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Merkblatt für den Einzug von Auslandsschecks - Sparkasse ...

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<strong>Merkblatt</strong> für <strong>den</strong> <strong>Einzug</strong> <strong>von</strong> <strong>Auslandsschecks</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong> Vorderpfalz<br />

Ludwigstraße 52<br />

67059 Ludwigshafen am Rhein<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

es kommt immer wieder vor, dass ausländische Schuldner zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten nicht <strong>den</strong><br />

schnellen und sicheren Weg einer Auslandsüberweisung wählen, sondern <strong>den</strong> Scheck.<br />

Schecks, die Sie aus dem Ausland erhalten, können Sie zur Gutschrift bei uns einreichen. Wir ziehen <strong>den</strong><br />

Scheckgegenwert bei der bezogenen Bank im Ausland ein und schreiben Ihnen diesen abzüglich aller Kosten gut.<br />

Zur Durchführung des Scheckeinzuges betraut unser Haus auch andere Banken (sogenannte Clearingbanken),<br />

deren Spesen ebenfalls zu Ihren Lasten als Scheckeinreicher gehen.<br />

Aus <strong>den</strong> nachfolgend aufgezeigten Grün<strong>den</strong> empfehlen wir Ihnen, auf die Begleichung fälliger Forderungen durch<br />

Überweisung zu bestehen. Bei Überweisungseingängen sind die nachfolgend geschilderten Risiken<br />

ausgeschlossen und eine Rückbelastung nach erfolgter Gutschrift auf Ihrem Konto bei uns nicht mehr möglich.<br />

Zudem sind die Konditionen für Überweisungen im Vergleich zum Scheckeinzug günstiger.<br />

Die folgen<strong>den</strong> Informationen zeigen Ihnen, was Sie bei <strong>Auslandsschecks</strong> beachten sollten:<br />

Der <strong>Einzug</strong> <strong>von</strong> <strong>Auslandsschecks</strong> unterliegt <strong>den</strong> jeweiligen nationalen Besonderheiten der Länder.<br />

Das Einlösungsrisiko ist grundsätzlich hoch und richtet sich u. a. nach der Höhe und Währung des Scheckbetrages,<br />

nach der bezogenen Bank und dem Scheckaussteller. Ferner ist das Fälschungsrisiko sehr hoch – unabhängig<br />

da<strong>von</strong>, ob ein Scheck <strong>von</strong> einer Bank oder <strong>von</strong> privater Stelle ausgestellt wor<strong>den</strong> ist.<br />

Wenn Sie uns mit dem <strong>Einzug</strong> des Scheckgegenwertes beauftragen, ist u. a. die Einschätzung des Einlösungsrisikos<br />

ein Entscheidungskriterium dafür, ob unser Haus <strong>den</strong> Scheckgegenwert Ihrem Girokonto sofort – Eingang<br />

vorbehalten – gutschreibt oder ob wir die Einlösung des Schecks abwarten und erst nach Eingang des Gegenwertes<br />

(in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Einreichung) die Gutschrift vornehmen.<br />

Bei <strong>Auslandsschecks</strong> handelt es sich grundsätzlich um Orderschecks, die auf der Rückseite mit einem vollständigen<br />

Indossament (Unterschrift der in der Orderzeile genannten Person) versehen wer<strong>den</strong> müssen. Ferner muss der<br />

Scheckeinreicher exakt die in der Order genannte private oder juristische Person sein oder einwandfrei aus der<br />

lückenlosen Indossamentenkette hervorgehen. Weicht ein Indossament <strong>von</strong> der Order auch nur geringfügig ab,<br />

kann es zu kostspieligen Scheckrückgaben kommen. Daher lehnen wir in diesen Fällen grundsätzlich <strong>den</strong><br />

Scheckeinzug ab.<br />

Gutschrift – Eingang vorbehalten –<br />

Die sofortige Gutschrift des Scheckgegenwertes erfolgt unter Vorbehalt des Eingangs des Gegenwertes. Bei<br />

Fremdwährungsschecks erfolgt die Umrechnung zum aktuellen Devisensichtkurs (Referenzkurs).<br />

Das Risiko einer möglichen Rückbelastung kann im Gegensatz zur Inlandsscheckverrechnung nicht auf einen<br />

bestimmten Zeitraum beschränkt wer<strong>den</strong>. Unterschiedliche Vorlegungsfristen und gesetzliche Bestimmungen<br />

führen – auch im EU-Ausland – dazu, dass Schecks noch nach Monaten und Jahren unbezahlt zurückbelastet wer<strong>den</strong><br />

können. Bei Schecks in Fremdwährung kann eine negative Kursentwicklung <strong>den</strong> Rückbelastungsbetrag zusätzlich<br />

noch erhöhen. Das Kursrisiko liegt beim Scheckeinreicher.<br />

manuell<br />

F340009SKV (Fassung Februar 2010) - (V1)<br />

<strong>Sparkasse</strong> Vorderpfalz<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

Auch bei Schecks, die <strong>von</strong> bonitätsmäßig guten ausländischen Banken ausgestellt wor<strong>den</strong> sind, ist die<br />

Nichteinlösung und Rückbelastung möglich, <strong>den</strong>n der Auftraggeber im Ausland könnte eine Schecksperre<br />

veranlasst haben oder es könnte sich um gefälschte Schecks handeln.<br />

Gutschrift – nach Eingang des Gegenwertes –<br />

Das Risiko einer möglichen Rückbelastung kann auch bei einer Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes nicht<br />

ganz ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Sofern nachträglich festgestellt wird, dass auf dem Scheck Fälschungen<br />

vorgenommen wor<strong>den</strong> sind, kann es noch über einen längeren Zeitraum – unter Umstän<strong>den</strong> bis zu mehreren Jahren<br />

– zu einer Rückbelastung kommen.


Wichtiger Hinweis<br />

In <strong>den</strong> U.S.A. und einigen Ländern Europas bestehen Regelungen dahingehend, dass Schecks nicht mehr im<br />

Original bei der bezogenen Bank vorgelegt wer<strong>den</strong> müssen, sondern dass die Vorlage des in einem elektronischen<br />

Imaging-Verfahren entstan<strong>den</strong>en Abbildes des Originalschecks (Substitute-Check) ausreicht.<br />

Nach U.S.-amerikanischem Recht tritt der Substitute-Check an die Stelle des Originalschecks, was zur Folge hat,<br />

dass Sie im Falle der Nichtbezahlung nicht <strong>den</strong> Originalscheck sondern nur das Abbild Ihres Schecks<br />

zurückerhalten. Wir weisen darauf hin, dass ein Substitute-Check grundsätzlich als Urkunde im Sinne des § 40<br />

Scheckgesetz und damit für einen Rückgriff im vereinfachten Scheckverfahren ungeeignet ist.<br />

Verlust- und Diebstahlrisiko<br />

Das Verlust- und Diebstahlrisiko liegt ebenso wie das Kursrisiko beim Scheckeinreicher.<br />

<strong>Auslandsschecks</strong> wer<strong>den</strong> in Ausführung Ihres Inkassoauftrages durch uns bei der bezogenen Bank vorgelegt. Geht<br />

ein Scheck auf dem Postweg verloren oder dauert die Anschaffung des Gegenwertes unverhältnismäßig lange,<br />

sehen wir uns leider gezwungen, eine Rückbelastung vorzunehmen. Bei Scheckverlust besteht die Möglichkeit<br />

gegen eine Haftungserklärung <strong>den</strong> <strong>Einzug</strong> des Betrages anhand einer Scheckkopie zu beauftragen. Die dafür<br />

anfallen<strong>den</strong> Kosten wer<strong>den</strong> Ihnen in Rechnung gestellt.<br />

Wer<strong>den</strong> Schecksendungen gestohlen, so kommt es häufig vor, dass gestohlene Schecks gefälscht und die<br />

Gegenwerte betrügerisch zulasten der Konten der Scheckaussteller eingezogen wer<strong>den</strong>. In diesen Fällen ist der<br />

Scheckaussteller in der Regel nicht bereit, <strong>den</strong> Scheckgegenwert noch einmal zu bezahlen.<br />

Für Schecks, die dem anglo-amerikanischen Recht unterliegen, bleibt im Falle der Fälschung des Indossaments auf<br />

dem Scheck ein Anspruch auf Rückzahlung des Scheckbetrages auch bei gutgläubigem Erwerb noch über 10 Jahre<br />

bestehen. Ebenso lange bleibt der Scheckeinreicher uns gegenüber haftbar.<br />

Meldepflicht<br />

Scheckgutschriften ab einem Gegenwert <strong>von</strong> zurzeit EUR 12.500,01 unterliegen <strong>den</strong> Meldebestimmungen nach § 59<br />

Außenwirtschaftsverordnung. Sie erhalten weitere Informationen zu <strong>den</strong> Meldebestimmungen unter der<br />

kostenfreien Hotline der Deutschen Bundesbank 0800 1234-111 oder im Internet unter www.bundesbank.de.<br />

Entgelte<br />

Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis kann in unseren Geschäftsstellen eingesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Kun<strong>den</strong>berater.<br />

Ihre<br />

<strong>Sparkasse</strong> Vorderpfalz<br />

F340009SKV (Fassung Februar 2010) - (R1)<br />

<strong>Sparkasse</strong> Vorderpfalz<br />

Urheberrechtlich geschützt

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