Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
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Seite 12 von Verbandsordnung<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 (Friesenhengste=7,5) erhalten, kein Teilkriterium<br />
wurde mit < 5,0 bewertet<br />
und<br />
- hat gemäß der VO über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellungen eine<br />
anerkannte HLP mit der Gesamtnote von mind. 7,5 bzw. 175 Punkte abgelegt.<br />
1.1.5) Elitehengst<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 (Islandhengste=7,8; Friesenhengste=7,5)<br />
erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0 bewertet,<br />
- hat eine anerkannte HLP nach den im jeweiligen Zuchtprogramm vorgeschriebenen<br />
Kriterien erfolgreich abgelegt (Note mind. 6,5 oder vergleichbares Ergebnis),<br />
- hat mind. 10 Nachkommen (Doppelerfolge erlaubt), die sich zusammensetzen können<br />
aus:<br />
• gekörten Söhnen<br />
• Staatsprämienstuten<br />
• Prädikatsstuten<br />
• Leistungsstuten<br />
• Prämienfohlen, wobei 1Prämienfohlen = 0,2 Nachkommen (über Prämienfohlen<br />
max. 6 Nachkommen)<br />
• Nachkomme mit Sporterfolgen (Nachkomme muss mind. 50% der geforderten<br />
Sporterfolge der alternativen Leistungsprüfung über Turniersporterfolge der<br />
jeweiligen Rasse aufweisen),<br />
Für Shetland-Hengste, die vor 1988 geboren sind, entfällt der Nachweis der HLP<br />
1.2) Hengstbuch II<br />
Eingetragen werden alle Hengste, die die Mindestanforderungen gemäß den EU-Richtlinien und<br />
gemäß § 2 des TZG erfüllen, jedoch nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können, die<br />
durch den Verband identifiziert worden sind und die die abstammungsmäßigen sowie die<br />
veterinärmedizinischen Voraussetzungen gemäß dem jeweiligen Zuchtprogramm ihrer Rasse<br />
erfüllen.<br />
1.3) Anhang für Hengste<br />
In den Anhang der Hauptabteilung werden auf Antrag Hengste eingetragen, die die<br />
Anforderungen an das Hengstbuch I bzw. Hengstbuch II nicht erfüllen, jedoch aufgrund ihrer<br />
Abstammung in die Hauptabteilung eingetragen werden müssen.<br />
2. Besondere Abteilung<br />
2.1) Vorbuch<br />
Sofern im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse ein Vorbuch eingerichtet ist, können in dieses<br />
Hengste gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der jeweiligen Rasse eingetragen werden.<br />
Nachkommen von Vorbuchhengsten können gemäß den Vorgaben des Zuchtprogramms der<br />
jeweiligen Rasse in die Hauptabteilung des Zuchtbuches aufsteigen.<br />
3. Zuchtbuch für Islandpferdehengste<br />
Die Einteilung der Hengstbücher richtet sich nach dem jeweils aktuellen Zuchtprogramm für<br />
Islandpferde gemäß der ZVO der FN und den Beschlüssen des Zuchtbeirates.<br />
§15: Zuchtbuch für Stuten<br />
Eine Stute darf im Rahmen des Zuchtprogramms nur verwendet werden, wenn sie im