesitzers durch die zuständige Körkommission<br />
erteilt, die auch die besonderen Bedingungen dazu beschließt.<br />
4. BAYERISCHE KÖRUNG<br />
Wird zur Ergänzung der Körungen nach Süddeutschem Reglement mindestens einmal pro<br />
Zuchtjahr nach der in der <strong>ZBO</strong> detaillierten KÖRORDNUNG für alle betreuten Pferderassen<br />
angeboten.<br />
5. VATERTIERE<br />
Wenn in den einschlägigen Bestimmungen der Zuchtprogramme der jeweiligen Rassen mit<br />
Verdrängungs- bzw. Veredlungskreuzung als offizielle Zuchtmethode nicht ausdrücklich etwas<br />
anderes vorgesehen ist, gelten nur in Hengstbuch I eingetragene Hengste als empfohlene<br />
Vatertiere, sofern sie am jeweiligen Zuchtprogramm des Verbandes teilnehmen.