Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ... Zuchtbuchordnung (ZBO) - beim Bayerischen Zuchtverband für ...
Seite 10 von Verbandsordnung 2) verbandsinterne Zuchtbucheinteilung Der BZVKS hat zusätzlich Klasseneinteilungen für Hengste und Stuten getroffen, die am Zuchtprogramm des Verbandes teilnehmen. Diese Klasseneinteilungen sind für die Verbandsförderung maßgeblich. Hengstklassen (nur Hengstbuch I): * Prämienhengst Prädikatshengst Leistungshengst Elitehengst Stutenklassen (nur Stutbuch I): Prämienstutenanwärterin Prämienstute Prädikatsstutenanwärterin Prädikatsstute Leistungsstute Elitestute 3) Anmerkungen: - Das Prädikat Staatsprämienstute ist keine Klasse des Zuchtbuches, sondern wird an qualitätsvolle Stuten nach Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinien zur Förderung der Pferdezucht durch das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten verliehen. - Alle bis zum Erlass dieser ZBO vergebenen Titel unterliegen dem Bestandsschutz. Auf Antrag des Pferdebesitzers kann eine Umschreibung in den neuen Titel vorgenommen werden. Die Umschreibung ist sowohl auf der Zuchtbescheinigung als auch im Zuchtbuch zu vermerken. - In die verschiedenen Abteilungen des Zuchtbuches werden nur Pferde eingetragen, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in dieser ZBO festgelegt. Die Eintragung in eine Abteilung des Zuchtbuches wird auf der Zuchtbescheinigung und im Zuchtbuch vermerkt. - Der jeweilige Rassebeirat der Züchtervereinigung kann für die betreuten Rassen weitere Klassen in der Hauptabteilung des Zuchtbuches einrichten und die entsprechenden Anforderungen dazu festlegen. Diese sind im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse zu vermerken (Anhang B dieser ZBO). - Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Pferdebesitzers beim Verband. § 14: Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch) Ein Hengst darf im Rahmen des Zuchtprogramms nur verwendet werden, wenn er gekört ist. Einzelheiten zur Körung regelt die Körordnung (§ 24 ZBO). 1. Hauptabteilung 1.1) Hengstbuch I Das Mindestalter eines Hengstes für die Körung beträgt zwei Jahre (empfohlene Mindestalter 30 Monate). Es können Hengste eingetragen werden,
Seite 11 von Verbandsordnung - deren väterliche Vorfahren lückenlos über vier Generationen mindestens in die Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges Zuchtprogramm), - deren mütterliche Vorfahren lückenlos über vier Generationen mindestens in die Hauptabteilung des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse bzw. einer im Zuchtprogramm vorgesehenen Rasse einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, oder eingetragen werden können (Ausnahmen siehe jeweiliges Zuchtprogramm), - die auf einer Sammelveranstaltung des Verbands mindestens die Gesamtnote 7,0 (Islandhengste=7,8; Friesenhengste=7,5) erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf, und - die bei der Hengstleistungsprüfung (sofern eine Hengstleistungsprüfung im rassespezifischen Zuchtprogramm verpflichtend vorgeschrieben ist) die jeweiligen für ihre Rasse festgelegten Anforderungen erfüllt haben. Hengste, welche die geforderte Leistungsprüfung noch nicht abgelegt haben, können unter der Auflage eingetragen werden, dass die Prüfung bis zur Vollendung einer im Zuchtprogramm festgelegten Frist abgelegt wird (Ausnahmen siehe jeweiliges Zuchtprogramm). Die Bewertungskommission kann diese Fristen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Wird die festgesetzte Frist nicht eingehalten, so gilt der Hengst als nicht eingetragen. Auf Antrag werden Hengste eingetragen, die die Anforderungen an das Hengstbuch I nicht erfüllen und aufgrund der EG-Entscheidung 96/78 EG in die entsprechende Abteilung einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen werden müssen. In den Fällen, in denen die Entscheidung 96/78/EG anwendbar ist, kann der Hengst zum nächstmöglichen Kör- oder Eintragungstermin vorgestellt werden, um in eine seiner Qualität entsprechende verbandsinterne Klasse eingestuft werden zu können. Die Einstufung der in das Hengstbuch I eingetragenen Hengste in die folgenden Verbandsklassen ist nach Erfüllung folgender Kriterien möglich: 1.1.1) * - hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 (Friesenhengste=7,5) erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0 bewertet und - hat eine mit mind. 6,5 bzw. 165 Punkten leistungsgeprüfte Mutter. 1.1.2) Prämienhengst - hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,5 (Friesenhengste=7,8) erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 6,0 bewertet. 1.1.3) Prädikatshengst - nur bei Rassen mit freiwilliger Leistungsprüfung - hat auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes nach § 9 ZBO in der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 7,0 erhalten, kein Teilkriterium wurde mit < 5,0 bewertet und - hat eine anerkannte HLP nach den im jeweiligen Zuchtprogramm vorgeschriebenen Kriterien erfolgreich abgelegt (Note mind. 6,5 oder vergleichbares Ergebnis). 1.1.4) Leistungshengst
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2) verbandsinterne Zuchtbucheinteilung<br />
Der BZVKS hat zusätzlich Klasseneinteilungen für Hengste und Stuten getroffen, die am<br />
Zuchtprogramm des Verbandes teilnehmen. Diese Klasseneinteilungen sind für die<br />
Verbandsförderung maßgeblich.<br />
Hengstklassen (nur Hengstbuch I):<br />
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Prämienstutenanwärterin<br />
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3) Anmerkungen:<br />
- Das Prädikat Staatsprämienstute ist keine Klasse des Zuchtbuches, sondern wird an<br />
qualitätsvolle Stuten nach Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinien zur Förderung der<br />
Pferdezucht durch das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten<br />
verliehen.<br />
- Alle bis zum Erlass dieser <strong>ZBO</strong> vergebenen Titel unterliegen dem Bestandsschutz. Auf<br />
Antrag des Pferdebesitzers kann eine Umschreibung in den neuen Titel vorgenommen<br />
werden. Die Umschreibung ist sowohl auf der Zuchtbescheinigung als auch im<br />
Zuchtbuch zu vermerken.<br />
- In die verschiedenen Abteilungen des Zuchtbuches werden nur Pferde eingetragen, die<br />
den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in dieser <strong>ZBO</strong><br />
festgelegt. Die Eintragung in eine Abteilung des Zuchtbuches wird auf der<br />
Zuchtbescheinigung und im Zuchtbuch vermerkt.<br />
- Der jeweilige Rassebeirat der Züchtervereinigung kann für die betreuten Rassen weitere<br />
Klassen in der Hauptabteilung des Zuchtbuches einrichten und die entsprechenden<br />
Anforderungen dazu festlegen. Diese sind im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse zu<br />
vermerken (Anhang B dieser <strong>ZBO</strong>).<br />
- Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Pferdebesitzers <strong>beim</strong> Verband.<br />
§ 14: Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch)<br />
Ein Hengst darf im Rahmen des Zuchtprogramms nur verwendet werden, wenn er gekört ist.<br />
Einzelheiten zur Körung regelt die Körordnung (§ 24 <strong>ZBO</strong>).<br />
1. Hauptabteilung<br />
1.1) Hengstbuch I<br />
Das Mindestalter eines Hengstes für die Körung beträgt zwei Jahre (empfohlene Mindestalter<br />
30 Monate). Es können Hengste eingetragen werden,