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Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

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Seite 13 von Verbandsordnung<br />

Zuchtbuch der BZVKS eingetragen ist.<br />

Es können Stuten eingetragen werden, die mindestens dreijährig sind. Eine Eintragung erfolgt<br />

nur, wenn die Stute von der Züchtervereinigung identifiziert wurde, sie die Anforderungen an die<br />

Abstammung und die äußere Erscheinung erfüllt, sie zu einer im Zuchtprogramm vorgesehenen<br />

Zuchtpopulation gehört und sie frei von Mängeln ist, die ihre Zuchttauglichkeit beeinflussen.<br />

1. Hauptabteilung<br />

1.1) Stutbuch I<br />

Es können Stuten in das Zuchtbuch eingetragen werden<br />

- deren väterliche Vorfahren lückenlos über zwei Generationen mindestens in die<br />

Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm<br />

vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung<br />

eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges<br />

Zuchtprogramm),<br />

- deren mütterliche Vorfahren lückenlos über zwei Generationen mindestens in die<br />

Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm<br />

vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung<br />

eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges<br />

Zuchtprogramm)<br />

und<br />

- die auf einer Sammelveranstaltung des Verbands nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />

Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in<br />

keinem Teilkriterium unterschritten werden darf.<br />

Die Einstufung der in das Stutbuch I eingetragener Stuten in die folgenden Verbandsklassen ist<br />

nach Erfüllung folgender Kriterien möglich, wobei für Stuten, die 1994 und früher geboren sind,<br />

die Pflicht der Stutenleistungsprüfung entfällt:<br />

1.1.1) Prämienstute/ Prämienstutenanwärterin<br />

- Mutter mit absolvierter Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 bzw. 165 Punkte),<br />

- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />

Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 6,0<br />

bewertet<br />

- wurde anlässlich der Stutbuchaufnahme für die Landesschau nominiert,<br />

- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung abgelegt, mit einer Gesamtnote von mind.<br />

6,5 oder einem vergleichbaren Ergebnis<br />

und<br />

- hat mindestens ein gesundes Fohlen geboren.<br />

Bis zur Erfüllung aller Kriterien trägt die Stute den Titel Prämienstutenanwärterin.<br />

1.1.2) Prädikatsstute/ Prädikatsstutenanwärterin<br />

- Mutter mit absolvierter Stutenleistungsprüfung (mind. 6,5 bzw. 165 Punkte),<br />

- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />

Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 6,0<br />

bewertet,<br />

- wurde auf der Landesschau nominiert,<br />

- hat eine anerkannte Stutenleistungsprüfung mit einer Gesamtnote von mind. 6,5 oder<br />

einem vergleichbaren Ergebnis abgelegt<br />

und<br />

- hat mindestens ein gesundes Fohlen geboren.<br />

Bis zur Erfüllung aller Kriterien trägt die Stute den Titel Prädikatsstutenanwärterin<br />

1.1.3) Leistungsstute<br />

- Mutter ist mindestens in das Stutbuch I oder Stutbuch II eingetragen,

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