Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
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Seite 14 von Verbandsordnung<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0<br />
bewertet<br />
und<br />
- hat eine anerkannte Leistungsprüfung mit einer Gesamtnote von mind. 7,5 (175 Punkte)<br />
abgelegt.<br />
1.1.4) Elitestute<br />
- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 oder vergleichbares Ergebnis)<br />
abgelegt,<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0<br />
bewertet<br />
- und<br />
- erreicht über ihre Nachkommen nach folgendem Schlüssel mindestens 9 Punkte<br />
(Doppelerfolge erlaubt):<br />
• Nachkomme mit Sporterfolgen (Nachkomme muss mind. 50% der geforderten<br />
Sporterfolge der alternativen Leistungsprüfung über Turniersporterfolge der<br />
jeweiligen Rasse aufweisen)<br />
1 Punkt<br />
• Tochter Leistungsstutbuch 2 Punkte<br />
• Tochter Prädikatsstutbuch 3 Punkte<br />
• Tochter Staatsprämie 3 Punkte<br />
• Prämienfohlen (max.5 Punkte über Fohlen) 0,5 Punkte<br />
• Sohn Hengstbuch I im Zuchtprogramm 2 Punkte<br />
• Sohn Hengstbuch I und HLP mind. 6,5 3 Punkte.<br />
1.2 ) Stutbuch II<br />
Eingetragen werden alle Stuten, die die Mindestanforderungen gemäß den EU-Richtlinien und<br />
gemäß § 2 des TZG erfüllen, jedoch nicht in das Stutbuch I aufgenommen werden können, die<br />
durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind und die die abstammungsmäßigen sowie<br />
die veterinärmedizinischen Voraussetzungen gemäß dem jeweiligen Zuchtprogramm ihrer<br />
Rasse erfüllen.<br />
1.3) Anhang für Stuten<br />
In den Anhang der Hauptabteilung werden auf Antrag Stuten eingetragen, die die<br />
Anforderungen an das Stutbuch I bzw. Stutbuch II nicht erfüllen, jedoch aufgrund ihrer<br />
Abstammung in die Hauptabteilung eingetragen werden müssen.<br />
2. Besondere Abteilung<br />
2.1) Vorbuch<br />
Sofern im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse ein Vorbuch eingerichtet ist, können in dieses<br />
Stuten gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der jeweiligen Rasse eingetragen werden.<br />
Nachkommen von Vorbuchstuten können gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der<br />
jeweiligen Rasse in die Hauptabteilung des Zuchtbuches aufsteigen.<br />
3. Zuchtbuch für Islandpferdestuten<br />
Die Einteilung der Stutbücher richtet sich nach dem jeweils aktuellen Zuchtprogramm für<br />
Islandpferde gemäß der ZVO der FN und den Beschlüssen des Zuchtbeirates.<br />
§ 16: Stallbuch<br />
Jede Zuchtstätte hat für ihre Zuchtpferde ein Stallbuch zu führen, in dem alle wesentlichen