Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
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Seite 11 von Verbandsordnung<br />
- deren väterliche Vorfahren lückenlos über vier Generationen mindestens in die<br />
Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm<br />
vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung<br />
eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges<br />
Zuchtprogramm),<br />
- deren mütterliche Vorfahren lückenlos über vier Generationen mindestens in die<br />
Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm<br />
vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung<br />
eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges<br />
Zuchtprogramm),<br />
- die auf einer Sammelveranstaltung des Verbands mindestens die Gesamtnote 7,0<br />
(Islandhengste=7,8; Friesenhengste=7,5) erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in<br />
keinem Teilkriterium unterschritten werden darf,<br />
und<br />
- die bei der Hengstleistungsprüfung (sofern eine Hengstleistungsprüfung im<br />
rassespezifischen Zuchtprogramm verpflichtend vorgeschrieben ist) die jeweiligen für<br />
ihre Rasse festgelegten Anforderungen erfüllt haben. Hengste, welche die geforderte<br />
Leistungsprüfung noch nicht abgelegt haben, können unter der Auflage eingetragen<br />
werden, dass die Prüfung bis zur Vollendung einer im Zuchtprogramm festgelegten Frist<br />
abgelegt wird (Ausnahmen siehe jeweiliges Zuchtprogramm). Die<br />
Bewertungskommission kann diese Fristen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände<br />
um höchstens 15 Monate verlängern. Wird die festgesetzte Frist nicht eingehalten, so gilt<br />
der Hengst als nicht eingetragen.<br />
Auf Antrag werden Hengste eingetragen, die die Anforderungen an das Hengstbuch I nicht<br />
erfüllen und aufgrund der EG-Entscheidung 96/78 EG in die entsprechende Abteilung einer<br />
tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen werden müssen. In den Fällen,<br />
in denen die Entscheidung 96/78/EG anwendbar ist, kann der Hengst zum nächstmöglichen<br />
Kör- oder Eintragungstermin vorgestellt werden, um in eine seiner Qualität entsprechende<br />
verbandsinterne Klasse eingestuft werden zu können.<br />
Die Einstufung der in das Hengstbuch I eingetragenen Hengste in die folgenden<br />
Verbandsklassen ist nach Erfüllung folgender Kriterien möglich:<br />
1.1.1) *<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 (Friesenhengste=7,5) erhalten, kein Teilkriterium<br />
wurde mit < 5,0 bewertet<br />
und<br />
- hat eine mit mind. 6,5 bzw. 165 Punkten leistungsgeprüfte Mutter.<br />
1.1.2) Prämienhengst<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,5 (Friesenhengste=7,8) erhalten, kein Teilkriterium<br />
wurde mit < 6,0 bewertet.<br />
1.1.3) Prädikatshengst<br />
- nur bei Rassen mit freiwilliger Leistungsprüfung<br />
- hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 <strong>ZBO</strong> in der äußeren<br />
Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0<br />
bewertet<br />
und<br />
- hat eine anerkannte HLP nach den im jeweiligen Zuchtprogramm vorgeschriebenen<br />
Kriterien erfolgreich abgelegt (Note mind. 6,5 oder vergleichbares Ergebnis).<br />
1.1.4) Leistungshengst