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SEPA - Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

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Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können<br />

als <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden<br />

Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift<br />

im <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein<br />

für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen<br />

als <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-Mandat gelegt.<br />

Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher<br />

nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:<br />

B<br />

Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriften mit Ihrer <strong>Sparkasse</strong><br />

abschließen.<br />

B<br />

B<br />

Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten<br />

einpflegen bzw. auf der bestehenden Einzugsermächtigung vermerken.<br />

Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID,<br />

die Mandatsreferenz und den <strong>SEPA</strong>-Umstellungstermin informieren.<br />

TIPP: Bei letzter Lastschrift vor dem Umstellungstermin diese Informationen im<br />

Verwendungszweck eintragen.<br />

Finanzgruppe<br />

<strong>Sparkasse</strong>nverband Niedersachsen<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>Lüchow</strong>-<strong>Dannenberg</strong><br />

19.02.2013<br />

Seite 25

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