Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
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Seite 20 von Verbandsordnung<br />
erfüllt<br />
Die Züchtervereinigung kann für die Einstufung in bestimmte Klassen lt. §13 über die<br />
Rahmenrichtlinien der FN für Hengstleistungsprüfungen (HLP) hinaus höhere Anforderungen<br />
stellen, die im jeweiligen Rassebeirat festgelegt und in den zuständigen Verbandsgremien<br />
beschlossen werden.<br />
Die Bewertungskommission nach § 27 Satzung kann Fristen zur Ablegung der<br />
Leistungsprüfung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände verlängern. Werden die<br />
festgesetzten Fristen nicht eingehalten, so kann der Hengst in die entsprechende niedrigere<br />
Abteilung des Hengstbuches eingetragen (H II) werden, sofern für die jeweilige Rasse die<br />
Leistungsprüfung verpflichtend vorgeschrieben ist.<br />
2. Zulassung zur Körung (Verbandsanerkennung)<br />
Die Termine der Körungen und die Art der Durchführung legt die Züchtervereinigung fest.<br />
Die Zulassung zur Körung erfolgt, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
- der Besitzer des Hengstes muss Mitglied der Züchtervereinigung sein,<br />
- die Körung eines Hengstes ist bei der Geschäftsstelle schriftlich zu beantragen,<br />
- das Mindestalter des Hengstes beträgt 30 Monate,<br />
- sofern für die jeweilige Körung eine Vorauswahl durchgeführt wird, muss der Hengst dort<br />
vorgestellt werden,<br />
- die Abstammung muss den Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch<br />
entsprechen (§ 14 <strong>ZBO</strong> und jeweiliges Zuchtprogramm),<br />
- der Abstammungsnachweis muss im Original vorliegen bzw. zeitnah nachgereicht<br />
werden,<br />
- vor der Körung ist die Identität des Hengstes anhand des Abstammungsnachweises zu<br />
überprüfen,<br />
- Hengste ohne ausreichende Identitätsfeststellung können gegebenenfalls nicht oder nur<br />
vorbehaltlich einer Nachreichung gekört werden. Das gilt insbesondere für Hengste die<br />
ohne ausreichende Identitätsdokumente importiert wurden bzw. für solche bei deren<br />
Rasse die Führung einer Besonderen Abteilung des Hengstbuches vorgesehen ist,<br />
- als weitere geforderte Unterlage zur Identitätssicherung muss der Nachweis über die<br />
Anlage der DNA-Typenkarte geführt oder das Überprüfungsergebnis anderer Merkmale<br />
zur Sicherung der Identität der Eltern vorgelegt werden<br />
und<br />
- wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur Körung und für die Teilnahme an der<br />
Körung ist, dass der Hengst über den vorgesehenen Impfschutz (s. LPO-FN) verfügt und<br />
er keine gesundheitlichen Mängel aufweist, die die Zuchttauglichkeit und den Zuchtwert<br />
beeinträchtigen können. Dazu ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen.<br />
3. Durchführung der Körung (Verbandsanerkennung)<br />
Eine Körveranstaltung gemäß einer der süddeutschen Körordnungen ist einer Körveranstaltung<br />
des BZVKS gleichgestellt. Für die Durchführung einer solchen Körung und für die Leistungsanforderungen<br />
können gesonderte Bestimmungen gelten.<br />
Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, wird der Ablauf vorher festgelegt<br />
(Vorbesprechung der Bewertungskommission). Die Durchführung der Körung und die<br />
Bewertung der Hengste obliegt dem entsprechenden Verbandsgremium (Bewertungskommission<br />
nach § 27 Satzung).<br />
Die Körung umfasst mindestens zwei Besichtigungen aller Kandidaten, von denen eine auf<br />
festem Boden stattfinden muss. Freilaufen und Freispringen können je nach Rasse angeordnet<br />
werden. Die Bewertung der einzelnen Merkmale erfolgt nach den Vorgaben durch die §§ 8 und<br />
9 <strong>ZBO</strong>.<br />
Die Entscheidung kann lauten: