Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
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Seite 13 von Verbandsordnung<br />
Zuchtbuch der BZVKS eingetragen ist.<br />
Es können Stuten eingetragen werden, die mindestens dreijährig sind. Eine Eintragung erfolgt<br />
nur, wenn die Stute von der Züchtervereinigung identifiziert wurde, sie die Anforderungen an die<br />
Abstammung und die äußere Erscheinung erfüllt, sie zu einer im Zuchtprogramm vorgesehenen<br />
Zuchtpopulation gehört und sie frei von Mängeln ist, die ihre Zuchttauglichkeit beeinflussen.<br />
1. Hauptabteilung<br />
1.1) Stutbuch I<br />
Es können Stuten in das Zuchtbuch eingetragen werden<br />
- deren väterliche Vorfahren lückenlos über zwei Generationen mindestens in die<br />
Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm<br />
vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung<br />
eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges<br />
Zuchtprogramm),<br />
- deren mütterliche Vorfahren lückenlos über zwei Generationen mindestens in die<br />
Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm<br />
vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung<br />
eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges<br />
Zuchtprogramm)<br />
und<br />
- die auf einer Sammelveranstaltung des Verbands nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in<br />
keinem Teilkriterium unterschritten werden darf.<br />
Die Einstufung der in das Stutbuch I eingetragener Stuten in die folgenden Verbandsklassen ist<br />
nach Erfüllung folgender Kriterien möglich, wobei für Stuten, die 1994 und früher geboren sind,<br />
die Pflicht der Stutenleistungsprüfung entfällt:<br />
1.1.1) Prämienstute/ Prämienstutenanwärterin<br />
- Mutter mit absolvierter Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 bzw. 165 Punkte),<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 6,0<br />
bewertet<br />
- wurde anlässlich der Stutbuchaufnahme für die Landesschau nominiert,<br />
- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung abgelegt, mit einer Gesamtnote von mind.<br />
6,5 oder einem vergleichbaren Ergebnis<br />
und<br />
- hat mindestens ein gesundes Fohlen geboren.<br />
Bis zur Erfüllung aller Kriterien trägt die Stute den Titel Prämienstutenanwärterin.<br />
1.1.2) Prädikatsstute/ Prädikatsstutenanwärterin<br />
- Mutter mit absolvierter Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 bzw. 165 Punkte),<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 6,0<br />
bewertet,<br />
- wurde auf der Landesschau nominiert,<br />
- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung mit einer Gesamtnote von mind. 6,5 oder<br />
einem vergleichbaren Ergebnis abgelegt<br />
und<br />
- hat mindestens ein gesundes Fohlen geboren.<br />
Bis zur Erfüllung aller Kriterien trägt die Stute den Titel Prädikatsstutenanwärterin<br />
1.1.3) Leistungsstute<br />
- Mutter ist mindestens in das Stutbuch I oder Stutbuch II eingetragen,