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951 Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers a. Ursprung ...

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<strong>Zuchtprogramm</strong> für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers<br />

§ <strong>951</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers<br />

a. <strong>Ursprung</strong><br />

Die Zucht von Aegi<strong>die</strong>nberger in Deutschland wird von den anerkannten<br />

Züchtervereinigzungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen<br />

halten im Sinne der Vorgaben der EU und <strong>des</strong> deutschen Tierzuchtrechts<br />

<strong>die</strong> vom Rheinischen Pfer<strong>des</strong>tammbuch e.V., Schloss Wickrath, 41189 Mönchengladbach<br />

aufgestellten Grundsätze ein. Das Rheinische Pfer<strong>des</strong>tammbuch ist <strong>die</strong> Organisation, <strong>die</strong> im<br />

Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den <strong>Ursprung</strong> der <strong>Rasse</strong> Aegi<strong>die</strong>nberger<br />

führt.<br />

In <strong>die</strong>sem <strong>Zuchtprogramm</strong> sind <strong>die</strong> folgenden Grundsätze der <strong>Ursprung</strong>szuchtbuch führenden<br />

Züchtervereinigung für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> Aegi<strong>die</strong>nberger aufgeführt:<br />

a) Zuchtziel, einschließlich der <strong>Rasse</strong>merkmale<br />

b) Zuchtmethode<br />

c) Unterteilung der Zuchtbücher<br />

d) Eintragungsbestimmungen in <strong>die</strong> Zuchtbücher<br />

e) Ausstellung von Zuchtbescheinigungen<br />

f) Leistungsprüfungen<br />

g) weitere Bestimmungen zum Aegi<strong>die</strong>nberger<br />

b. Zuchtziel, einschließlich der <strong>Rasse</strong>merkmale<br />

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 b) und d)<br />

Für <strong>die</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergerzucht in Deutschland gilt folgen<strong>des</strong> Zuchtziel:<br />

<strong>Rasse</strong><br />

Herkunft<br />

Größe<br />

Farben<br />

Gebäude<br />

Kopf<br />

Aegi<strong>die</strong>nberger<br />

Neue Züchtung aus den <strong>Rasse</strong>n Isländer und Paso,<br />

seit 1981, nach einem <strong>Zuchtprogramm</strong>, aufgestellt vom<br />

Rheinischen Pfer<strong>des</strong>tammbuch e.V. und dem Gestüt<br />

Aegi<strong>die</strong>nberg. Das Programm wurde begleitet von der<br />

deutschen Reiterlichen Vereinigung und, als wissenschaftlicher<br />

Berater, von Professor Dr. Schmitten, Universität<br />

Bonn.<br />

140 bis 150 cm<br />

alle<br />

kurz, trocken; breite Stirn; leicht konkave Nasenlinie;<br />

Ganaschen genügend weit; großes, waches, ausdrucksvolles<br />

Auge, korrektes, gesun<strong>des</strong> Gebiss.<br />

Zuchtbuchordnung BZVKS


<strong>Zuchtprogramm</strong> für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers<br />

Hals<br />

Körper<br />

Fundament<br />

Bewegungsablauf<br />

Einsatzmöglichkeiten<br />

Besondere Merkmale<br />

genügend langer Hals; gut aufgesetzt, natürliche Aufrichtung.<br />

das Gebäude muss harmonisch sein und dem Verwendungszweck<br />

eines Gangpfer<strong>des</strong> entsprechen.<br />

trocken, korrekt; genügend starke Gelenke, feste, mittelgroße<br />

Hufe, Abweichungen in der Korrektheit sollten<br />

vorübergehend im geringen Umfang toloriert werden;<br />

harte, nicht zu flache Hufe.<br />

Jungpferde an der Hand:<br />

Erwünscht sind alle Gänge, mit dem Schwerpunkt Tölt.<br />

Der Bewegungsablaufsoll energisch sein, mit raumgreifenden<br />

Gänge, bei gutem Schub aus der Hinterhand.<br />

Unter dem Reiter:<br />

Leicht zu reitender, taktklarer, weicher, raumgreifender<br />

Tölt.<br />

Reit-, Sport- und Familienpferd.<br />

Ein mit genügend Adel ausgestattetes, ausdauern<strong>des</strong>,<br />

widerstandsfähiges, langlebiges Pferd, was durch gute<br />

Hitzetoleranz ganzjährig zu belasten ist. Ein guter Schritt<br />

und genetisch verankerter Tölt sind wesentliche Kriterien.<br />

c. Zuchtmethode<br />

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 1 und 2 b)<br />

Als Methode für <strong>die</strong> Neuzüchtung der <strong>Rasse</strong> wird <strong>die</strong> Kombinationskreuzung aus den<br />

Stammformen Isländer und Paso Peruano angewendet. Diese theoretischen <strong>Rasse</strong>nanteile<br />

können durch verschiedene reziproke Kreuzungen erzielt werden; das gebräuchliche Verfahren<br />

besteht jedoch aus folgenden Kombinationen:<br />

Das Zuchtbuch der Aegi<strong>die</strong>nberger ist geschlossen. Als Zuchtmethode wird <strong>die</strong> 3 / 8 – 5 / 8 Konsoli<strong>die</strong>rungszucht<br />

aus den Stammformen Isländer und Paso Peruano. Die theoretischen<br />

<strong>Rasse</strong>nanteile können durch verschiedene reziproke Kreuzungen erzielt werden, das gebräuchliche<br />

Anpaarungsschema ist im folgenden beschrieben:<br />

Pferde der <strong>Rasse</strong> Isländer werden mit Pferden der <strong>Rasse</strong> Paso gepaart = F1 Produkt, 4/8<br />

Isländer und 4/8 Paso.<br />

Bezeichnung: Zuchtversuch Aegi<strong>die</strong>nberger F1.<br />

Die Pferde der ersten Kreuzungsgeneration (F1) werden mit Isländern gepaart (Rückkreuzung)<br />

= R1 Produkt, 6/8 Isländer und 2/8 Paso.<br />

Bezeichnung: Zuchtversuch Aegi<strong>die</strong>nberger R1.<br />

Der letzte Schritt besteht in der Paarung von Pferden der ersten Rückkreuzungsgeneration<br />

(R1) mit Pferden der ersten Kreuzungsgeneration (F1) = R2 Produkt 5/8 Isländer und 3/8<br />

Paso.<br />

Bezeichnung: Aegi<strong>die</strong>nberger.<br />

Zuchtbuchordnung BZVKS


<strong>Zuchtprogramm</strong> für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers<br />

Alle entstehenden F1 und R1 Pferde werden auf Antrag <strong>des</strong> Besitzers in das Stutbuch I bzw.<br />

Hengstbuch I eingetragen. Die Endprodukte Aegi<strong>die</strong>nberger (<strong>Rasse</strong>anteil 5/8 Isländer - 3/8<br />

Paso) und <strong>die</strong> Nachkommen aus Paarungen von Aegi<strong>die</strong>nbergern untereinander werden<br />

individuell nach strengen Anwendungen der Selektionskriterien eingetragen.<br />

d. Gestaltung und Führung <strong>des</strong> Zuchtbuches<br />

1. Zuchtbucheinteilung<br />

Das Zuchtbuch für Hengste wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt.<br />

Die Hauptabteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in <strong>die</strong> Abschnitte<br />

• Hengstbuch I und<br />

• Hengstbuch II.<br />

Die Besondere Abteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches für Hengste ist das<br />

• Vorbuch<br />

Das Zuchtbuch für Stuten wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt.<br />

Die Hauptabteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in <strong>die</strong> Abschnitte<br />

• Stutbuch I und<br />

• Stutbuch II.<br />

Die Besondere Abteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches für Stuten ist das<br />

• Vorbuch<br />

2. Eintragungsbestimmungen<br />

(1) Zuchtbuch für Hengste<br />

(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches)<br />

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der<br />

Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung<br />

oder einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen<br />

sind und deren Mütter in das Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden<br />

Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

• <strong>die</strong> auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 9 ZBO min<strong>des</strong>tens<br />

<strong>die</strong> Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei <strong>die</strong> Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal<br />

unterschritten wurde,<br />

• <strong>die</strong> im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung <strong>die</strong> Anforderungen an <strong>die</strong> Zuchttauglichkeit<br />

und Gesundheit erfüllen,<br />

• <strong>die</strong> bei der Hengstleistungsprüfung <strong>die</strong> Endnote 6,5 erreicht haben und keine der gemittelten<br />

absoluten Merkmalsnoten unter 5,0 liegt.<br />

Hengste der zur Veredlung vorgesehenen <strong>Rasse</strong>n können nur in das Hengstbuch I eingetragen<br />

werden.<br />

Hengste, <strong>die</strong> noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung<br />

eingetragen werden, dass sie <strong>die</strong> Prüfung bis zur Vollendung <strong>des</strong> 6. Lebensjahres<br />

ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann <strong>die</strong>se Frist im Einzelfall aufgrund besonderer<br />

Umstände um höchstens 15 Monate verlängern.<br />

Zuchtbuchordnung BZVKS


<strong>Zuchtprogramm</strong> für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers<br />

(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches)<br />

Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, <strong>die</strong> zwar <strong>die</strong><br />

abstammungsmäßigen Voraussetzungen und <strong>die</strong> tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit<br />

und Gesundheit, nicht aber <strong>die</strong> leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen<br />

und <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Züchtervereinigung identifiziert worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch<br />

I eingetragen werden können.<br />

In der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 9 ZBO muss eine Gesamtnote von<br />

6,0 erreicht werden, wobei <strong>die</strong> Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten<br />

wird.<br />

In den Fällen, in denen <strong>die</strong> Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen<br />

werden müssen, müssen <strong>die</strong>se Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin<br />

vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im <strong>Zuchtprogramm</strong> beurteilt werden<br />

zu können.<br />

(1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches)<br />

Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, <strong>die</strong> nicht in eines<br />

der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem<br />

Zuchtziel <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers entsprechen und <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Züchtervereinigungen identifiziert<br />

worden sind.<br />

(2) Zuchtbuch für Stuten<br />

(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches)<br />

Es werden Stuten eingetragen, <strong>die</strong> im Jahr der Eintragung min<strong>des</strong>tens dreijährig sind,<br />

• deren Mütter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

• deren Väter und Väter der Mütter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen<br />

sind,<br />

• <strong>die</strong> in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 9 ZBO eine Gesamtnote von<br />

6,0 erreichen, wobei <strong>die</strong> Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten<br />

wurde.<br />

(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches)<br />

Es werden Stuten eingetragen, <strong>die</strong> im Jahr der Eintragung min<strong>des</strong>tens dreijährig sind,<br />

• deren Väter und Väter der Mütter min<strong>des</strong>tens in das Hengstbuch II einer Züchtervereinigung<br />

oder in ein dem Hengstbuch II entsprechen<strong>des</strong> Zuchtbuch eingetragen sind,<br />

• deren Mütter und Großmütter min<strong>des</strong>tens in das Vorbuch einer Züchtervereinigung<br />

eingetragen sind,<br />

• <strong>die</strong> in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 9 ZBO eine Gesamtnote von<br />

5,0 erreichen, wobei <strong>die</strong> Wertnote 4,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten<br />

wurde.<br />

(2.3) Vorbuch (Besondere Abteilung <strong>des</strong> Zuchtbuches)<br />

Es werden Stuten eingetragen, <strong>die</strong> im Jahr der Eintragung min<strong>des</strong>tens dreijährig sind und<br />

<strong>die</strong> nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können,<br />

aber dem Zuchtziel <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers entsprechen und <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Züchtervereinigungen<br />

identifiziert worden sind.<br />

e. Leistungsprüfung<br />

1. Bewertung der Funktionalität und <strong>des</strong> Körperbaus<br />

Für <strong>die</strong> Eintragung in <strong>die</strong> Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung<br />

unter besonderer Berücksichtigung <strong>des</strong> Bewegungsablaufes bewertet:<br />

Zuchtbuchordnung BZVKS


<strong>Zuchtprogramm</strong> für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers<br />

1.1. Beurteilungssystem<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt in ganzen und in halben Noten nach § 14 ZVO:<br />

10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft<br />

9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht<br />

8 = gut 2 = schlecht<br />

7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht<br />

6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet<br />

5 = genügend<br />

1.2. Eintragungsmerkmale:<br />

1. Typ (<strong>Rasse</strong>- und Geschlechtstyp)<br />

2. Körperbau<br />

3. Korrektheit <strong>des</strong> Ganges<br />

4. Schritt<br />

5. Tölt/Trab<br />

6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)<br />

7. Gesamteindruck (im Hinblick auf <strong>die</strong> Eignung als Reit- und Fahrpony).<br />

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.<br />

2. Bewertung der Eigenleistung<br />

Hengste und Stuten der <strong>Rasse</strong> Aegi<strong>die</strong>nberger absolvieren ihre Eigenleistungsprüfung im<br />

Feld gemäß den Richtlinien für <strong>die</strong> Paso-<strong>Rasse</strong>n. Für Hengste ist eine Leistungsprüfung verpflichtend,<br />

für Stuten freiwillig.<br />

f. Ausstellung von Zuchtbescheinigungen<br />

Für je<strong>des</strong> Pferd, <strong>des</strong>sen Eltern in <strong>die</strong> Hauptabteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen<br />

sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Abstammungsnachweis<br />

ausgestellt.<br />

Für je<strong>des</strong> Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I der Hauptabteilung und <strong>die</strong> Mutter in<br />

das Vorbuch der Besonderen Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt.<br />

Für je<strong>des</strong> Pferd, bei dem <strong>die</strong> Mutter in das Stutbuch I der Hauptabteilung und der Vater in<br />

das Vorbuch der Besonderen Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt.<br />

Für je<strong>des</strong> Pferd, bei dem ein Elternteil in den Abschnitt Hengstbuch II oder Stutbuch II der<br />

Hauptabteilung und der andere Elternteil in <strong>die</strong> Besondere Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung<br />

eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Geburtsbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Für je<strong>des</strong> Pferd, <strong>des</strong>sen Eltern in <strong>die</strong> Besondere Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung<br />

eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Geburtsbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Für je<strong>des</strong> Pferd, bei dem nur ein Elternteil in das Zuchtbuch der jeweiligen Züchtervereinigung<br />

eingetragen ist, wird lediglich ein Equidenpass ohne Zuchtbescheinigung ausgestellt.<br />

Zuchtbuchordnung BZVKS


<strong>Zuchtprogramm</strong> für <strong>die</strong> <strong>Rasse</strong> <strong>des</strong> Aegi<strong>die</strong>nbergers<br />

g. Weitere Bestimmungen zum Aegi<strong>die</strong>nberger<br />

Prefix-/Suffixregelung für Ponys und Kleinpferde<br />

Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet.<br />

Es soll eine auf <strong>die</strong> Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und<br />

darf ausschließlich für von <strong>die</strong>ser Zuchtstätte oder <strong>die</strong>sem Züchter gezogene Pferde verwendet<br />

werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.<br />

Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen.<br />

Ist das Prefix/Suffix über <strong>die</strong> FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch<br />

Eigentum <strong>des</strong> Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden.<br />

Es ist dann innerhalb aller <strong>die</strong>sem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen<br />

geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde <strong>des</strong> Züchters, bei denen er<br />

als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden.<br />

Prefixe/Suffixe, <strong>die</strong> bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für <strong>die</strong> Zuchtstätte<br />

registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen,<br />

sondern müssen vom Züchter erneut über <strong>die</strong> Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt<br />

werden.<br />

Das Prefix/Suffix muss min<strong>des</strong>tens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und<br />

sollte möglichst aus einem Wort bestehen.<br />

Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so dürfen grundsätzlich<br />

keine Veränderungen an <strong>die</strong>ser Kombination vorgenommen werden.<br />

Zuchtbuchordnung BZVKS

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