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Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

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Seite 20 von Verbandsordnung<br />

erfüllt<br />

Die Züchtervereinigung kann für die Einstufung in bestimmte Klassen lt. §13 über die<br />

Rahmenrichtlinien der FN für Hengstleistungsprüfungen (HLP) hinaus höhere Anforderungen<br />

stellen, die im jeweiligen Rassebeirat festgelegt und in den zuständigen Verbandsgremien<br />

beschlossen werden.<br />

Die Bewertungskommission nach § 27 Satzung kann Fristen zur Ablegung der<br />

Leistungsprüfung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände verlängern. Werden die<br />

festgesetzten Fristen nicht eingehalten, so kann der Hengst in die entsprechende niedrigere<br />

Abteilung des Hengstbuches eingetragen (H II) werden, sofern für die jeweilige Rasse die<br />

Leistungsprüfung verpflichtend vorgeschrieben ist.<br />

2. Zulassung zur Körung (Verbandsanerkennung)<br />

Die Termine der Körungen und die Art der Durchführung legt die Züchtervereinigung fest.<br />

Die Zulassung zur Körung erfolgt, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

- der Besitzer des Hengstes muss Mitglied der Züchtervereinigung sein,<br />

- die Körung eines Hengstes ist bei der Geschäftsstelle schriftlich zu beantragen,<br />

- das Mindestalter des Hengstes beträgt 30 Monate,<br />

- sofern für die jeweilige Körung eine Vorauswahl durchgeführt wird, muss der Hengst dort<br />

vorgestellt werden,<br />

- die Abstammung muss den Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch<br />

entsprechen (§ 14 <strong>ZBO</strong> und jeweiliges Zuchtprogramm),<br />

- der Abstammungsnachweis muss im Original vorliegen bzw. zeitnah nachgereicht<br />

werden,<br />

- vor der Körung ist die Identität des Hengstes anhand des Abstammungsnachweises zu<br />

überprüfen,<br />

- Hengste ohne ausreichende Identitätsfeststellung können gegebenenfalls nicht oder nur<br />

vorbehaltlich einer Nachreichung gekört werden. Das gilt insbesondere für Hengste die<br />

ohne ausreichende Identitätsdokumente importiert wurden bzw. für solche bei deren<br />

Rasse die Führung einer Besonderen Abteilung des Hengstbuches vorgesehen ist,<br />

- als weitere geforderte Unterlage zur Identitätssicherung muss der Nachweis über die<br />

Anlage der DNA-Typenkarte geführt oder das Überprüfungsergebnis anderer Merkmale<br />

zur Sicherung der Identität der Eltern vorgelegt werden<br />

und<br />

- wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur Körung und für die Teilnahme an der<br />

Körung ist, dass der Hengst über den vorgesehenen Impfschutz (s. LPO-FN) verfügt und<br />

er keine gesundheitlichen Mängel aufweist, die die Zuchttauglichkeit und den Zuchtwert<br />

beeinträchtigen können. Dazu ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen.<br />

3. Durchführung der Körung (Verbandsanerkennung)<br />

Eine Körveranstaltung gemäß einer der süddeutschen Körordnungen ist einer Körveranstaltung<br />

des BZVKS gleichgestellt. Für die Durchführung einer solchen Körung und für die Leistungsanforderungen<br />

können gesonderte Bestimmungen gelten.<br />

Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, wird der Ablauf vorher festgelegt<br />

(Vorbesprechung der Bewertungskommission). Die Durchführung der Körung und die<br />

Bewertung der Hengste obliegt dem entsprechenden Verbandsgremium (Bewertungskommission<br />

nach § 27 Satzung).<br />

Die Körung umfasst mindestens zwei Besichtigungen aller Kandidaten, von denen eine auf<br />

festem Boden stattfinden muss. Freilaufen und Freispringen können je nach Rasse angeordnet<br />

werden. Die Bewertung der einzelnen Merkmale erfolgt nach den Vorgaben durch die §§ 8 und<br />

9 <strong>ZBO</strong>.<br />

Die Entscheidung kann lauten:

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