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Geschäftsbericht 2005 - Sparkasse Hanau

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Soweit die Gründe für vorgenommene<br />

außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr<br />

bestehen, werden Zuschreibungen nach § 280<br />

Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />

Steuerliche Sonderabschreibungen des<br />

Geschäftsjahres sowie früherer Jahre beeinflussen<br />

das Ergebnis nur in unbedeutendem<br />

Umfang.<br />

Aus dem Ansatz steuerlicher Werte sind<br />

zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen<br />

zu erwarten. Die Belastungen<br />

verteilen sich über eine Reihe von Jahren und<br />

beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur<br />

unwesentlich.<br />

Für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen<br />

werden Rückstellungen gebildet, wenn sie im<br />

folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden.<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h<br />

HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung, die auf ausländische Währung<br />

lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassaund<br />

Termingeschäfte werden zum EZB-Referenzkurs<br />

am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen<br />

werden unter Beachtung des<br />

Niederstwert- und des Imparitätsprinzips<br />

erfolgswirksam gebucht. Nicht realisierte Erfolge<br />

aus schwebenden Geschäften werden nur bei<br />

Vorliegen einer besonderen Deckung<br />

vereinnahmt.<br />

46<br />

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />

beziehungsweise Nominalbetrag<br />

passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag<br />

und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in<br />

den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt<br />

und zeitanteilig aufgelöst.<br />

Die ausgewiesenen Mehrheitsbeteiligungen sind<br />

insgesamt von untergeordneter Bedeutung,<br />

so dass gemäß § 296 HGB die Aufstellung eines<br />

Konzernabschlusses unterbleiben konnte.<br />

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben<br />

wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und<br />

drohenden Verluste angemessen und<br />

ausreichend berücksichtigt. Rückstellungen für<br />

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind<br />

gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

nach dem Teilwertverfahren nach § 6a<br />

EStG unter Verwendung eines Rechnungszinssatzes<br />

von 3,5 % ermittelt. Rückstellungen für<br />

die Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

gebildet.

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