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Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...

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Seite 12 von Verbandsordnung<br />

- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />

Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 (Friesenhengste=7,5) erhalten, kein Teilkriterium<br />

wurde mit < 5,0 bewertet<br />

und<br />

- hat gemäß der VO über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellungen eine<br />

anerkannte HLP mit der Gesamtnote von mind. 7,5 bzw. 175 Punkte abgelegt.<br />

1.1.5) Elitehengst<br />

- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />

Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 (Islandhengste=7,8; Friesenhengste=7,5)<br />

erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0 bewertet,<br />

- hat eine anerkannte HLP nach den im jeweiligen Zuchtprogramm vorgeschriebenen<br />

Kriterien erfolgreich abgelegt (Note mind. 6,5 oder vergleichbares Ergebnis),<br />

- hat mind. 10 Nachkommen (Doppelerfolge erlaubt), die sich zusammensetzen können<br />

aus:<br />

• gekörten Söhnen<br />

• Staatsprämienstuten<br />

• Prädikatsstuten<br />

• Leistungsstuten<br />

• Prämienfohlen, wobei 1Prämienfohlen = 0,2 Nachkommen (über Prämienfohlen<br />

max. 6 Nachkommen)<br />

• Nachkomme mit Sporterfolgen (Nachkomme muss mind. 50% der geforderten<br />

Sporterfolge der alternativen Leistungsprüfung über Turniersporterfolge der<br />

jeweiligen Rasse aufweisen),<br />

Für Shetland-Hengste, die vor 1988 geboren sind, entfällt der Nachweis der HLP<br />

1.2) Hengstbuch II<br />

Eingetragen werden alle Hengste, die die Mindestanforderungen gemäß den EU-Richtlinien und<br />

gemäß § 2 des TZG erfüllen, jedoch nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können, die<br />

durch den Verband identifiziert worden sind und die die abstammungsmäßigen sowie die<br />

veterinärmedizinischen Voraussetzungen gemäß dem jeweiligen Zuchtprogramm ihrer Rasse<br />

erfüllen.<br />

1.3) Anhang für Hengste<br />

In den Anhang der Hauptabteilung werden auf Antrag Hengste eingetragen, die die<br />

Anforderungen an das Hengstbuch I bzw. Hengstbuch II nicht erfüllen, jedoch aufgrund ihrer<br />

Abstammung in die Hauptabteilung eingetragen werden müssen.<br />

2. Besondere Abteilung<br />

2.1) Vorbuch<br />

Sofern im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse ein Vorbuch eingerichtet ist, können in dieses<br />

Hengste gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der jeweiligen Rasse eingetragen werden.<br />

Nachkommen von Vorbuchhengsten können gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der<br />

jeweiligen Rasse in die Hauptabteilung des Zuchtbuches aufsteigen.<br />

3. Zuchtbuch für Islandpferdehengste<br />

Die Einteilung der Hengstbücher richtet sich nach dem jeweils aktuellen Zuchtprogramm für<br />

Islandpferde gemäß der ZVO der FN und den Beschlüssen des Zuchtbeirates.<br />

§15: Zuchtbuch für Stuten<br />

Eine Stute darf im Rahmen des Zuchtprogramms nur verwendet werden, wenn sie im

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