PrivatRente nach Tarif ZR - Sparkasse Dortmund
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Versorgungsvorschlag für eine <strong>PrivatRente</strong><br />
einmalige Kapitalabfindung / Kapitalabruf<br />
Bei Abruf am garantiert inkl. unverbindlicher Überschussbeteiligung bei einer angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.01.2049 76.219 116.582 131.170 156.273<br />
01.01.2050 79.207 123.300 139.673 168.385<br />
01.01.2051 82.251 130.371 148.695 181.459<br />
01.01.2052 85.351 137.808 158.284 195.590<br />
01.01.2053 88.508 145.639 168.469 210.875<br />
01.01.2054 91.724 155.509 180.912 229.021<br />
Leistungen im Todesfall<br />
Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, werden die bis zum Todestag fällig gewordenen<br />
Beiträge mit den dann fällig werdenden Überschüssen ausgezahlt.<br />
Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir die Gesamtrente (inkl. Überschüssen) bis zu deren<br />
Ablauf weiter oder alternativ eine einmalige Abfindung.<br />
Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />
Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 27 Absatz 1<br />
der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung ist, so<br />
besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Rente eine erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />
gezahlt wird.<br />
Unverbindliche Rentenleistungen 1) berechnet mit der aktuellen Überschussbeteiligung und<br />
den aktuellen Rechnungsgrundlagen in EUR<br />
Bei Abruf<br />
am<br />
monatliche Rente<br />
Gesamtrente bei<br />
6% Fondsentwicklung<br />
erhöhte Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der Gesamtrente<br />
01.01.2054 597,73 1.408,83 235,70<br />
01.01.2049 414,50 1.042,16 251,43<br />
Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind für den Todesfall der versicherten Person<br />
<strong>nach</strong> Rentenbeginn ohne Todesfallleistung gerechnet. Als Todesfallleistung können Sie jedoch eine<br />
Rückzahlung des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals abzüglich gezahlter Renten oder eine Rentengarantiezeit<br />
einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus.<br />
1) Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den zurzeit gültigen Rechnungsgrundlagen für eine sofort<br />
beginnende Rente wegen Pflegebedürftigkeit sowie dem jeweiligen Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung<br />
bei Abruf erfolgt tatsächlich auf Basis der zum Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen des <strong>Tarif</strong>werkes<br />
2013, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für eine sofort beginnende Rente<br />
wegen Pflegebedürftigkeit zu verwenden sind. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben.