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s <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Werl</strong><br />

Pressemitteilung<br />

Erben und Vererben:<br />

Das Erbe gezielt planen<br />

<strong>Werl</strong>, Juni 2012<br />

Mit einem Testament hat man die einmalige Möglichkeit, seine<br />

Vermögensnachfolge klar zu regeln. Auf wenigen Seiten wird Ihr<br />

letzter Wille formuliert und somit bestimmt, wie Ihr Lebenswerk<br />

auf die Lieben verteilt wird.<br />

Dieses Lebenswerk soll unbeschadet weitergegeben werden.<br />

Schon zu Lebzeiten möchten Sie sicher sein, dass es keinen Streit<br />

geben wird nach Ihrem Tode. Dafür sollen jetzt die Weichen<br />

gestellt werden.<br />

Zu diesem Ziel können Erbberechtigte vertraglich auf Ihr künftiges<br />

Erbrecht verzichten. Der Erbverzicht ist ein effektives Mittel, mit<br />

dem der künftige Erblasser oder die künftige Erblasserin<br />

versuchen kann, Streit unter den späteren Erben zu vermeiden,<br />

sofern ein solcher zu befürchten ist.<br />

Fast immer ist ein solcher Erbverzicht verbunden mit einer<br />

Abfindung in Geld oder mit anderen Vermögenswerten. Nur selten<br />

verzichten erbberechtigte Angehörige ohne einen Gegenwert.<br />

Möglich ist aber auch dies.<br />

Solche Abfindungs- und Verzichtsverträge werden häufig<br />

geschlossen, um ein über Generationen ererbtes<br />

Familienvermögen zu erhalten. Das kann ein landwirtschaftlicher<br />

Betrieb sein, ein Unternehmen oder auch eine Kunstsammlung.<br />

Wer auf sein Erbrecht verzichtet<br />

hat, ist von der Erbfolge<br />

ausgeschlossen. Er oder sie wird<br />

also nicht Erbe und wird so<br />

behandelt, als lebe er zur Zeit des<br />

Erbfalls nicht mehr. Im Zweifel<br />

erstreckt sich der Erbverzicht<br />

auch auf das Pflichtteilsrecht. Das<br />

hat zur Folge, dass sich die Erbund<br />

Pflichtteile anderer Erben,<br />

die nicht verzichtet haben,<br />

erhöhen.<br />

Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Im Erbverzichtsvertrag können<br />

die Beteiligten auch etwas anderes als den völligen Verzicht<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong> Telefon +49 02922 802-0 BLZ: 41451750<br />

Zweckverbandssparkasse der Stadt <strong>Werl</strong> Telefax + 49 02922 802-501 SWIFT-Adresse (BIC): WELADED1WRL<br />

und der Gemeinden Wickede (Ruhr) und Ense www.sparkasse-werl.de<br />

Engelhardstraße 4, 59457 <strong>Werl</strong> info@sparkasse-werl.de Sie erreichen uns telefonisch montags-freitags<br />

HRA 4471 (Registergericht Arnsberg)<br />

von 8.00 – 20.00 Uhr.<br />

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Unsere Partner: DekaProvinzialLBS


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<strong>Werl</strong><br />

Seite 2<br />

Pressemitteilung<br />

vereinbaren. Es ist möglich, nur auf das gesetzliche Erbrecht zu<br />

verzichten und nicht auf den Pflichtteil. Der oder die Verzichtende<br />

gehört dann nicht zu den gesetzlichen Erben, kann aber den<br />

Pflichtteil verlangen.<br />

Es ist auch möglich, nur auf einen Teil des gesetzlichen Erbrechts<br />

zu verzichten. Ein solcher (Teil-)Verzicht wirkt sich im Zweifel auch<br />

auf die Pflichtteilsquote des oder der Verzichtenden aus, sofern<br />

der Verzichtsvertrag nichts anderes bestimmt. Umgekehrt ist es<br />

möglich, den Verzicht nur auf das Pflichtteilsrecht zu beschränken.<br />

Der oder die Verzichtende bleibt dann erbberechtigt, kann aber<br />

nicht den Pflichtteil geltend machen.<br />

Dies wird häufig vereinbart, wenn Eltern im gemeinschaftlichen<br />

Testament ihre Kinder zu Schlusserben des zuletzt versterbenden<br />

Elternteils eingesetzt haben. Verzichten die Kinder auf den<br />

Pflichtteil, so ist damit sichergestellt, dass das Testament der<br />

Eltern genauso erfüllt wird, wie sie es gewollt haben.<br />

So kann sich in einem Beispiel ein Ehepaar in einem<br />

gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben einsetzen<br />

und seine beiden gemeinsamen Kinder zu Erben des zuletzt<br />

Sterbenden bestimmen.<br />

Stirbt der Mann, wird seine Frau laut Testament seine Alleinerbin.<br />

Die Kinder können aber nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil<br />

verlangen, was zur Folge hat, dass die Frau weniger bekommt.<br />

Haben die Kinder hingegen auf ihren Pflichtteil verzichtet, so<br />

erben sie erst nach dem Tod der Mutter.<br />

Erbverzicht nur vor dem Notar<br />

Ebenso wie der Erbvertrag muss ein Erbverzichtsvertrag immer<br />

von einem Notar beurkundet werden.<br />

Und gut zu wissen ist: Notare sind verpflichtet, alle Vertragspartner<br />

fair und unvoreingenommen zu beraten. Nutzen Sie diese<br />

Möglichkeit, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Sie die Folgen des<br />

Erbverzichts übersehen.<br />

Steuerlich betrachtet ist ein Erbverzicht keine Schenkung und<br />

deshalb auch nicht schenkungssteuerpflichtig. Eine Abfindung ,<br />

die für den Erbverzicht gezahlt oder gewährt wurde, ist hingegen<br />

im Rahmen der üblichen Sätze schenkungssteuerpflichtig.<br />

Mit diesem Instrument lässt sich manche Sorge schon zu<br />

Lebzeiten nehmen.<br />

Ingo Bankamp,<br />

Berater für Vermögensnachfolge bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

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