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AGB SPAETER Chur AG.pdf

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />

DER <strong>SPAETER</strong> CHUR <strong>AG</strong><br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen (<strong><strong>AG</strong>B</strong>)<br />

1. Anerkennung<br />

Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Geschäftsbedingungen sowie die<br />

warenspezifischen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stahl/Metall, Bau, Haustechnik). Die aktuelle Version<br />

finden Sie unter www.spaeter.ch<br />

Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.<br />

2. Offerten<br />

Sind grundsätzlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart<br />

wurde.<br />

3. Produkte, Masse, Qualität<br />

Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir Material in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit unter<br />

Berücksichtigung der Werkstoleranzen in Bezug auf Masse, Gewicht, Güte etc.<br />

4. Lieferfristen<br />

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Schadenersatzansprüche infolge<br />

verspäteter Lieferungen können nicht anerkannt werden.<br />

5. Preise<br />

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den<br />

Markt- oder Währungsverhältnissen anzupassen. Die Mehrwertsteuer ist in den Offert- und Verkaufspreisen<br />

nicht inbegriffen. Bei Auslieferung per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am<br />

Tage der Lieferung gültigen Ansätzen.<br />

6. Zahlungskonditionen<br />

Die Zahlungskonditionen betragen 30 Tage netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.<br />

7. Verzugszins<br />

Nach Verfall der Rechnung wird ein Verzugszins von 7 % erhoben.<br />

8. Verpackung<br />

Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere<br />

Instruktionen wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.<br />

9. Mängelrügen<br />

Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich zu rügen. Für das als fehlerhaft<br />

anerkannte Material wird Ersatz der Ware geleistet; die Rücknahme der Ware ohne Ersatzlieferung und die<br />

Vergütung des Kaufpreises bleiben vorbehalten, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist <strong>Chur</strong>. Im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.<br />

Diese Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen.


Verkaufs- und Lieferbedingungen Stahl / Metall (VLB Stahl / Metall)<br />

1. Allgemeine Bedingungen / Änderungsvorbehalt<br />

Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung<br />

zu ändern. Die aktuelle Version der Verkaufs- und Lieferbedingungen Stahl / Metall finden Sie unter<br />

www.spaeter.ch<br />

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (<strong><strong>AG</strong>B</strong>).<br />

2. Preise<br />

Für die Berechnung sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bestimmungen und Preise massgebend.<br />

Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.<br />

3. Gewichtsermittlung<br />

Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Wägen<br />

ermittelten Gewichte.<br />

4. Lieferungen per LKW<br />

Lieferungen per LKW werden gemäss Transportzonen-Tarif (Pkt.7) verrechnet. Schwierige<br />

Zufahrtsmöglichkeiten und Spezialtransporte auf Anfrage. Für Direktsendungen ab Werk gelten<br />

die Lieferbedingungen des betreffenden Lieferanten. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des<br />

Empfängers.<br />

5. Lieferungen per Bahn<br />

Bahnsendungen werden grundsätzlich franko Aufgabestation verrechnet. Die Bahntransportkosten gehen zu<br />

Lasten des Empfängers.<br />

6. Lieferungen per Post / Kurierdienst<br />

Pakete werden in der Regel per Post / Kurierdienst versandt. Es werden die effektiven Kosten in Rechnung<br />

gestellt. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers.<br />

7. Transportkostenanteil / LSVA<br />

Transportzonen-Tarife 01.08.2008<br />

Frachtzone 30 31 32 33 34<br />

* * * * *<br />

pro Lieferung<br />

Franken per Tonne<br />

unter - 499 kg * 158.-- 240.-- 325.-- 385.--<br />

500 - 1999 kg 32.-- 107.-- 142.-- 195.-- 240.--<br />

2000 - 4999 kg 26.-- 73.-- 109.-- 145.-- 188.--<br />

5000 und mehr kg 19.-- 55.-- 71.-- 95.-- 120.—<br />

* Mindestbetrag pro Lieferung 35.-- 45.-- 50.-- 55.-- 60.--<br />

Für Produkte, die nicht unter den Transportzonen-Tarif fallen, wird ein Transportkostenanteil<br />

von 2.50 % (mind. CHF 12.--) vom Netto-Warenwert verrechnet.<br />

8. Kranablad<br />

Bei Kranablad wird pro Kranzug CHF 15.-- verrechnet.


9a. Positionszuschlag<br />

Für jede Rüstposition wird ein Zuschlag von CHF 5.30 erhoben.<br />

9b. Überlängen / Überbreiten<br />

Überlängen > 15 Meter und/oder Überbreiten > 2.5 Meter werden nach Transportaufwand verrechnet.<br />

10. Mindestfaktura<br />

Der Minimalfakturabetrag beträgt CHF 150.-- .<br />

11. Werkszeugnisse<br />

Für Werkszeugnisse nach EN 10204 / 2.2 / 3.1 B wird eine Kostenpauschale von CHF 25.-- pro Zeugnis<br />

verrechnet.<br />

12. Resten<br />

Wir behalten uns vor, anfallende Resten in Rechnung zu stellen.<br />

13. Verpackung<br />

Verpackungen werden gemäss den effektiven Kosten verrechnet.<br />

14. Abholung<br />

Abholvergütungen können keine gewährt werden.<br />

15. Retouren<br />

Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden. Bearbeitetes<br />

Material, speziell beschaffte Artikel und Waren, die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht<br />

zurückgenommen. Originalverpackte Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden mit einem Abzug von<br />

mindestens 30% des Bezugspreises gutgeschrieben. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt<br />

vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte und Entsorgung werden verrechnet. Retouren unter<br />

CHF 50.-- werden nicht gutgeschrieben.<br />

16. Technische Angaben<br />

Abbildungen, Massangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben in sämtlichen Unterlagen<br />

sind unverbindlich.<br />

17. Beschaffen von Nicht-Lagerartikeln<br />

Für das Beschaffen von nicht lagermässig geführter Ware verrechnen wir unsere effektiven Kosten.<br />

18. Werks- und Streckengeschäfte<br />

Für diese Geschäftsarten gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferwerke.<br />

19. Eigentumsvorbehalt<br />

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.<br />

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist <strong>Chur</strong>. Im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.


Verkaufs- und Lieferbedingungen Bau (VLB Bau)<br />

1. Allgemeine Bedingungen / Änderungsvorbehalt<br />

Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu<br />

ändern. Die aktuelle Version der Verkaufs- und Lieferbedingungen Bau finden Sie unter www.spaeter.ch<br />

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (<strong><strong>AG</strong>B</strong>).<br />

Die gültige Preisliste für Bentonstahl/Netze und Zubehör finden Sie ebenfalls auf der Homepage.<br />

2. Preise<br />

Die gültigen Preislisten für Betonstahl, Matten und Zubehör werden unter der obgenannten Internet-Adresse<br />

publiziert. Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.<br />

3. Gewichtsermittlung<br />

Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Wägen<br />

ermittelten Gewichte.<br />

4. Lieferungen per LKW<br />

Lieferungen per LKW werden gemäss Transportzonen-Tarif (Pkt.7) verrechnet. Schwierige<br />

Zufahrtsmöglichkeiten und Spezialtransporte auf Anfrage. Für Direktsendungen ab Werk gelten die<br />

Lieferbedingungen des betreffenden Lieferanten. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des<br />

Empfängers.<br />

5. Lieferungen per Bahn<br />

Bahnsendungen werden grundsätzlich franko Aufgabestation verrechnet. Die Bahntransportkosten gehen zu<br />

Lasten des Empfängers.<br />

6. Lieferungen per Post / Kurierdienst<br />

Pakete werden in der Regel per Post / Kurierdienst versandt. Es werden die effektiven Kosten in Rechnung<br />

gestellt. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers.<br />

7. Transportkostenanteil / LSVA<br />

Transportzonen-Tarife 01.08.2008<br />

Frachtzone 30 31 32 33 34<br />

* * * * *<br />

pro Lieferung<br />

Franken per Tonne<br />

unter - 499 kg * 158.-- 240.-- 325.-- 385.--<br />

500 - 1999 kg 32.-- 107.-- 142.-- 195.-- 240.--<br />

2000 - 4999 kg 26.-- 73.-- 109.-- 145.-- 188.--<br />

5000 und mehr kg 19.-- 55.-- 71.-- 95.-- 120.—<br />

* Mindestbetrag pro Lieferung 35.-- 45.-- 50.-- 55.-- 60.--<br />

Für Produkte, die nicht unter den Transportzonen-Tarif fallen, wird ein Transportkostenanteil<br />

von 2.50 % (mind. CHF 12.--) vom Netto-Warenwert verrechnet.<br />

8. Kranablad<br />

Bei Kranablad wird pro Kranzug CHF 15.-- verrechnet.


9a. Positionszuschlag<br />

Für jede Rüstposition wird ein Zuschlag von CHF 5.30 erhoben.<br />

9b. Schnittlistenzuschlag<br />

Schnittlisten < 3 Tonnen werden mit einem Schnittlistenzuschlag von CHF 30.-- verrechnet.<br />

9c. Figuren<br />

Grundlage bildet die jeweils gültige Figurenliste des SSHV. Für die in der Figurenliste nicht aufgeführten<br />

Biegeformen oder -radien erfolgt die Berechnung nach Aufwand.<br />

9d. Toleranzen / Sonderanfertigungen<br />

Werden von der SIA-Norm 262, Ausgabe 2003, abweichende Toleranzen oder Sonderanfertigungen<br />

verlangt, erfolgt die Berechnung nach Aufwand.<br />

9e. Schneiden von Matten<br />

Gerade Schnitte:<br />

Schrägschnitte:<br />

9f. Biegen von Matten<br />

Stückgewicht > 10 kg<br />

Stückgewicht < 10 kg<br />

CHF 0.26 pro Schnitt und kg<br />

CHF 0.52 pro Schnitt und kg<br />

CHF 0.25 pro Biegekante und kg<br />

CHF 2.50 pro Stück<br />

9g. Überlängen / Überbreiten Betonstahl<br />

Überlängen > 15 Meter und/oder Überbreiten > 2.5 Meter werden mit mindestens CHF 150.-- pro Tonne<br />

belastet.<br />

10. Mindestfaktura<br />

Der Minimalfakturabetrag beträgt CHF 60.-- .<br />

11. Werkszeugnisse<br />

Für Werkszeugnisse nach EN 10204 / 2.2 / 3.1 B wird eine Kostenpauschale von CHF 25.-- pro Zeugnis<br />

verrechnet.<br />

12. Resten<br />

Wir behalten uns vor, anfallende Resten in Rechnung zu stellen.<br />

13. Verpackung<br />

Verpackungen werden gemäss den effektiven Kosten verrechnet.<br />

14. Abholung<br />

Abholvergütungen können keine gewährt werden.<br />

15. Retouren<br />

Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden. Bearbeitetes<br />

Material, speziell beschaffte Artikel und Waren, die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht<br />

zurückgenommen. Originalverpackte Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden mit einem Abzug von<br />

mindestens 30% des Bezugspreises gutgeschrieben. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt<br />

vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte und Entsorgung werden verrechnet. Retouren unter CHF<br />

50.-- werden nicht gutgeschrieben.


16. Ergänzende Lieferbedingungen für Mietgeräte<br />

Miet- und Leihgeräte werden zu Tagespauschalen in Rechnung gestellt. Bei jedem Gerät erfolgt vor der<br />

Auslieferung und nach der Rücksendung vom Kunden eine Funktionskontrolle. Defekte oder fehlende Teile,<br />

Beschädigungen, Reinigungskosten etc. werden dem Kunden nach Retournierung des Geräts verrechnet.<br />

Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Geräts.<br />

17. Technische Angaben<br />

Abbildungen, Massangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben in sämtlichen Unterlagen<br />

sind unverbindlich.<br />

18. Beschaffen von Nicht-Lagerartikeln<br />

Für das Beschaffen von nicht lagermässig geführter Ware verrechnen wir unsere effektiven Kosten.<br />

19. Werks- und Streckengeschäfte<br />

Für diese Geschäftsarten gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferwerke.<br />

20. Eigentumsvorbehalt<br />

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.<br />

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist <strong>Chur</strong>. Im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.<br />

22. Ergänzende Lieferbedingungen für BAUSYSTEME<br />

Für Planung, Engineering, technische Beratung oder ähnliche Leistungen übernehmen wir keine Garantie,<br />

sofern wir solche Leistungen dem Kunden nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich zugesichert<br />

haben. Für den Einbau und die Verwendung der Produkte trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.


Verkaufs- und Lieferbedingungen Haustechnik (VLB HT)<br />

1. Allgemeine Bedingungen / Änderungsvorbehalt<br />

Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu<br />

ändern. Die aktuelle Version der Verkaufs- und Lieferbedingungen Haustechnik finden Sie unter<br />

www.spaeter.ch<br />

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (<strong><strong>AG</strong>B</strong>).<br />

2. Preise<br />

Für die Berechnung sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bestimmungen und Preise massgebend.<br />

Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.<br />

3. Gewichtsermittlung<br />

Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Wägen<br />

ermittelten Gewichte.<br />

4. Lieferungen per LKW<br />

Für Lieferungen per LKW wird ein Transportkostenanteil / LSVA oder ein Zuschlag gem. regionalen<br />

Frachttarifen verrechnet, siehe Punkt 7. Schwierige Zufahrtsmöglichkeiten und Spezialtransporte auf<br />

Anfrage.<br />

5. Lieferungen per Bahn<br />

Bahnsendungen werden grundsätzlich franko Aufgabestation verrechnet. Die Bahntransportkosten gehen zu<br />

Lasten des Empfängers.<br />

6. Lieferungen per Post / Kurierdienst<br />

Pakete werden in der Regel per Post / Kurierdienst versandt. Es werden die effektiven Kosten in Rechnung<br />

gestellt. Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers.<br />

7. Transportkostenanteil / LSVA<br />

Transportzonen-Tarife 01.08.2008<br />

Frachtzone 30 31 32 33 34<br />

* * * * *<br />

pro Lieferung<br />

Franken per Tonne<br />

unter - 499 kg * 158.-- 240.-- 325.-- 385.--<br />

500 - 1999 kg 32.-- 107.-- 142.-- 195.-- 240.--<br />

2000 - 4999 kg 26.-- 73.-- 109.-- 145.-- 188.--<br />

5000 und mehr kg 19.-- 55.-- 71.-- 95.-- 120.—<br />

* Mindestbetrag pro Lieferung 35.-- 45.-- 50.-- 55.-- 60.--<br />

Für Produkte, die nicht unter den Transportzonen-Tarif fallen, wird ein Transportkostenanteil<br />

von 2.50 % (mind. CHF 12.--) vom Netto-Warenwert verrechnet.<br />

8. Kranablad<br />

Bei Kranablad wird pro Kranzug CHF 15.-- verrechnet.


9. Positionszuschlag<br />

Für jede Rüstposition bei Röhren wird ein Zuschlag von CHF 5.30 erhoben.<br />

10. Mindestfaktura<br />

Der Minimalfakturabetrag beträgt CHF 60.-- .<br />

11. Werkszeugnisse<br />

Für Werkszeugnisse nach EN 10204 / 2.2 / 3.1 B wird eine Kostenpauschale von CHF 25.-- pro Zeugnis<br />

verrechnet.<br />

12. Resten<br />

Wir behalten uns vor, anfallende Resten in Rechnung zu stellen.<br />

13. Verpackung<br />

Verpackungen werden gemäss den effektiven Kosten verrechnet.<br />

14. Abholung<br />

Abholvergütungen können keine gewährt werden.<br />

15. Retouren<br />

Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden. Bearbeitetes<br />

Material, speziell beschaffte Artikel und Waren, die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht<br />

zurückgenommen. Originalverpackte Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden mit einem Abzug von<br />

mindestens 30% des Bezugspreises gutgeschrieben. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt<br />

vorbehalten.<br />

Allfällige Kosten für Rücktransporte und Entsorgung werden verrechnet. Retouren unter CHF 50.-- werden<br />

nicht gutgeschrieben.<br />

16. Ergänzende Lieferbedingungen für Mietgeräte<br />

Miet- und Leihgeräte werden zu Tagespauschalen in Rechnung gestellt. Bei jedem Gerät erfolgt vor der<br />

Auslieferung und nach der Rücksendung vom Kunden eine Funktionskontrolle. Defekte oder fehlende Teile,<br />

Beschädigungen, Reinigungskosten etc. werden dem Kunden nach Retournierung des Geräts verrechnet.<br />

Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Geräts.<br />

17. Technische Angaben<br />

Abbildungen, Massangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben in sämtlichen Unterlagen<br />

sind unverbindlich.<br />

18. Beschaffen von Nicht-Lagerartikeln<br />

Für das Beschaffen von nicht lagermässig geführter Ware verrechnen wir unsere effektiven Kosten.<br />

19. Werks- und Streckengeschäfte<br />

Für diese Geschäftsarten gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferwerke.<br />

20. Eigentumsvorbehalt<br />

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.<br />

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist <strong>Chur</strong>, im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.

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