Geschäftsbericht 2005 - Sparkasse Hanau
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Soweit die Gründe für vorgenommene<br />
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr<br />
bestehen, werden Zuschreibungen nach § 280<br />
Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />
Steuerliche Sonderabschreibungen des<br />
Geschäftsjahres sowie früherer Jahre beeinflussen<br />
das Ergebnis nur in unbedeutendem<br />
Umfang.<br />
Aus dem Ansatz steuerlicher Werte sind<br />
zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen<br />
zu erwarten. Die Belastungen<br />
verteilen sich über eine Reihe von Jahren und<br />
beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur<br />
unwesentlich.<br />
Für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen<br />
werden Rückstellungen gebildet, wenn sie im<br />
folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden.<br />
Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h<br />
HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung, die auf ausländische Währung<br />
lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassaund<br />
Termingeschäfte werden zum EZB-Referenzkurs<br />
am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen<br />
werden unter Beachtung des<br />
Niederstwert- und des Imparitätsprinzips<br />
erfolgswirksam gebucht. Nicht realisierte Erfolge<br />
aus schwebenden Geschäften werden nur bei<br />
Vorliegen einer besonderen Deckung<br />
vereinnahmt.<br />
46<br />
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />
beziehungsweise Nominalbetrag<br />
passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag<br />
und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in<br />
den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt<br />
und zeitanteilig aufgelöst.<br />
Die ausgewiesenen Mehrheitsbeteiligungen sind<br />
insgesamt von untergeordneter Bedeutung,<br />
so dass gemäß § 296 HGB die Aufstellung eines<br />
Konzernabschlusses unterbleiben konnte.<br />
Bei der Bemessung der Rückstellungen haben<br />
wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und<br />
drohenden Verluste angemessen und<br />
ausreichend berücksichtigt. Rückstellungen für<br />
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind<br />
gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
nach dem Teilwertverfahren nach § 6a<br />
EStG unter Verwendung eines Rechnungszinssatzes<br />
von 3,5 % ermittelt. Rückstellungen für<br />
die Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden<br />
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
gebildet.