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Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

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Seite 14 von Verbandsordnung<br />

- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />

Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0<br />

bewertet<br />

und<br />

- hat eine anerkannte Leistungsprüfung mit einer Gesamtnote von mind. 7,5 (175 Punkte)<br />

abgelegt.<br />

1.1.4) Elitestute<br />

- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 oder vergleichbares Ergebnis)<br />

abgelegt,<br />

- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />

Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0<br />

bewertet<br />

- und<br />

- erreicht über ihre Nachkommen nach folgendem Schlüssel mindestens 9 Punkte<br />

(Doppelerfolge erlaubt):<br />

• Nachkomme mit Sporterfolgen (Nachkomme muss mind. 50% der geforderten<br />

Sporterfolge der alternativen Leistungsprüfung über Turniersporterfolge der<br />

jeweiligen Rasse aufweisen)<br />

1 Punkt<br />

• Tochter Leistungsstutbuch 2 Punkte<br />

• Tochter Prädikatsstutbuch 3 Punkte<br />

• Tochter Staatsprämie 3 Punkte<br />

• Prämienfohlen (max.5 Punkte über Fohlen) 0,5 Punkte<br />

• Sohn Hengstbuch I im Zuchtprogramm 2 Punkte<br />

• Sohn Hengstbuch I und HLP mind. 6,5 3 Punkte.<br />

1.2 ) Stutbuch II<br />

Eingetragen werden alle Stuten, die die Mindestanforderungen gemäß den EU-Richtlinien und<br />

gemäß § 2 des TZG erfüllen, jedoch nicht in das Stutbuch I aufgenommen werden können, die<br />

durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind und die die abstammungsmäßigen sowie<br />

die veterinärmedizinischen Voraussetzungen gemäß dem jeweiligen Zuchtprogramm ihrer<br />

Rasse erfüllen.<br />

1.3) Anhang für Stuten<br />

In den Anhang der Hauptabteilung werden auf Antrag Stuten eingetragen, die die<br />

Anforderungen an das Stutbuch I bzw. Stutbuch II nicht erfüllen, jedoch aufgrund ihrer<br />

Abstammung in die Hauptabteilung eingetragen werden müssen.<br />

2. Besondere Abteilung<br />

2.1) Vorbuch<br />

Sofern im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse ein Vorbuch eingerichtet ist, können in dieses<br />

Stuten gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der jeweiligen Rasse eingetragen werden.<br />

Nachkommen von Vorbuchstuten können gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der<br />

jeweiligen Rasse in die Hauptabteilung des Zuchtbuches aufsteigen.<br />

3. Zuchtbuch für Islandpferdestuten<br />

Die Einteilung der Stutbücher richtet sich nach dem jeweils aktuellen Zuchtprogramm für<br />

Islandpferde gemäß der ZVO der FN und den Beschlüssen des Zuchtbeirates.<br />

§ 16: Stallbuch<br />

Jede Zuchtstätte hat für ihre Zuchtpferde ein Stallbuch zu führen, in dem alle wesentlichen

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